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   OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06   

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OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06 (https://dejure.org/2007,19400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2007 - 22 U 117/06 (https://dejure.org/2007,19400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2007 - 22 U 117/06 (https://dejure.org/2007,19400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen schuldhafter Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer fremdvermieteten Eigentumswohnung; Beratung einer steuerlichen Absetzungsmöglichkeit einer Eigentumswohnung; Zahlung von Ausgleichszahlungen wegen der Unterdeckung eines Mietpools; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06

    Verjährung des Anspruchs auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06
    Die erforderliche Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB hat der Gläubiger, sobald er die schädlichen Folgen dergestalt erkennt, dass er eine Schadensersatzklage - zumindest in der Form der Feststellungsklage - mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann, die Klageeinreichung ihm also zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1993, 648; OLG Celle OLGR 2007, 171).

    Vielmehr ist der Vorschrift zu entnehmen, dass alle vor dem 01.01.2002 entstandenen Ansprüche, für die die Regelverjährung gilt, bis zum Jahreswechsel 2004/2005 verjährt sind, wenn die subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns des § 199 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Anspruchsvoraussetzungen) am 01.01.2002 vorgelegen haben (vgl. BGH v. 23.01.2007 -XI ZR 44/06; OLG Celle OLGR 2007, 171; OLG Bamberg NJW 2006, 304; Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., Art. 229 § 6 EGBGB, Rn 1).

    Zudem ergibt sich auch aus der für das schiedsrichterliche Verfahren geltenden Vorschrift des § 1042 Abs. 3 ZPO, dass ein Schiedsgericht oder - wie hier - eine Gütestelle berechtigt ist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen auch vom Gesetz abweichende Verfahrensbestimmungen zu erlassen, soweit diese nicht der Billigkeit widersprechen (§ 315 BGB) , nicht überraschend und unklar sind und dem verfassungsrechtlichen Gebot entsprechen, den Zugang zum Gericht nicht in sachwidriger und unangemessener Weise zu erschweren (BVerfG NJW 2005, 814; OLG Celle OLGR 2007, 171).

    Mangels Einhaltung der in der Verfahrensordnung der Gütestelle vorgesehenen Schriftform ist eine Hemmung der Verjährung auch nicht gem. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB durch die von den Klägern behauptete Einreichung einer E-Mail des Güteantrags am 31.12.2004 herbeigeführt worden (vgl. OLG Celle OLGR 2007, 171).

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92

    Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06
    In der vom Landgericht zitierten Entscheidung vom 06.07.1993 (BGHZ 123, 337 = NJW-RR 1993, 1493) hat der BGH zu der Vorläuferbestimmung des § 209 II Nr. 1a BGB ausgeführt, die in dieser Vorschrift geregelte Verjährungsunterbrechung trete auch dann ein, wenn der Güteantrag bei einer örtlich unzuständigen Gütestelle angebracht worden sei.

    Denn insoweit ist zunächst maßgeblich, dass das Güteverfahren generell geeignet ist, dem Gläubiger einen Vollstreckungstitel zu verschaffen (BGHZ 123, 337).

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06
    Soweit die Kläger ein Beratungsdefizit darin sehen, dass die Beklagte zu 1. bei der Ermittlung des Eigenaufwands der Erwerber die Bewirtschaftungskosten, bestehend aus Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen für das Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum sowie einem Mietausfallwagnis (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.2006 V ZR 66/06) nicht bzw. nur in unzureichender Höhe kalkuliert hat und das Objekt daher voraussehbar in die Verlustzone geraten musste, muss den Klägern bei Zugrundelegung ihres Klagevorbringens spätestens im Jahre 2001 deutlich geworden sein, dass sie insoweit nicht ordnungsgemäß beraten worden sind.

    damit rechnen, dass die finanzierende Bank die aus ihrer Sicht hierdurch entstehenden Nachteile bei der notwendigen Verlängerung einer (Zwischen-)finanzierung zur Geltung bringt (vgl. BGH, Urteil v. 13.10.2006 -V ZR 66/06).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06
    Vielmehr ist der Vorschrift zu entnehmen, dass alle vor dem 01.01.2002 entstandenen Ansprüche, für die die Regelverjährung gilt, bis zum Jahreswechsel 2004/2005 verjährt sind, wenn die subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns des § 199 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Anspruchsvoraussetzungen) am 01.01.2002 vorgelegen haben (vgl. BGH v. 23.01.2007 -XI ZR 44/06; OLG Celle OLGR 2007, 171; OLG Bamberg NJW 2006, 304; Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., Art. 229 § 6 EGBGB, Rn 1).
  • OLG Bamberg, 06.10.2005 - 4 U 148/05

    Maßgebliches Recht bei Konkurrenz von kurzer, kenntnisabhängiger und längerer,

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06
    Vielmehr ist der Vorschrift zu entnehmen, dass alle vor dem 01.01.2002 entstandenen Ansprüche, für die die Regelverjährung gilt, bis zum Jahreswechsel 2004/2005 verjährt sind, wenn die subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns des § 199 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Anspruchsvoraussetzungen) am 01.01.2002 vorgelegen haben (vgl. BGH v. 23.01.2007 -XI ZR 44/06; OLG Celle OLGR 2007, 171; OLG Bamberg NJW 2006, 304; Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., Art. 229 § 6 EGBGB, Rn 1).
  • OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 130/06
    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06
    Eine wirksam herbeigeführte Hemmung der Verjährung ist jedoch deswegen zu verneinen, weil der Güteantrag nicht den Bestimmungen der von der gemäß Bescheid der Präsidentin des Landgerichts Freiburg vom 26.08.2004 (vorgelegt in der Parallelsache 22 U 130/06, dort K 35) staatlich anerkannten Gütestelle (Rechtanwalt S) erlassenen Verfahrensordnung entspricht.
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06
    Konkrete Zahlen, anhand derer eine Überprüfung erfolgen könnte (vgl. BGH NJW 2005, 983, 985), haben die Kläger nicht vorgetragen, auch nicht im Vergleich zu der von ihnen im Jahre 2000 im Wege der Umschuldung gewählten Finanzierungsalternative durch Aufnahme von zwei Tilgungsdarlehen bei der E1.
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06
    Die Vorlage einer Kopie ist zur Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB nicht ausreichend; vielmehr ist das Original der Urkunde zur Wahrung der Schriftform vorzulegen (vgl. Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., S 126 BGB Rn 7, 11; § 174 Rn 5 unter Hinweis auf BGH NJW 1981, NJW 1994, 1472 für den Fall des § 174 BGB; ferner § 172 Rn 3 m. w. Nachweisen).
  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06
    Zudem ergibt sich auch aus der für das schiedsrichterliche Verfahren geltenden Vorschrift des § 1042 Abs. 3 ZPO, dass ein Schiedsgericht oder - wie hier - eine Gütestelle berechtigt ist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen auch vom Gesetz abweichende Verfahrensbestimmungen zu erlassen, soweit diese nicht der Billigkeit widersprechen (§ 315 BGB) , nicht überraschend und unklar sind und dem verfassungsrechtlichen Gebot entsprechen, den Zugang zum Gericht nicht in sachwidriger und unangemessener Weise zu erschweren (BVerfG NJW 2005, 814; OLG Celle OLGR 2007, 171).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06
    Eine Obliegenheit, oder gar weitergehend eine Pflicht zur Dokumentation bestand nicht (BGH NJW 2006, 1429, 1430 f.).
  • BGH, 11.12.1978 - II ZR 235/77

    Mängelbeseitigungspflicht auch des persönlich haftenden Gesellschafters;

  • LG Bielefeld, 06.06.2006 - 6 O 510/05

    Güteantrag, Verjährungshemmung und Verjährung

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

  • OLG Jena, 05.07.2019 - 4 U 359/18

    Rechtsschutzversicherung: Haftungsklage gegen den Prozessbevollmächtigten des

    Zudem lagen - das ist entscheidend - entgegengesetzte Urteile des Oberlandesgerichts Brandenburg (Urteil vom 3.3.2010, 4 U 40/09, juris Rn 99) und des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 26.4.2007, 22 U 117/06, juris Rn 152) vor, in denen ausgeführt wurde, ein Güteantrag müsse nicht den Voraussetzungen des § 253 ZPO entsprechen, also keinen bestimmten Antrag und keine ins Einzelne gehende Sachverhaltsdarstellung enthalten, was auf eine eher großzügigere Handhabung schließen ließ.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2019 - 4 U 111/17

    Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Ablehnung von Deckungsschutz;

    Dass Ansprüche ausreichend individualisiert werden müssen, damit sie die Verjährungshemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB herbeiführen, entsprach aber allgemeinen Rechtsgrundsätzen (vergl. BGH NJW 2009, 56 zum Mahnbescheid), ist keineswegs erstmals in der vorgenannten BGH-Entscheidung entwickelt worden (so auch nicht BGH, Urteil vom 10. September 2015 - IX ZR 255/14 -, Rn. 12, juris, wo gerade keine Ausführungen zu der vor dieser Entscheidung geltenden Rechtslage gemacht wurden) und ist auch lange vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs für bei einer Gütestelle eingereichte Anträge in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bereits gefordert worden (vergl. OLG Hamm, BeckRS 2008, 10485, II 3 a cc; OLG München, BeckRS 2007, 32961), so dass die Prozessbevollmächtigten der Kläger dies bei ihrem Stichentscheid nicht nur hätten berücksichtigen können, sondernd auch müssen (vgl. Senat, Urteil vom 28. Juli 2016 - I-4 U 122/14 -, Rn. 114, juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2017 - 4 U 40/16

    Zulässigkeit der Einwendungen eines Rechtsschutzversicherers gegen die

    Dass Ansprüche ausreichend individualisiert werden müssen, damit sie die Verjährungshemmung gem. § 204 I Nr. 4 BGB herbeiführen, entsprach aber allgemeinen Rechtsgrundsätzen (vergl. BGH NJW 2009, 56 zum Mahnbescheid) und ist auch lange vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs für bei einer Gütestelle eingereichte Anträge in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bereits gefordert worden (vergl. OLG Hamm, BeckRS 2008, 10485, II 3 a cc; OLG München, BeckRS 2007, 32961), so dass die Prozessbevollmächtigten der Kläger dies bei ihrem Stichentscheid hätten berücksichtigen können und müssen (vgl. Senat, Urteil vom 28. Juli 2016 - I-4 U 122/14 -, Rn. 114, juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4 U 120/14

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen des

    Dass Ansprüche ausreichend individualisiert werden müssen, damit sie die Verjährungshemmung gem. § 204 I Nr. 4 BGB herbeiführen, entspricht aber allgemeinen Rechtsgrundsätzen (vergl. BGH NJW 2009, 56 zum Mahnbescheid) und ist auch lange vor der Entscheidung des Bundesgerichtshof für bei einer Gütestelle eingereichte Anträge in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bereits ausgesprochen worden (vergl. OLG Hamm, BeckRS 2008, 10485, II 3 a cc; OLG München, BeckRS 2007, 32961), so dass die Beklagte auch eine rechtzeitige Ablehnung der Deckung wegen mangelnder Erfolgsaussicht auf eingetretene Verjährung hätte stützen können.
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4 U 121/14

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen des

    Dass Ansprüche ausreichend individualisiert werden müssen, damit sie die Verjährungshemmung gem. § 204 I Nr. 4 BGB herbeiführen, entspricht aber allgemeinen Rechtsgrundsätzen (vergl. BGH NJW 2009, 56 zum Mahnbescheid) und ist auch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshof für bei einer Gütestelle eingereichte Anträge in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bereits ausgesprochen worden (vergl. OLG Hamm, BeckRS 2008, 10485, II 3 a cc; OLG München, BeckRS 2007, 32961).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4 U 122/14

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen des

    Dass Ansprüche ausreichend individualisiert werden müssen, damit sie die Verjährungshemmung gem. § 204 I Nr. 4 BGB herbeiführen, entspricht aber allgemeinen Rechtsgrundsätzen (vergl. BGH NJW 2009, 56 zum Mahnbescheid) und ist auch lange vor der Entscheidung des Bundesgerichtshof für bei einer Gütestelle eingereichte Anträge in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bereits ausgesprochen worden (vergl. OLG Hamm, BeckRS 2008, 10485, II 3 a cc; OLG München, BeckRS 2007, 32961), so dass die Beklagte auch eine rechtzeitige Ablehnung der Deckung wegen mangelnder Erfolgsaussicht auf eingetretene Verjährung hätte stützen können.
  • OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18

    Rechtsanwaltshaftung: Regress eines Rechtsschutzversicherers wegen Nichtabraten

    Zudem lagen - das ist entscheidend - entgegengesetzte Urteile des Oberlandesgerichts Brandenburg (Urteil vom 03.03.2010, 4 U 40/09, juris Rn 99) und des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 26.04.2007, 22 U 117/06, juris Rn 152) vor, in denen ausgeführt wurde, ein Güteantrag müsse nicht den Voraussetzungen des § 253 ZPO entsprechen, also keinen bestimmten Antrag und keine ins Einzelne gehende Sachverhaltsdarstellung enthalten, was auf eine eher großzügigere Handhabung schließen ließ.
  • OLG Köln, 13.11.2014 - 24 U 176/13

    Haftung des Anlageberaters wegen fehlerhafter Beratung bei einer Kapitalanlage in

    Der Güteantrag muss nicht in jeder Beziehung den Anforderungen des § 253 ZPO für eine Klageerhebung entsprechen (OLG Hamm, Urt. v. 26.04.2007 - 22 U 117/06, Juris Rn. 152; OLG Brandenburg, Urt v. 03.03.2010 - 4 U 40/09, Juris Rn. 99).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2014 - 9a U 12/14

    Bankenhaftung bei Kapitalablageberatung: Anleger- und anlagegerechte Beratung bei

    (1) Die Anforderungen an die Darstellung des Streitgegenstandes sind im Rahmen der Verjährungshemmung nach § 204 BGB nicht an § 253 ZPO zu messen (so auch OLG Hamm, Urteil vom 26. April 2007 - 22 U 117/06 -, juris, Rz. 152).
  • OLG Brandenburg, 03.03.2010 - 4 U 40/09

    Kapitalanlagevermittlung: Schadensersatz auf Grund Zustandekommens eines

    Soweit die Verfahrensordnung des jeweiligen Güteverfahrens keine konkrete Antragstellung oder - bei Geldforderungen - Bezifferung vorschreibt, genügt der Lebenssachverhalt zur Feststellung der Identität des Streitgegenstandes; der Güteantrag muss nicht in jeder Beziehung den Anforderungen des § 253 ZPO für eine Klageerhebung entsprechen (OLG Hamm Urteil vom 26.04.2007 - 22 U 117/06 - Rn. 152).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2014 - 19 U 2/14

    Individualisierung des Streitgegenstandes; Hemmung der Verjährung

  • OLG München, 25.02.2015 - 7 U 2611/14

    Keine Verjährungshemmung durch unbestimmten Güteantrag oder einen mit unrichtigen

  • LG Kleve, 10.11.2015 - 4 O 211/13

    Verjährung; Hemmung; Gütestelle; Güteantrag; Verfahrensordnung; Formalien,

  • KG, 08.01.2015 - 8 U 141/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Erforderliche Individualisierung eines

  • OLG Stuttgart, 04.09.2017 - 12 U 29/17

    Rechtsanwaltsvertrag: Beratungpflichtverletzung hinsichtlich der

  • LG Münster, 19.12.2013 - 114 O 61/13

    Schadensersatzansprüche aufgrund nicht ordnungsgemäßer Beratung durch einen

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