Rechtsprechung
KG, 01.11.2018 - 22 U 128/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
Paralleles Abbiegen, Haftung, Anscheinsbeweis
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 9 Abs 1 S 1 StVO, § 9 Abs 1 S 2 StVO, § 9 Abs 1 S 4 StVO, § 10 S 1 StVO, § 10 S 2 StVO
Haftung bei Verkehrsunfall im gleichgerichteten Verkehr auf einer mehrspurigen Straße: Anscheinsbeweis und Darlegungs- und Beweislast bei Kollision beim parallelen Abbiegen nach Rechts mit einem von einer Haltestelle anfahrenden Linienbus
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Rechtsabbiegers mit einem parallel vom Fahrbahnrand anfahrenden Bus
- Wolters Kluwer
Haftungsverteilung bei Kollision eines Rechtsabbiegers mit einem parallel vom Fahrbahnrand anfahrenden Bus
- RA Kotz
Verkehrsunfall beim parallelen Abbiegen nach rechts - Haftungsverteilung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem von einer Haltestelle anfahrenden Bus
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Haftungsverteilung bei Kollision eines Rechtsabbiegers mit einem parallel vom Fahrbahnrand anfahrenden Bus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Zusammenstoß beim parallelen Abbiegen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kollision beim parallelen Abbiegen nach Rechts mit einem von einer Haltestelle anfahrenden ...
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Rechtsabbiegers mit einem Bus
- Jurion (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Rechtsabbiegers mit einem Bus
Verfahrensgang
- LG Berlin - 44 O 76/17
- KG, 01.11.2018 - 22 U 128/17
Papierfundstellen
- MDR 2019, 286
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kriterien für eine …
Erst wenn der Fahrer eines an einer Haltestelle haltenden Linienbusses bewiesen hat, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme seines Vorrechts vorgelegen haben, entfällt der Vorrang des fließenden Verkehrs und mit ihm der Anscheinsbeweis, der auf einen Verstoß gegen die in § 10 StVO normierten Sorgfaltsanforderungen schließen lässt (entgegen KG Berlin in den Entscheidungen vom 24. Juli 2008 - 12 U 142/07 - und vom 1.11.2018 - 22 U 128/17, juris; sowie LG Saarbrücken…, Urteil vom 05. April 2012 - 13 S 209/11, Rn. 13, juris).Dies hat zur Folge, dass der Anscheinsbeweis, der auf einen Verstoß gegen die in § 10 StVO normierten Sorgfaltsanforderungen schließen lässt, bis zur Betätigung eines Fahrtrichtungsanzeigers durch den Fahrer eines Linienomnibusses, auch gegenüber diesem gilt, wenn sich in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren eine Kollision mit dem fließenden Verkehr ereignet (a.A. KG Berlin in den Entscheidungen vom 24. Juli 2008 - 12 U 142/07 - und vom 1.11.2018 - 22 U 128/17, juris; sowie LG Saarbrücken…, Urteil vom 05. April 2012 - 13 S 209/11, Rn. 13, juris, wonach keinem der Fahrer ein Verstoß nachgewiesen werden könne, was eine hälftige Schadensteilung nach sich ziehe).
Wenn es keine weiteren Anhaltspunkte gibt, die eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung bis zum Anhalten gebieten, kann unter einer vorsichtigen Fahrweise eine Geschwindigkeit von jedenfalls nicht mehr als 30 km/h verstanden werden (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 13. April 2010 - 9 U 62/08 -, Rn. 26, juris; KG Hinweisbeschluss v. 1.11.2018 - 22 U 128/17, BeckRS 2018, 33246 Rn. 17, beck-online;… Spelz, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 20 StVO (Stand: 27.04.2017), Rn. 20).
Das Kammergericht Berlin hat in dem Beschluss vom 1.11.2018 - 22 U 128/17, Rn. 19, juris, die Ansicht vertreten, die Klägerin habe zu widerlegen, dass rechtzeitig der Fahrtrichtungsanzeiger des Linienomnibusses gesetzt worden sei.
- KG, 06.07.2022 - 25 U 139/21
Unfallbedingter Schadensersatzanspruch nach Verstoß gegen Rechtsfahrgebot bei …
Den Anscheinsbeweis eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 1 Satz 1, 2 und 4 StVO (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 01. November 2018 - 22 U 128/17 -, juris) muss sie jedenfalls nicht gegen sich geltend lassen, wenn man - wie hier - aufgrund des durch das Richtzeichen 439 gebotenen parallelen Rechtsabbiegens einen Vorrang des aus der rechten Spur Abbiegenden verneint.