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   KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03   

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https://dejure.org/2003,1777
KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03 (https://dejure.org/2003,1777)
KG, Entscheidung vom 03.11.2003 - 22 U 136/03 (https://dejure.org/2003,1777)
KG, Entscheidung vom 03. November 2003 - 22 U 136/03 (https://dejure.org/2003,1777)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleich des Beweiswerts von im Wege der Anhörung nach § 141 Zivilprozessordnung (ZPO) abgegebenen Parteierklärungen gegenüber einer förmlichen Parteivernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 533
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03
    Zwar dürfen Nach § 141 ZPO abgegebene Erklärungen einer Partei nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH, MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung gemäß § 141 ZPO ohne Weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO) verwertet werden dürfen (BGH, VersR 1991, 917, 918; VersR 1992, 358; VersR 1993, 571, 572; VersR 1999, 994, 995).

    Nach dieser ständigen Rechtsprechung ist das Gericht sogar nicht gehindert, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb der einer förmlichen Parteivernehmung erfolgte, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (so ausdrücklich BGH, VersR 1999, 994, 995 mit Nachweisen).

  • OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 UF 504/02

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03
    Insbesondere zeigt die Berufung, die sich im Wesentlichen in Angriffen gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts erschöpft, keine konkreten Anhaltspunkte auf, die geeignet wären, in einem Maße Zweifel an der Richtigkeit der getroffenen Feststellungen zu begründen, dass die Notwendigkeit der Wiederholung der Beweisaufnahme sich geradezu aufdrängte (zur erneuten Erhebung der Beweise vgl. OLG Dresden, MDR 2003, 289; BLAH/Albers, ZPO, 60. Auflage 2002, § 529 Rdnr. 2 ff).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91

    Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03
    Zwar dürfen Nach § 141 ZPO abgegebene Erklärungen einer Partei nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH, MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung gemäß § 141 ZPO ohne Weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO) verwertet werden dürfen (BGH, VersR 1991, 917, 918; VersR 1992, 358; VersR 1993, 571, 572; VersR 1999, 994, 995).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03
    Zwar dürfen Nach § 141 ZPO abgegebene Erklärungen einer Partei nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH, MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung gemäß § 141 ZPO ohne Weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO) verwertet werden dürfen (BGH, VersR 1991, 917, 918; VersR 1992, 358; VersR 1993, 571, 572; VersR 1999, 994, 995).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03
    Zwar dürfen Nach § 141 ZPO abgegebene Erklärungen einer Partei nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH, MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung gemäß § 141 ZPO ohne Weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO) verwertet werden dürfen (BGH, VersR 1991, 917, 918; VersR 1992, 358; VersR 1993, 571, 572; VersR 1999, 994, 995).
  • BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65

    Würdigung des Sachvortrages aus Anlaß der Anhörung einer Partei

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03
    Zwar dürfen Nach § 141 ZPO abgegebene Erklärungen einer Partei nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH, MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung gemäß § 141 ZPO ohne Weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO) verwertet werden dürfen (BGH, VersR 1991, 917, 918; VersR 1992, 358; VersR 1993, 571, 572; VersR 1999, 994, 995).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 26 U 35/12

    Zur Auslegung einer sog. "harten" Bilanzgarantie

    Wegen der in § 513 Abs. 1 ZPO enthaltenen Verweisung auf § 546 ZPO hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Grundlagen und deren Bewertung durch das erstinstanzliche Gericht wie ein Revisionsgericht nur noch darauf zu überprüfen, ob die Begründung der Entscheidung die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze, Erfahrungssätze und die Verfahrensvorschriften beachtet (vgl. OLG Celle, OLGR 2002, 238; KG, MDR 2004, 533).
  • KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08

    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten

    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17

    Pflichten des Verkäufers eines Fachwerkgebäudes zur Offenbarung eines ihm

    Die Bindungswirkung entfällt nach § 529 Abs. 1 S. 1 ZPO, soweit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen, so dass ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme sich förmlich gebietet (KG Berlin, Urteil vom 03. November 2003 - 22 U 136/03, Rn. 8, juris).
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