Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 138/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz; Reisevertrag; Reiseveranstalter; Busunternehmen; Verkehrssicherungspflicht; Übertragung
- reise-recht-wiki.de
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für Leistungsträger
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 823 831
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Übertragung von Leistungen auf selbständigen Unternehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für Busbeförderung in Thailand ...
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 787
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86
Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 138/99
Der Leistungsträger, dem ein Reiseveranstalter - wie hier dem Busunternehmen "E"- die Beförderung der Reisenden im Zielland übertragen hat, ist grundsätzlich nicht dessen Verrichtungsgehilfe, weil es insoweit an der dafür erforderlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit zu einem Geschäftsherrn fehlt (vgl. BGH NJW 1988, 1380, 1381).Sie erstreckt sich vielmehr auch auf die regelmäßige Überwachung der Leistungsträger und ihrer Leistungen (BGHZ 103, 298, 304 ff = NJW 1988, 1380, 1381 ff).
Ihre Aufgabe ist vielmehr nur die Feststellung solcher Sicherheitsrisiken, die sich bei genauem Hinsehen jedermann offenbarem (vgl. BGHZ 103, 298, 307 = NJW 1988, 1380, 1382; OLG Celle NJW-RR 1996, 372, 373 - beide Entscheidungen betreffen allerdings die Überprüfung eines als Leistungsträger unter Vertrag genommenen Hotels und seiner Einrichtungen).
- OLG Celle, 31.05.1995 - 11 U 259/94
Reisevertragliche Ansprüche; Verjährung von reisevertraglichen Ansprüchen; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 138/99
Ihre Aufgabe ist vielmehr nur die Feststellung solcher Sicherheitsrisiken, die sich bei genauem Hinsehen jedermann offenbarem (vgl. BGHZ 103, 298, 307 = NJW 1988, 1380, 1382; OLG Celle NJW-RR 1996, 372, 373 - beide Entscheidungen betreffen allerdings die Überprüfung eines als Leistungsträger unter Vertrag genommenen Hotels und seiner Einrichtungen). - OLG Frankfurt, 07.05.1993 - 27 W 13/93
Haftung des Reiseveranstalters für einen Unfall auf einer Ausflugsfahrt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 138/99
Im Gegensatz zu den einzelnen Leistungsträgern (Hotel- und Beförderungsunternehmen) gehört allerdings neben den im Inland beschäftigten Angestellten und Arbeitnehmern auch der im Zielgebiet tätige örtliche Reiseleiter eines Reiseveranstalters zu dessen Verrichtungsgehilfen (vgl. OLG Frankfurt OLGR 1993, 202, 203).
- OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 20 U 30/02
Haftung des Reiseveranstalters bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch …
Es fehlt insoweit an der erforderlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des Hoteliers (vgl. BGHZ 103, 298, 303; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 55, 56; NJW-RR 1997, 1483, 1484; NJW-RR 2000, 787, 788). - OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12
Reisevertrag: Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen des Sturzes des Reisenden …
Es fehlt insoweit an der erforderlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des Hoteliers (vgl. BGHZ 103, 298, 303, Tz. 21; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 59 ff., Tz. 55; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 55, 56; NJW-RR 1997, 1483, 1484; NJW-RR 2000, 787, 788). - OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - 18 U 101/02
Reisepreisminderung und Entschädigung für vertane Urlaubszeit bei nachträglicher …
Dem Reiseveranstalter und der örtlichen Reiseleitung obliegt die Pflicht, die Leistungsträger im Hinblick auf ihre Zuverlässigkeit sorgsam auszuwählen und regelmäßig zu überprüfen (BGHZ 103, 298, 304.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 787, 789;… Führich, Reiserecht, 3. Aufl. 1998, Rd. 354 ff.). - OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 12 U 24/11
Anspruch eines Reisenden auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld …
Soweit also in einer unterlassenen Reparatur der Überlaufgitter eine Verkehrssicherungspflicht seitens des Hotelbetreibers, für dessen Verschulden die Beklagte nach § 278 BGB hätte einstehen müssen (vgl. BGH…, Urt. vom 12.06.2007, X ZR 87/06 [unter II. 2. a) aa)], NJW 2007, 2549 (2551); OLG Düsseldorf, Urt. vom 21.01.2000, 22 U 138/99 [unter I. 1.]), gesehen werden kann, kam es hierauf für den von der Klägerin erlittenen Unfall und das überwiegende Mitverschulden der Klägerin nicht an.