Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 27.05.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.12.2001 - 22 U 140/01   

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https://dejure.org/2001,6232
OLG Köln, 11.12.2001 - 22 U 140/01 (https://dejure.org/2001,6232)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.2001 - 22 U 140/01 (https://dejure.org/2001,6232)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 22 U 140/01 (https://dejure.org/2001,6232)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung aus Fortführung eines Handelsgeschäfts; Voraussetzung für eine Übernahme des Geschäfts; Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand; Übernahme der Lieferantenbeziehungen; Von dem früheren Inhaber durchgeführter Räumungsverkauf; ...

  • Judicialis

    HGB § 25; ; HGB § 25 I; ; HGB § 25 I S. 1; ; HGB § 25 II; ; DÜG § 1; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 92 II; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 826; ; BGB § 288

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 25 Abs. 1
    Fortführung eines Handelgeschäfts im Sinne des § 25 Abs. 1 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2001 - 22 U 140/01
    Dabei ist Voraussetzung für eine Übernahme des Geschäfts nicht, daß dieses in seinen sämtlichen Teilen übernommen worden ist, vielmehr nur, daß der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern übernommen wird, so daß sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (BGH NJW 1992, 911 f.).

    Entscheidend für den Haftungstatbestand des § 25 I HGB ist allein die durch die Firmenfortführung nach außen dokumentierte Kontinuität des in seinem wesentlichen Bestand fortgeführten Unternehmens, nicht aber das interne Vertragsverhältnis, das sogar ganz fehlen kann (vgl. BGH NJW 1992, 911, 912 m.w.N.).

    Für die Frage der Fortführung der Firma kommt es nicht auf eine wort- und buchstabengetreue Übereinstimmung zwischen alter und neuer Firma, sondern nur darauf an, ob nach der maßgeblichen Sicht des Verkehrs trotz vorgenommener Änderungen noch eine Fortführung der Firma vorliegt, der Verkehr die neue Firma also mit der alten identifiziert (BGH NJW 1992, 911, 912).

  • LG Stuttgart, 22.12.1995 - 5 KfH S 1/95
    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2001 - 22 U 140/01
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Erwerber in den Genuß der Gegenleistung kommt (vgl. LG Stuttgart NJW-RR 1996, 1378, 1379; Baumbach-Hopt HGB § 25 Rn 11; Lieb in Münchner Kommentar § 25 Rn 81; Heile in Bub-Treier Rn 840; Karsten Schmidt, Handelsrecht, § 8 I 4 c, S. 229, 231; Beuthien NJW 1993, 1737, 1739 f., jeweils m.w.N.).

    Hinter § 25 I S. 1 HGB steht der Gedanke, daß derjenige, der die Firma fortführt, dem Handelsverkehr Unternehmens- und damit Haftungskontinuität signalisiert ( vgl. Beuthien a.a.O. S. 1739, 1740; LG Stuttgart NJW-RR 1996, 1378, 1379).

  • OLG Dresden, 28.04.1999 - 18 U 2884/98
    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2001 - 22 U 140/01
    Nicht genügt demgegenüber der Wiederaufbau eines zur Zeit der Eröffnung des neuen Betriebes nicht mehr bestehenden Unternehmens mit den früheren Betriebsmitteln der alten Firma, und zwar auch nicht bei Fortführung der Namensfirma, Nutzung derselben Räume und (Neu-)begründung der Geschäftsbeziehungen des früheren Inhabers (vgl. OLG Dresden NZG 2000, 32 f.).
  • OLG Köln, 11.04.2014 - 19 U 127/13

    Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts für Geschäftsverbindlichkeiten des

    Denn er signalisiert dem Geschäftsverkehr Unternehmens- und Haftungskontinuität, wobei § 25 HGB eine umfassende Haftungsstrenge zu entnehmen ist (OLG Köln, Urteil vom 11.12.2001 - 22 U 140/01, OLGR Köln 2002, 144 ff; LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.1995, NJW-RR 1996, 1378, Beuthien , NJW 1993, 1737 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.05.2002 - 22 U 140/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12438
OLG Celle, 27.05.2002 - 22 U 140/01 (https://dejure.org/2002,12438)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.05.2002 - 22 U 140/01 (https://dejure.org/2002,12438)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 22 U 140/01 (https://dejure.org/2002,12438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozeßkostenhilfe: Bewilligung für die Gebühren eines Vergleichs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen von Prozesskostenhilfe wegen der Vergleichsgebühren; Zeitpunkt des Antragseingangs bei Gericht; Aufschiebend bedingter Vergleich

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen von Prozesskostenhilfe wegen der Vergleichsgebühren; Zeitpunkt des Antragseingangs bei Gericht; Aufschiebend bedingter Vergleich

Verfahrensgang

  • LG Stade - 4 O 316/00
  • OLG Celle, 27.05.2002 - 22 U 140/01
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 03.09.2003 - 4 Ta 245/03

    Prozesskostenhilfe: Rückwirkung nur bis zur vollständigen Antragstellung -

    Eine PKH-Bewilligung ist hingegen noch für die Instanz möglich, wenn zwischen Abschluß des Prozeßvergleichs und Ablauf der Widerrufsfrist ein vollständiges PKH-Gesuch bei Gericht eingeht (OLG Celle v. 27.05.2002 - 22 U 140/01, OLGR Celle 2002, 213, 214).
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