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   KG, 26.03.2015 - 22 U 143/13   

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https://dejure.org/2015,11010
KG, 26.03.2015 - 22 U 143/13 (https://dejure.org/2015,11010)
KG, Entscheidung vom 26.03.2015 - 22 U 143/13 (https://dejure.org/2015,11010)
KG, Entscheidung vom 26. März 2015 - 22 U 143/13 (https://dejure.org/2015,11010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 253 Abs 2 BGB, § 9 StVG, § 115 VVG
    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeld bei Operation zur Stabilisierung der Halswirbelsäule durch Einsetzen einer Verplattung bei vorbestehender Schadensanfälligkeit aufgrund eines Os Odontoideums; Einschränkung der Erwerbsfähigkeit eines 28jährigen von 20%

  • verkehrslexikon.de

    Schmerzensgeld bei Operation zur Stabilisierung der Halswirbelsäule bei vorbestehender Schadensanfälligkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei dauerhaftem Einsetzen einer Platte zur Stabilisierung der Halswirbelsäule nach einem Verkehrsunfall bei vorbestehender Schadensanfälligkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 253
    Volles Schmerzensgeld bei bis zu dem Unfall unbemerkt gebliebener vorbestehender Schadensanfälligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1
    Höhe des Schmerzensgeldes bei dauerhaftem Einsetzen einer Platte zur Stabilisierung der Halswirbelsäule nach einem Verkehrsunfall bei vorbestehender Schadensanfälligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1441
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04

    Sozialversicherungsrecht: Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB VII

    Auszug aus KG, 26.03.2015 - 22 U 143/13
    In der vom Landgericht weiter herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22. September 2005 - 1 U 170/04 -, Juris Rn. 5 ff ist ein Schmerzensgeld zuerkannt worden, das sich bei Zugrundelegung einer Haftung von 100% lediglich auf 22.000,00 EUR beläuft.
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 187/13

    Haftung bei einem teils schicksalhaft, teils behandlungsfehlerhaft verursachten

    Auszug aus KG, 26.03.2015 - 22 U 143/13
    Der Kläger hat durch den Verkehrsunfall nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Landgerichts in dem am 08. August 2012 verkündeten Grund- und Teilurteil (vgl. zur Bindungswirkung eines Grund- und Teilurteils bei einem Gesundheitsschaden BGH, Urteil vom 20. Mai 2014 - VI ZR 187/13 -, Juris Rn. 17, NJW-RR 2014, 1118 ff) eine Instabilität der Halswirbelsäule bei vorbestehendem Os Odontoideum erlitten, die eine anschließende Operation zur Stabilisierung durch Einsetzen einer Verplattung zwingend erforderlich gemacht hat.
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus KG, 26.03.2015 - 22 U 143/13
    Es darf sich nicht darauf beschränken, die Ermessensausübung der Vorinstanz auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2006 - VI ZR 46/05 juris Rn. 30 - NJW 2006, 1589 f).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus KG, 26.03.2015 - 22 U 143/13
    Maßgebend für die Bemessung des Schmerzensgeldes sind im Wesentlichen die Schwere der Verletzungen und ihre Folgen, das durch sie bedingte Leiden, dessen Dauer und der Grad des Verschuldens des Schädigers (vgl. dazu BGH NJW 1998, 2741/2742).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus KG, 26.03.2015 - 22 U 143/13
    Zwar kann, anders als bei der Schadenszurechnung, für die, wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung eine Schadensanlage unbeachtlich und eine volle Haftung auch dann zu bejahen ist, wenn der Schaden auf einem Zusammenwirken körperlicher Vorschäden und dem Unfall beruht (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2005 - VI ZR 175/04 -, Juris Rn. 11), bei der Bemessung des Schmerzensgeldes, für die nach § 253 Abs. 2 BGB Billigkeitsgesichtspunkte maßgebend sind, eine Schadensanfälligkeit zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Urteil vom 05. November 1996 - VI ZR 275/95 - Juris Rn. 14 f, NJW 1997, 455ff).
  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

    Auszug aus KG, 26.03.2015 - 22 U 143/13
    Zwar kann, anders als bei der Schadenszurechnung, für die, wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung eine Schadensanlage unbeachtlich und eine volle Haftung auch dann zu bejahen ist, wenn der Schaden auf einem Zusammenwirken körperlicher Vorschäden und dem Unfall beruht (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2005 - VI ZR 175/04 -, Juris Rn. 11), bei der Bemessung des Schmerzensgeldes, für die nach § 253 Abs. 2 BGB Billigkeitsgesichtspunkte maßgebend sind, eine Schadensanfälligkeit zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Urteil vom 05. November 1996 - VI ZR 275/95 - Juris Rn. 14 f, NJW 1997, 455ff).
  • OLG Celle, 23.10.2003 - 5 U 196/02

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Schmerzensgeld

    Auszug aus KG, 26.03.2015 - 22 U 143/13
    So ist mit der Entscheidung des OLG Celle vom 23. Oktober 2003 - 5 U 196/02 -, Juris Rn. 43, nur ein Schmerzensgeld von 30.000,00 EUR zuerkannt worden.
  • OLG Schleswig, 19.03.2024 - 7 U 93/23

    Bei einer psychischen Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens kann die

    Für die immateriellen Ansprüche des psychisch Geschädigten gilt deshalb die vorgenannte beschränkende Wirkung auch im Fall einer Fehlverarbeitung des Schadensgeschehens (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 10.01.2019, 7 U 74/13, juris Rn. 76 - rechtskräftig wegen Zurückweisung der NZB in 3/2021 durch BGH VI ZR 28/19; KG, Urteil vom 26.03.2015, 22 U 143/13, BeckRS 2015, 9940 Rn. 16).
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