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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 150/00   

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https://dejure.org/2001,10259
OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 150/00 (https://dejure.org/2001,10259)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2001 - 22 U 150/00 (https://dejure.org/2001,10259)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 22 U 150/00 (https://dejure.org/2001,10259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbauunternehmers; Hinweis auf Straßenbaustelle; Absperrschranke; Gefahrzeichen; Anforderung an die Absicherung einer Baustelle

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbauunternehmers - innerstädtische Baustelle - ausgekofferte Fahrbahn - Sperrschranke und Schilder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.12.1992 - 18 U 202/92

    Verkehrssicherungspflicht; Straßenbenutzer; Baustraße; Kanaldeckel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 150/00
    Das gilt auch, soweit Kanalschächte und deren Abdeckungen nach dem Auskoffern der Fahrbahnbefestigung über das verbliebene Straßenniveau herausragen (vgl. OLG Düsseldorf, 18. Zivilsenat, VersR 1993, 1029 = OLGR 1993, 86 nur LS).
  • OLG Hamm, 03.07.1998 - 9 U 38/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 150/00
    Die Warnung muß so beschaffen sein, daß ein Verkehrsteilnehmer bei Anwendung durchschnittlicher Eigensorgfalt den betreffenden Bereich tatsächlich als Baustelle erkennen kann (vgl. OLG Hamm, OLGR 1998, 325, 326).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 7 U 161/03

    Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbauarbeiten: Verweisungsprivileg bei Haftung

    Dessen Pflicht leitet sich aus dem allgemeinen deliktsrechtlichen Grundsatz her, dass jeder, der eine Gefahrenquelle für den Verkehrs schafft, alles ihm Zumutbare zu tun hat, um eine Verwirklichung dieser Gefahr zu verhindern (BGH VersR 1977, 543, 544 = MDR 1977, 656; NJW-RR 1989, 918, 919; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.02.2001 - 22 U 150/00, OLGR Düsseldorf 2001, 224 jeweils speziell zu Baumaßnahmen im Straßenraum).
  • OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einer abgesperrten Baustelle

    Zwar ist die Beklagte als Bauunternehmerin für den Zustand der Straße und die Absicherung der Baustelle verantwortlich (Sprau, in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 823 Rdn. 222; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2001, Az.: 22 U 150/00; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.1998, Az.: 15 U 124/97).
  • OLG Koblenz, 19.07.2004 - 12 U 820/03

    Verkehrssicherungspflicht - Beschädigung eines tiefer gelegten Autos

    Weitere Maßnahmen für die Sicherheit des Straßenverkehrs waren nicht notwendig (vgl. OLG Hamm Urteil vom 17. Januar 1977 - 3 U 166/76; s.a. OLG Düsseldorf OLG-Report Düsseldorf 2001, 224, 225; LG Heidelberg VersR 1967, 191).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.01.2002 - 6/22 U 150/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13061
OLG Celle, 10.01.2002 - 6/22 U 150/00 (https://dejure.org/2002,13061)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.01.2002 - 6/22 U 150/00 (https://dejure.org/2002,13061)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 6/22 U 150/00 (https://dejure.org/2002,13061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 197 BGB ; § 743 Abs. 1 BGB
    Auskehranspruch ; Abgetretenes Recht ; Mieteinnahmen; Teileigentum; Nebenabrede ; Steuerverkürzung ; Verjährung; Beteiligung an Früchten

  • Wolters Kluwer

    Auskehranspruch ; Abgetretenes Recht ; Mieteinnahmen; Teileigentum; Nebenabrede ; Steuerverkürzung ; Verjährung; Beteiligung an Früchten

  • Judicialis

    BGB § 197; ; BGB § 743 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 197 § 743 Abs. 1
    Verjährung des Anspruchs des Gemeinschafters auf periodischer Beteiligung an den Früchten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.04.1981 - II ZR 186/80

    Verjährung des gesellschaftsvertraglichen Gewinnanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2002 - 22 U 150/00
    Der Sinn dieser kurzen Verjährung, dass der sorglose Schuldner sich nicht wegen laufender Verbindlichkeiten, die er aus seinen laufenden Einkünften und nicht aus seinem Kapitalvermögen bestreiten muss, nach langer Zeit hohen Rückständen gegenübersieht, die ihn in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdeten (vgl. BGHZ 80, 357 / 358), passt nicht auf die Beteiligung an Früchten der Gemeinschaft, die einer der Gemeinschafter eingezogen hat.
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