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   OLG Celle, 06.12.2001 - 22 U 155/00   

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https://dejure.org/2001,6886
OLG Celle, 06.12.2001 - 22 U 155/00 (https://dejure.org/2001,6886)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.12.2001 - 22 U 155/00 (https://dejure.org/2001,6886)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 22 U 155/00 (https://dejure.org/2001,6886)
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Eintritt in BGB-Gesellschaft

§§ 705 ff BGB, aufgrund der Anerkennung eigener Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft (GbR) durch die neuere Rechtsprechung haften eintretende Gesellschafter nun auch für Altschulden der Gesellschaft;

Reichweite des § 93 ZPO bei Rechtsprechungsänderung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung: Sofortiges Anerkenntnis des BGB-Gesellschafters nach Änderung der BGH-Rechtsprechung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 130 HGB ; § 93 ZPO
    BGB-Gesellschaft; GbR; Rechtspersönlichkeit ; Altschichten; Gesellschafterhaftung ; Anerkenntnis ; Rechtsprüfungsänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    BGB-Gesellschaft; GbR; Rechtspersönlichkeit ; Altschichten; Gesellschafterhaftung ; Anerkenntnis ; Rechtsprüfungsänderung

  • Judicialis

    HGB § 130; ; ZPO § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 130; ZPO § 93
    Haftung des in eine BGB -Gesellschaft eintretenden Gesellschafters für Altschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 30.03.2017 - 31 C 227/16

    Zum sofortigen Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen bei Wild- und

    Zwar kann mit Rücksicht auf eine grundsätzliche Änderung der herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bzw. des Bundesverfassungsgerichts ein erklärtes Anerkenntnis der Klagforderung ggf. auch zu einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO führen ( OLG Celle , Urteil vom 06.12.2001, Az.: 22 U 155/00, u.a. in: OLG-Report 2002, Seite 125; Herget , in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 93 ZPO, Rn. 6, Stichwort: "Rechtsprechung"; Schulz , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 93 ZPO, Rn. 15 ), jedoch bezieht sich die Beklagtenseite hier nicht auf eine derartig grundsätzliche Änderung der herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bzw. des Bundesverfassungsgerichts, sondern lediglich auf unterschiedliche Entscheidungen von zwei Amtsgerichten hinsichtlich der Frage zur Schadenersatzpflicht für gewerblich genutzten Mais, so dass die Grundsätze hier insofern auch nicht greifen können, da eine grundsätzliche Änderung der herrschenden Rechtsprechung hier nicht gegeben ist.
  • LG Hamburg, 23.12.2009 - 303 S 25/09

    Rückzahlungsanspruch aus Insolvenzanfechtung: Sofortiges Anerkenntnis der

    Der getroffenen Kostenfolge steht die Entscheidung des OLG Celle, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 22 U 155/00 -, veröffentlicht in OLGR 2002, 125, wonach ein mit Rücksicht auf die geänderte Rechtsprechung des BGH zur Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erklärtes Anerkenntnis der Klageforderung unter § 93 ZPO falle, nicht entgegen.
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