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   OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - I-22 U 168/09   

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OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - I-22 U 168/09 (https://dejure.org/2010,33822)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2010 - I-22 U 168/09 (https://dejure.org/2010,33822)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2010 - I-22 U 168/09 (https://dejure.org/2010,33822)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07

    Zeitspanne zwischen Herstellung und Erstzulassung als Mangel eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 168/09
    Insbesondere dann, wenn es sich um Fahrzeuge mit einer Tageszulassung oder Kurzzulassung handelt, die Laufleistung sehr gering ist und die Erstzulassung erst kurze Zeit zurückliegt, kommt in Betracht, dass eine Abweichung des Herstellungsdatums vom Zeitpunkt der Erstzulassung von mehr als zwölf Monaten einen Sachmangel darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt . v. 16.06.2008 - I-1 U 231/07, NJW-RR 2009, 398).

    Die von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fälle behandeln dabei allerdings Pkw, bei denen die Zeitspanne von zwölf Monaten erheblich überschritten wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Urt . v. 16.06.2008 - I-1 U 231/07, NJW-RR 2009, 398: 31 Monate; OLG Karlsruhe, Urt . v. 26.05.2004 - 1 U 10/04, NJW 2004, 2456: 5 Jahre und 6 Monate; OLG Celle, Urt .

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 168/09
    b) In der Rechtsprechung ist hinsichtlich fabrikneuer Pkw allerdings anerkannt, dass zwischen der Herstellung des Fahrzeugs und dem Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen dürfen (vgl. BGH , Urt . v. 15.10.2003 - VIII ZR 227/02, NJW 2004, 160).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 107/07

    Kaufrecht: Zur Definition eines fabrikneuen Kraftfahrzeuges - Unzulässiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 168/09
    Regelmäßig, so auch beim Wohnmobil, ist daher erst die vollständige Fertigstellung des Fahrzeugs für die Fristberechnung maßgeblich (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt . v. 17.01.2008 - 12 U 107/07).
  • OLG Celle, 13.07.2006 - 11 U 254/05

    Starke Divergenz zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung als Sachmangel bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 168/09
    v. 13.07.2006 - 11 U 254/05, SVR 2006, 463: verneinend hinsichtlich einer Abweichung von 1 Jahr und 11 Monaten).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.1996 - 22 U 38/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 168/09
    Jedenfalls unter Berücksichtigung des Alters des Fahrzeugs und der bereits eingetretenen Laufleistung war über eine anfängliche Nutzung des Wohnmobils als Vorführmobil nicht aufzuklären (vgl. auch Senat, Urt . v. 28.06.1996 - 22 U 38/96, NJW-RR 1997, 427).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 U 10/04

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Beschaffenheitsvereinbarung bei Aufnahme des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 168/09
    Die von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fälle behandeln dabei allerdings Pkw, bei denen die Zeitspanne von zwölf Monaten erheblich überschritten wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Urt . v. 16.06.2008 - I-1 U 231/07, NJW-RR 2009, 398: 31 Monate; OLG Karlsruhe, Urt . v. 26.05.2004 - 1 U 10/04, NJW 2004, 2456: 5 Jahre und 6 Monate; OLG Celle, Urt .
  • OLG Nürnberg, 21.03.2005 - 8 U 2366/04

    Angabe eines Modelljahres als Beschaffenheitsangabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 168/09
    Abweichungen können auch dann von Bedeutung sein, wenn nicht lediglich die Erstzulassung angegeben wird, sondern im Kaufvertrag ein bestimmtes Modelljahr festgehalten wird (vgl. OLG Nürnberg, Urt . v. 21.03.2005 - 8 U 2366/04, NJW 2005, 2019).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.10.2020 - 7 O 206/20

    Alter eines Vorführwagens als Sachmangel

    Das am 26.7.2019 erstmals zugelassene Fahrzeug - bezeichnet als Vorführwagen und entsprechend vereinbart - ist nämlich spätestens am 15.3.2018, eventuell aber auch bereits am 25.7.2017 hergestellt worden (dagegen dürfte die Angabe 7.10.2016 in der Rubrik ABE in der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht relevant sein, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.3.2010, 22 U 168/09).
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OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - I-22 U 168/09 (https://dejure.org/2010,36150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.2010 - I-22 U 168/09 (https://dejure.org/2010,36150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 2010 - I-22 U 168/09 (https://dejure.org/2010,36150)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07

    Zeitspanne zwischen Herstellung und Erstzulassung als Mangel eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 22 U 168/09
    Auch hinsichtlich gebrauchter Fahrzeuge ist anerkannt, dass - abhängig von den Umständen - eine größere Zeitspanne zwischen der Herstellung des Fahrzeuges und der Erstzulassung von Bedeutung sein kann, insbesondere dann, wenn es sich um Fahrzeuge mit einer Tageszulassung oder Kurzzulassung handelt, die Laufleistung sehr gering ist und die Erstzulassung erst kurze Zeit zurückliegt, kommt in Betracht, dass eine Abweichung des Herstellungsdatums vom Zeitpunkt der Erstzulassung von mehr als 12 Monaten einen Sachmangel darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398).

    Die von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fälle behandeln dabei allerdings Pkws, bei denen die Zeitspanne von 12 Monaten erheblich überschritten wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398: 31 Monate; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456: 5 Jahre und 6 Monate; OLG Celle, SVR 2006, 463 verneinend hinsichtlich einer Abweichung von 1 Jahr und 11 Monaten).

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 22 U 168/09
    In der Rechtsprechung ist hinsichtlich fabrikneuer Pkw allerdings anerkannt, dass zwischen der Herstellung des Fahrzeugs und dem Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate liegen dürfen (vgl. BGH NJW 2004, 160).
  • OLG Nürnberg, 21.03.2005 - 8 U 2366/04

    Angabe eines Modelljahres als Beschaffenheitsangabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 22 U 168/09
    Abweichungen können auch dann von Bedeutung sein, wenn nicht lediglich die Erstzulassung angegeben wird, sondern im Kaufvertrag ein bestimmtes Modelljahr festgehalten wird (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 U 10/04

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Beschaffenheitsvereinbarung bei Aufnahme des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 22 U 168/09
    Die von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fälle behandeln dabei allerdings Pkws, bei denen die Zeitspanne von 12 Monaten erheblich überschritten wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398: 31 Monate; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456: 5 Jahre und 6 Monate; OLG Celle, SVR 2006, 463 verneinend hinsichtlich einer Abweichung von 1 Jahr und 11 Monaten).
  • OLG Celle, 13.07.2006 - 11 U 254/05

    Starke Divergenz zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung als Sachmangel bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 22 U 168/09
    Die von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fälle behandeln dabei allerdings Pkws, bei denen die Zeitspanne von 12 Monaten erheblich überschritten wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398: 31 Monate; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456: 5 Jahre und 6 Monate; OLG Celle, SVR 2006, 463 verneinend hinsichtlich einer Abweichung von 1 Jahr und 11 Monaten).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 107/07

    Kaufrecht: Zur Definition eines fabrikneuen Kraftfahrzeuges - Unzulässiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 22 U 168/09
    Regelmäßig, so auch beim Wohnmobil, ist daher erst die vollständige Fertigstellung des Fahrzeuges für die Fristberechnung maßgeblich (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17.01.2008, 12 U 107/07).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.1996 - 22 U 38/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 22 U 168/09
    Jedenfalls unter Berücksichtigung des Alters des Fahrzeuges und der bereits eingetretenen Laufleistung war über eine anfängliche Nutzung des Wohnmobils als Vorführmobil nicht aufzuklären (vgl. auch Senatsentscheidung vom 28.06.1996 - 22 U 38/96, NJW-RR 1997, 427).
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