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   KG, 28.06.2012 - 22 U 207/11   

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https://dejure.org/2012,17518
KG, 28.06.2012 - 22 U 207/11 (https://dejure.org/2012,17518)
KG, Entscheidung vom 28.06.2012 - 22 U 207/11 (https://dejure.org/2012,17518)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 (https://dejure.org/2012,17518)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Nutzung einer Prepaid-Telefonkarte für 10,00 EUR darf nicht zu einer Folgerechnung von über 14.000,00 EUR führen

  • openjur.de

    §§ 280 Abs. 1, 241, 242, 611 BGB
    Mobilfunkanbieter muss Kunden auf das Risiko außerordentlich hoher Kosten bei Prepaidvertrag mit "automatischer Aufladung" deutlich hinweisen

  • webshoprecht.de

    Zur Hinweispflicht gegenüber dem Kunden bei Prepaidkarten mit automatischer Aufladung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltansprüche eines Mobilfunkanbieters gegen einen Kunden; Beratungspflichten bei Abschluss eines Prepaid-Vertrages

  • rabüro.de

    Zur Hinweispflicht des Mobilfunkunternehmens auf Risiko von Kostenexplosion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltansprüche eines Mobilfunkanbieters gegen einen Kunden; Beratungspflichten bei Abschluss eines Prepaid-Vertrages

  • rechtsportal.de

    Entgeltansprüche eines Mobilfunkanbieters gegen einen Kunden; Beratungspflichten bei Abschluss eines Prepaid-Vertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Mobilfunkanbieter muss Kunden auf das Risiko außerordentlich hoher Kosten bei Prepaidvertrag mit automatischer Aufladung deutlich hinweisen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Handynutzer mit Prepaid-Tarif muss keine 14698 EURO für Datenverbindungen zahlen - Simply

  • heise.de (Pressebericht, 11.07.2012)

    Mobilfunk-Kunde muss 14.700 Euro nicht zahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hohe Handykosten bei Prepaid-Vertrag

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handyvertrag - Prepaid und die automatische Aufladung

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Mobilfunk-Urteile zugunsten des Verbrauchers

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Rechtsprechung 2012 - Urteile zu Internet und Telefonie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Handy-Prepaidverträgen - Mobilfunkanbieter muss auf hohes Kostenrisiko hinweisen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Prepaid-Handytarif mit vermeintlicher Kostenkontrolle - Können unkalkulierbar hohe Kosten entstehen, muss der Mobilfunkanbieter Kunden warnen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter muss Kunden auf das Risiko außerordentlich hoher Kosten bei Prepaidvertrag mit "automatischer Aufladung" deutlich hinweisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter muss Kunden auf außerordentlich hohe Prepaid-Kosten hinweisen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Prepaid-Vertrag mit "automatischer Aufladung" - Streit um 14.698 Euro Telefongebühren

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Prepaid-Vertrag: Mobilfunkanbieter muss auf besonderes Kostenrisiko hinweisen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter muss Kunden auf das Risiko außerordentlich hoher Kosten bei Prepaidvertrag mit "automatischer Aufladung" deutlich hinweisen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1400
  • MMR 2012, 734
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.2006 - III ZR 58/06

    Geltendmachung von Vergütungen für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten durch

    Auszug aus KG, 28.06.2012 - 22 U 207/11
    Die Klägerin hat sich zur Erbringung der Dienstleistung verpflichtet, dem Beklagten als Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 -III ZR 58/06- juns Rn, 8 m. w. N., NJW 2007, 438 f; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., Einf. v. § 631 Rn. 28 m. w. N.; Eckert in Schuster, Vertragshandbuch Telemedia, S. 498, Rn. 40 m. w. N.).
  • LG Berlin, 18.07.2011 - 38 O 350/10

    Mobiltelefonrechnung um 14.717,65 EUR überhöht

    Auszug aus KG, 28.06.2012 - 22 U 207/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. Juli 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 38 O 350/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • OLG Schleswig, 15.09.2011 - 16 U 140/10

    Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden

    Auszug aus KG, 28.06.2012 - 22 U 207/11
    Denn in diesem Falle hätte der Beklagte gegen die Klägerin einen Schadensersatzanspruch auf Freistellung von den durch die Internetverbindungen möglicherweise ausgelösten Kosten aus § 280 Abs. 1 BGB, weil die Klägerin vertragliche Nebenpflichten (vgl. §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB) in Form von Hinweis- und Informationspflichten vor allem beim Vertragsschluss, aber auch während des laufenden Vertrages gegenüber dem Beklagten verletzt hat (vgl. zu Informationsund Hinweispflichten bei Telekommunikationsdienstleistungsverträgen BGH, Urteil vom 15. März 2012 -III ZR 190/11, insbesondere juris Rn. 10 und 13 ff mit Anmerkung von Höhne, jurisPR-ITR 11/2012 Anm. 4; ferner, für den Fall einer automatischen Internetnutzung durch eine mit verkaufte Navigationssoftware OLG Schleswig, Urteil vom 15. September 2011 - 16 U 140/10 - SchlHA 2012, 91 f).
  • BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11

    Telekommunikationsdienstleistungsvertrag: Hinweispflichten eines Anbieters auf

    Auszug aus KG, 28.06.2012 - 22 U 207/11
    Denn in diesem Falle hätte der Beklagte gegen die Klägerin einen Schadensersatzanspruch auf Freistellung von den durch die Internetverbindungen möglicherweise ausgelösten Kosten aus § 280 Abs. 1 BGB, weil die Klägerin vertragliche Nebenpflichten (vgl. §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB) in Form von Hinweis- und Informationspflichten vor allem beim Vertragsschluss, aber auch während des laufenden Vertrages gegenüber dem Beklagten verletzt hat (vgl. zu Informationsund Hinweispflichten bei Telekommunikationsdienstleistungsverträgen BGH, Urteil vom 15. März 2012 -III ZR 190/11, insbesondere juris Rn. 10 und 13 ff mit Anmerkung von Höhne, jurisPR-ITR 11/2012 Anm. 4; ferner, für den Fall einer automatischen Internetnutzung durch eine mit verkaufte Navigationssoftware OLG Schleswig, Urteil vom 15. September 2011 - 16 U 140/10 - SchlHA 2012, 91 f).
  • BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 19.13

    Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; Entgeltgenehmigung;

    Vielmehr handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB, durch den sich der Teilnehmernetzbetreiber verpflichtet, dem Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (vgl. BGH, Urteile vom 4. März 2004 - III ZR 96/03 - BGHZ 158, 201 = juris Rn. 17 und vom 16. November 2006 - III ZR 58/06 - NJW 2007, 438 ; KG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 - NJW-RR 2012, 1400).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 1 U 98/13

    Unwirksame Klauseln in Mobilfunkverträgen (Prepaid-Vertrag)

    Prepaid-Verträge werden im Allgemeinen gerade zu dem Zweck abgeschlossen, die entstehenden Mobiltelefonkosten im Voraus planen zu können und zu begrenzen und so schwer vorhersehbaren "Kostenexplosionen" vorzubeugen (so auch KG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 - MMR 2012, 734; vgl. auch OLG München, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 29 U 899/13 - Seite 3).
  • AG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 C 33/18

    Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von

    Die Klägerin hat sich zur Erbringung der Dienstleistung verpflichtet, dem Beklagten als Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (KG Berlin, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 -, Rn. 3, juris).
  • BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 20.13

    Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der

    Vielmehr handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB, durch den sich der Teilnehmernetzbetreiber verpflichtet, dem Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (vgl. BGH, Urteile vom 4. März 2004 - III ZR 96/03 - BGHZ 158, 201 = juris Rn. 17 und vom 16. November 2006 - III ZR 58/06 - NJW 2007, 438 ; KG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 - NJW-RR 2012, 1400).
  • BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 22.13

    Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der

    Vielmehr handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB, durch den sich der Teilnehmernetzbetreiber verpflichtet, dem Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (vgl. BGH, Urteile vom 4. März 2004 - III ZR 96/03 - BGHZ 158, 201 = juris Rn. 17 und vom 16. November 2006 - III ZR 58/06 - NJW 2007, 438 ; KG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 - NJW-RR 2012, 1400).
  • BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13

    Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der

    Vielmehr handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB, durch den sich der Teilnehmernetzbetreiber verpflichtet, dem Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (vgl. BGH, Urteile vom 4. März 2004 - III ZR 96/03 - BGHZ 158, 201 = juris Rn. 17 und vom 16. November 2006 - III ZR 58/06 - NJW 2007, 438 ; KG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 - NJW-RR 2012, 1400).
  • BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 21.13

    Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der

    Vielmehr handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB, durch den sich der Teilnehmernetzbetreiber verpflichtet, dem Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (vgl. BGH, Urteile vom 4. März 2004 - III ZR 96/03 - BGHZ 158, 201 = juris Rn. 17 und vom 16. November 2006 - III ZR 58/06 - NJW 2007, 438 ; KG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 - NJW-RR 2012, 1400).
  • BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 25.13

    Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der

    Vielmehr handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB, durch den sich der Teilnehmernetzbetreiber verpflichtet, dem Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (vgl. BGH, Urteile vom 4. März 2004 - III ZR 96/03 - BGHZ 158, 201 = juris Rn. 17 und vom 16. November 2006 - III ZR 58/06 - NJW 2007, 438 ; KG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 - NJW-RR 2012, 1400).
  • BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 23.13

    Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der

    Vielmehr handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB, durch den sich der Teilnehmernetzbetreiber verpflichtet, dem Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (vgl. BGH, Urteile vom 4. März 2004 - III ZR 96/03 - BGHZ 158, 201 = juris Rn. 17 und vom 16. November 2006 - III ZR 58/06 - NJW 2007, 438 ; KG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 - NJW-RR 2012, 1400).
  • LG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 O 33/18

    EU-Roaming-Nutzer - Roaminggebühren durch Mobilfunkanbieter

    Die Klägerin hat sich zur Erbringung der Dienstleistung verpflichtet, dem Beklagten als Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (KG Berlin, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 -, Rn. 3, juris).
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