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   OLG Düsseldorf, 05.06.1992 - 22 U 235/91   

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https://dejure.org/1992,4707
OLG Düsseldorf, 05.06.1992 - 22 U 235/91 (https://dejure.org/1992,4707)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.1992 - 22 U 235/91 (https://dejure.org/1992,4707)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 1992 - 22 U 235/91 (https://dejure.org/1992,4707)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags (IBR 1992, 449)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1373
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn in Form einer Abschlagszahlung wegen

    Ihm ist zuzumuten, zur gebotenen raschen Abwicklung des Vertragsverhältnisses nunmehr umgehend die Schlussrechnung zu erstellen und einen bereits fällig gewordenen Anspruch auf Abschlagszahlung in den dann alsbald fällig werdenden Anspruch auf Schlusszahlung aufzunehmen und als Teil dieses Zahlungsanspruchs geltend zu machen (BGH BauR 1991, 81; BauR 1987, 453; BauR 1985, 456; OLG Hamm, 17. Senat, BauR 1999, 776; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1373).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 23 U 43/99

    Pfändung einer Forderung einer aufgelösten GmbH; Geltendmachung einer

    Ein Anspruch auf Abschlagszahlung steht dem Auftragnehmer nicht nur dann nicht mehr zu, wenn das Vertragsverhältnis durch Kündigung beendet worden ist (BGH BauR 1987, 453; OLG Düsseldorf [22. Zivilsenat] NJW-RR 1992, 1373) oder der Auftragnehmer gar eine Schlussrechnung erstellt hat (BGH NJW 1985, 1840; NJW 1991, 565, 566); der Auftragnehmer muß seine Leistungen ohne Anspruch auf Abschlagszahlung auch dann umfassend abrechnen, wenn sie - wie hier - vollständig erbracht oder anderweitig abgeschlossen sind (BGH NJW 1999, 1867; OLG Hamm NJW-RR 1996, 593; Ingenstau-Korbion, § 16 VOB/B, Rn. 75; Werner/Pastor aaO., Rn. 1228) oder wenn die Vertragsparteien den Bauvertrag ausdrücklich oder stillschweigend aufgehoben haben (BGH NJW 1991, 565, 566).
  • OLG Naumburg, 15.06.1999 - 11 U 1560/97

    Erstattung der Kosten für den Erwerb von Materialien

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  • OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 226/98

    Aufrechnung gegen Werklohnforderung mit Schadenersatzansprüchen bei

    Nach der herrschenden Meinung geht nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses der Anspruch auf Abschlagszahlungen unter (BGH, NJW 1991, 565 f.; NJW-RR 1987, 724 = BauR 1987, 453; NJW 1985, 1840 f.; Senat, NJW-RR 1992, 1373 = OLGR Düsseldorf 1992, 353; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 1228 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 12.05.1993 - 13 U 3411/92

    GU-Vertrag: Wie wird nach Kündigung abgerechnet?

    Zur nachvollziehbaren Darlegung der tatsächlich ausgeführten Leistungen aber gehört, gleich ob beim Einheitspreisvertrag oder beim vorzeitig beendeten Pauschalvertrag, grundsätzlich ein Aufmaß des Erbrachten (vgl. Ingenstau/Korbion, a.a.O., Rdnr. 158, 159; OLG Düsseldorf NJW-RR 92, 1373).
  • OLG Köln, 24.10.1995 - 22 U 264/94
    Der Quotient aus der Summe der Einzelpreise für die ausgeführten Leistungen und der Summe der Einzelpreise für sämtliche nach dem Vertrag zu erbrin-gende Leistungen multipliziert mit dem vereinbarten Pauschalpreis hätte sodann rechnerisch den Vergütungsanspruch der Klägerin für die tatsächlich von ihr erbrachten Leistungen ergeben (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1373).
  • KG, 09.06.2009 - 7 U 50/09

    Bauvertrag: Berechnung der Vergütung bei einem nicht vollständig zu Ende

    Die Summe der erbrachten Einzelleistungen ist mit dem Quotienten aus dem Pauschalpreis und dem kalkulierten Gesamtpreis zu multiplizieren (vgl. dazu: OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1373 f.; BGH NJW 1996, 3270 f.; NJW 1997, 733, NJW 2001, 521, NZBau 2002, 507; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1206).
  • OLG Oldenburg, 21.08.1996 - 2 U 104/96

    Fälligkeit des Werklohns trotz fehlender Abnahme; Entbehrlichkeit einer

  • OLG Naumburg, 17.03.1998 - 9 U 419/97

    Rückzahlung von Vorauszahlungen aus einer vertraglichen Erfüllungsbürgschaft;

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