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   OLG Köln, 30.05.2000 - 22 U 246/99   

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https://dejure.org/2000,8613
OLG Köln, 30.05.2000 - 22 U 246/99 (https://dejure.org/2000,8613)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.05.2000 - 22 U 246/99 (https://dejure.org/2000,8613)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 22 U 246/99 (https://dejure.org/2000,8613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 285 Abs. 2, § 411 Abs. 3, 4
    Mündliche Anhörung des Sachverständigen)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2000 - 22 U 246/99
    Aus der von ihr angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 84, 2826 f, läßt sich für den vorliegenden Fall nichts herleiten.
  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2000 - 22 U 246/99
    Zu berücksichtigen ist hier allerdings, daß im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität der Beklagten die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute kommt (vgl. BGHZ 4, 192, 196 = NJW 52, 301, 302; BGH NJW 93, 3073, 3076; Baumbach-Lauterbach-Hartmann § 287 ZPO, Rn. 13) und - soweit es um Verdienstausfall geht - die Regelung des § 252 Satz 2 BGB.
  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2000 - 22 U 246/99
    Zu berücksichtigen ist hier allerdings, daß im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität der Beklagten die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute kommt (vgl. BGHZ 4, 192, 196 = NJW 52, 301, 302; BGH NJW 93, 3073, 3076; Baumbach-Lauterbach-Hartmann § 287 ZPO, Rn. 13) und - soweit es um Verdienstausfall geht - die Regelung des § 252 Satz 2 BGB.
  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2000 - 22 U 246/99
    Die Anhörung eines Sachverständigen muß in dem Verhandlungstermin beantragt werden, in dem über sein Gutachten verhandelt und dieses im Sinne von § 285 Abs. 2 ZPO vorgetragen und damit in den Rechtsstreit eingeführt wird (vgl. BGHZ 35, 370, 373).
  • BGH, 29.02.2000 - VI ZR 47/99

    Rückforderungsanspruch des Haftpflichtversicherers

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2000 - 22 U 246/99
    In einem solchen Fall muß der Anspruchsgegner des späteren Bereicherungsanspruchs beweisen, daß ihm in Höhe der Vorschußleistung eine Forderung zugestanden hat (vgl. BGH NJW 89, 161, 162 - in Abschn. 3 - NJW 89, 1616, 1617 l.Sp.; BGH, Urteil vom 29.02.2000 - VI ZR 47/99, Leitsatz abgedruckt in NJW 2000, Heft 18, S. VIII; Palandt-Thomas a.a.O., Rn. 104 m.N.).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2000 - 22 U 246/99
    In einem solchen Fall muß der Anspruchsgegner des späteren Bereicherungsanspruchs beweisen, daß ihm in Höhe der Vorschußleistung eine Forderung zugestanden hat (vgl. BGH NJW 89, 161, 162 - in Abschn. 3 - NJW 89, 1616, 1617 l.Sp.; BGH, Urteil vom 29.02.2000 - VI ZR 47/99, Leitsatz abgedruckt in NJW 2000, Heft 18, S. VIII; Palandt-Thomas a.a.O., Rn. 104 m.N.).
  • LG Ravensburg, 16.08.2013 - 2 O 104/12

    Beweislast für unfallbedingte Primärverletzungen und Kausalität eines

    Dem angeblich Geschädigten obliegt damit die Beweislast dafür, dass die Vorschussleistung mit rechtlichem Grund erfolgt ist, somit auch in vollem Umfang für die Kausalität und die Schadenhöhe (vgl.: OLG Köln, Urteil vom 30.05.2000 Az.: 22 U 246/99, zitiert nach JURIS) (Rn. 35).

    Dem angeblich Geschädigten obliegt damit die Beweislast dafür, dass die Vorschussleistung mit rechtlichem Grund erfolgt ist, somit auch in vollem Umfang für die Kausalität und die Schadenhöhe (vgl.: OLG Köln, Urteil vom 30.05.2000 Az.: 22 U 246/99, zitiert nach JURIS).

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