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OLG Karlsruhe, 19.05.2011 - 22 U 3/10 BSch |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- rabüro.de
Zur Andauern der Obhut des Frachtführers für Frachtgut bei Havarie
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 419; HGB § 425; CMNI Art. 16; CMNI Art. 18; CMNI Art. 25; CMR Art. 16
Reichweite der Haftungsfreistellung des Verfrachters wegen nautischen Verschuldens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Zur Haftung des Binnenschifffahrtsunternehmers bei internationalen Transporten nach der CMNI
Papierfundstellen
- NZV 2011, 494 (Ls.)
- VersR 2012, 1011
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
Haftung des Verfrachters bei einer Havarie aufgrund Einschlafens des Wachhabenden …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2011 - 22 U 3/10
Entscheidend ist vielmehr das schadensursächlich gewordene Geschehen insgesamt zu bewerten (im Anschluss an BGH TranspR 2007, 36 ff; vgl. dazu auch die Anm. von Ramming, TranspR 2007, 58).
- OLG Karlsruhe, 04.03.2019 - 22 U 3/18 gg) Auch um einen begründeten Verdacht einer Substanzverletzung oder sonstigen Schädigung des Ladegutes und die daran anknüpfende Frage, ob dies eine Gefahr im Sinne der Regeln der Havarie-Grosse darstellen kann (vgl. dazu Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 19.05.2011 - 22 U 3/10 BSch -, juris Rn. 46 = TranspR 2011, 238 = ZfB 2011, Nr. 9, 73 = VersR 2012, 1011; LG Mannheim…, Urteil vom 16.04.2014 - 24 O 58/17 - juris Rn. 30 f. = RdTW 2018, 437), geht es hier nicht, eine solche Situation ist hier nicht ersichtlich, sie wird auch vom Kläger nicht geltend gemacht.
Anders als in dem vom Schiffahrtsobergericht Karlsruhe (Urteil vom 19.05.2011 - 22 U 3/10 BSch - , juris = TranspR 2011, 238-244 = ZfB 2011, Nr. 9, 73-79) entschiedenen Fall, war hier das Festfahren nicht Folge eines misslungenen nautischen Manövers (Ablegemanöver) sondern Folge des technischen Versagens einer Betriebseinrichtung des Schiffes.