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   OLG Frankfurt, 01.07.2015 - 22 U 35/14   

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https://dejure.org/2015,17487
OLG Frankfurt, 01.07.2015 - 22 U 35/14 (https://dejure.org/2015,17487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.07.2015 - 22 U 35/14 (https://dejure.org/2015,17487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 22 U 35/14 (https://dejure.org/2015,17487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 199 BGB, § 426 BGB, § 7 StVG, § 17 StVG
    Kenntnisbeginn im Rahmen des § 199 BGB nach Verkehrsunfall während laufendem Ermittlungsverfahren

  • verkehrslexikon.de

    Kenntnisbeginn im Rahmen des § 199 BGB nach Verkehrsunfall während laufendem Ermittlungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kenntnisbeginn im Rahmen des § 199 BGB nach Verkehrsunfall während laufendem Ermittlungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2
    Verjährung von Regressansprüchen der öffentlichen Hand aus einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kenntnisbeginn im Rahmen des § 199 BGB nach Verkehrsunfall während laufendem Ermittlungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kenntnisbeginn im Rahmen des § 199 BGB nach Verkehrsunfall während laufendem Ermittlungsverfahren

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2015 - 22 U 35/14
    Nur ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage besteht, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag; denn in diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit einer Klageerhebung (BGH 15.06.2010, XI ZR 309/09).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2015 - 22 U 35/14
    Dabei muss bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht bestehen, dass die Klage dem Gläubiger zumutbar ist, die erforderliche Kenntnis setzt keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus, es genügt vielmehr die Kenntnis der den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände (vgl. nur BAG MDR 2013, Seite 1108; BGH 26.09.2012, VIII ZR 240/11).
  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach §

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2015 - 22 U 35/14
    Bei Behörden und öffentlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 199 BGB zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für die zivilrechtliche Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (vgl. nur BGH 12.05.09, VI ZR 294/08; BGH 28.02.2012, VI ZR 9/11).
  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2015 - 22 U 35/14
    Die Frage eines Verschuldens kann bei Abwägung der Verursachungsanteile im Rahmen der Gefährdungshaftung zwar grundsätzlich berücksichtigt werden, allerdings lediglich als ein Bestandteil der Verursachungsabwägung, und nur dann, wenn es sich um besonders herausragendes Verschulden handelt (vgl. nur BGH 20.01.98, VI ZR 59/97; 01.12.09, VI ZR 221/08; 20.09.11, VI ZR 282/10; zusammenfassend Schauseil MDR 08, 360: "Grob verkehrswidrig und rücksichtslos").
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2015 - 22 U 35/14
    Bei Behörden und öffentlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 199 BGB zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für die zivilrechtliche Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (vgl. nur BGH 12.05.09, VI ZR 294/08; BGH 28.02.2012, VI ZR 9/11).
  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2015 - 22 U 35/14
    Die Frage eines Verschuldens kann bei Abwägung der Verursachungsanteile im Rahmen der Gefährdungshaftung zwar grundsätzlich berücksichtigt werden, allerdings lediglich als ein Bestandteil der Verursachungsabwägung, und nur dann, wenn es sich um besonders herausragendes Verschulden handelt (vgl. nur BGH 20.01.98, VI ZR 59/97; 01.12.09, VI ZR 221/08; 20.09.11, VI ZR 282/10; zusammenfassend Schauseil MDR 08, 360: "Grob verkehrswidrig und rücksichtslos").
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 240/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2015 - 22 U 35/14
    Dabei muss bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht bestehen, dass die Klage dem Gläubiger zumutbar ist, die erforderliche Kenntnis setzt keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus, es genügt vielmehr die Kenntnis der den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände (vgl. nur BAG MDR 2013, Seite 1108; BGH 26.09.2012, VIII ZR 240/11).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2015 - 22 U 35/14
    Die Frage eines Verschuldens kann bei Abwägung der Verursachungsanteile im Rahmen der Gefährdungshaftung zwar grundsätzlich berücksichtigt werden, allerdings lediglich als ein Bestandteil der Verursachungsabwägung, und nur dann, wenn es sich um besonders herausragendes Verschulden handelt (vgl. nur BGH 20.01.98, VI ZR 59/97; 01.12.09, VI ZR 221/08; 20.09.11, VI ZR 282/10; zusammenfassend Schauseil MDR 08, 360: "Grob verkehrswidrig und rücksichtslos").
  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 167/08

    Verjährung und Kenntnis bei Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2015 - 22 U 35/14
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB bereits in dem Augenblick entsteht, in dem mehrere Ersatzpflichtige dem Geschädigten ersatzpflichtig werden, also mit der Begründung der Gesamtschuld; er besteht zunächst als Mitwirkungs- und Befreiungsanspruch und wandelt sich nach Befriedigung des Gläubigers in einen Zahlungsanspruch um (BGH 18.06.09, VII ZR 167/08 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 03.07.2013 - 11 U 166/12

    Ungewollte Adoption eines alkoholgeschädigten Säuglings - mögliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2015 - 22 U 35/14
    Dies bedeutet nicht, dass der Prozess für den Kläger risikolos erscheinen muss (OLG Hamm, MDR 2013, 1173).
  • LG Cottbus, 18.04.2016 - 3 O 61/12

    Deliktshaftung: Regressansprüche des Dienstherren bei gefährlicher

    Das ist nach dem insoweit heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 166 Abs. 1 BGB dann der Fall, wenn der informierte Bedienstete vom Anspruchsinhaber mit der Erledigung der betreffenden Angelegenheit, hier also mit der Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den Schadensverursacher, in eigener Verantwortung betraut worden ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 9/11 -, Rn. 13, mit zahlr. Nachw. aus der st. Rspr. des 6. Zivilsenats, juris; dem folgend: OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2015 - 22 U 35/14 - und OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2012 - 7 U 44/11 - sämtl. zit. nach juris).

    Darum geht es hier aber gerade nicht, insbesondere geht es nicht um den Schutz eines Partners bei der Anbahnung und dem Abschluss von Rechtsgeschäften (BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 9/11 -, Rn. 14, mit. zahlr. weiteren Nachw. aus der Rspr. des Senats, juris; ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2015 - 22 U 35/14 -, und OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2012 - 7 U 44/11 - juris).

  • OLG Köln, 12.01.2017 - 7 U 12/16

    Ansprüche der Altgläubiger einer in Insolvenz gefallenen Bauprojekt-Gesellschaft

    Der fehlende Abschluss eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens hindert den Eintritt der Kenntnis für sich genommen nicht; maßgeblich ist allein, ob der Gläubiger den Anspruch auf der Grundlage der ihm bekannten Tatsachen einklagen kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2015 - 22 U 35/14 -, BeckRS 2015, 12948 Rdn. 20 f.).
  • LG Magdeburg, 30.07.2015 - 10 O 507/15

    Aufwendungsersatzanspruch wegen der Beseitigung einer beschädigten Brücke:

    Dies bedeutet aber nicht, dass der Prozess für den Kläger risikolos erscheinen muss (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2015, 22 U 35/14, juris, Rz. 19 - 21 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH).
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