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   KG, 21.10.2002 - 22 U 359/01   

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https://dejure.org/2002,9797
KG, 21.10.2002 - 22 U 359/01 (https://dejure.org/2002,9797)
KG, Entscheidung vom 21.10.2002 - 22 U 359/01 (https://dejure.org/2002,9797)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 22 U 359/01 (https://dejure.org/2002,9797)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unabwendbares Ereignis ; Abwendbarkeit des Unfalls; Betriebsgefahr des eigenen Kraftfahrzeuges ; Beweis des ersten Anscheins ; Zusammenhang zwischen Abbiegevorgang und Unfall ; Vorfahrtverletzung des Wartepflichtigen ; Beachtung der Vorfahrt durch den Wartepflichtigen; ...

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1 a. F.; ; PflVG § 3; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; StVG § 7; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; StVO § 8 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung für Unfallschaden im Zusammenhang mit Abbiegevorgang in Kreuzungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall beim Abbiegen...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 25.09.2001 - 24 O 117/01
    Auszug aus KG, 21.10.2002 - 22 U 359/01
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. September 2001 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 24 O 117/01 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • KG, 17.01.2000 - 12 U 6678/98

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus KG, 21.10.2002 - 22 U 359/01
    Denn ein wartepflichtiger Kraftfahrer muss damit rechnen, dass bevorrechtigte Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch deutlich überschreiten (vgl. dazu KG in KG-Report Berlin 2000, 135/136 m. w. N.).
  • LG Saarbrücken, 29.04.2016 - 13 S 3/16

    Anscheinsbeweis bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer untergeordneten Straße

    Infolge dessen spricht kein Anscheinsbeweis gegen den Wartepflichtigen, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass er den Bevorrechtigten auch bei der nach § 8 Abs. 2 Satz 2 StVO gebotenen größten Sorgfalt nicht hätte wahrnehmen können (vgl. KG, KG-Report 2003, 253; OLG Brandenburg, VRS 117, 340; Kammer, Urteil vom 10.06.2011 - 13 S 40/11, NZV 2011, 607 m.w.N.).
  • KG, 21.09.2016 - 29 U 45/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Verletzung des Vorfahrtsrechts auf einer

    Im Grundsatz tritt in der Fällen Vorfahrtsverletzung die einfache Betriebsgefahr des bevorrechtigten Fahrzeugs hinter das Verschulden des Wartepflichtigen zurück (KG, Urteil vom 21. Oktober 2002 - 22 U 359/01 -, juris Rn. 9; OLG Hamm, Urteil vom 15. März 1999 - 13 U 208/98 -, juris Rn. 6; Heß in: Burmann/Heß u.a., Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, § 8 StVO Rn. 69).
  • KG, 06.10.2005 - 12 U 104/04

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei Kreuzungsunfall nach

    Ereignet sich ein Unfall nämlich im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Abbiegevorgang - wovon vorliegend nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zweifelsfrei auszugehen ist - streitet der Beweis des ersten Anscheins für das alleinige Verschulden des Wartepflichtigen (KG, Urteil vom 21. Oktober 2002 - 22 U 359/01 - KGR 2003, 253), hier des Klägers.
  • LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08

    Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem

    Die nach Auffassung des Gerichts indes gleichwohl überhöhte Geschwindigkeit nimmt das Vorfahrtsrecht jedoch nicht (KG Berlin, Urt. v. 21.10.2002, 22 U 359/01, Abs. 10).

    Bei Bewertung des Verursachungsbeitrags des Drittwiderbeklagten war nämlich zu berücksichtigen, dass dieser bei der Wahl seiner Geschwindigkeit nicht nur die Straßenlage nicht angemessen berücksichtigte, sondern darüber hinaus auch nicht den im Einmündungsbereich rangierenden Schneepflug zum Anlass nahm, die Geschwindigkeit weiter zu reduzieren (anders der Fall in KG Berlin, Urt. v. 21.10.2002, 22 U 359/01, Abs. 10).

  • KG, 17.08.2009 - 12 U 226/08

    Kfz-Unfall: Haftungsverteilung bei Kollision beim Wendevorgang; Beweiswürdigung

    Dem Senat, der schwerpunktmäßig Verkehrsunfallsachen bearbeitet, ist aber aus zahlreichen Verfahren bekannt, dass lediglich geschätzte Geschwindigkeits-, Zeit- und Entfernungsangaben von Zeugen ohne Einbeziehung ausreichender Bezugstatsachen keine verlässliche Entscheidungsgrundlage darstellen, da das Geschwindigkeits-, Zeit- und Entfernungsempfinden individuell unterschiedlich und von subjektiven Faktoren abhängig ist (vgl. KG, Urteil vom 28.10.2002 - 22 U 235/01 - Urteil vom 21.10.2002 - 22 U 359/01 - KGR 2003, 253; Senat, Urteil vom 28. Januar 2008 - 12 U 97/06 - Beschluss vom 15. Januar 2007 - 12 U 205/06 - NZV 2007, 524; KG, Urteil vom 22.09.2008 - 22 U 40/08).
  • AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13

    Schadensersatz, Verkehrsunfall, Betriebsgefahr, Mitverschulden,

    Es führte weiter aus, wenn sich ein Unfall im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Abbiegevorgang ereignet - wovon dort wie streitgegenständlich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zweifelsfrei auszugehen ist, der Beweis des ersten Anscheins für das alleinige Verschulden des Wartepflichtigen streitet (KG, Urteil vom 21.10.2002 - KG Aktenzeichen 22U35901 22 U 359/01 - KGR 2003, 253).
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