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   OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14   

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https://dejure.org/2015,23995
OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14 (https://dejure.org/2015,23995)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.2015 - 22 U 39/14 (https://dejure.org/2015,23995)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 2015 - 22 U 39/14 (https://dejure.org/2015,23995)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Haftungsausschluss bei Motorradfahrten im Pulk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Motorradfahren im Pulk kann zu Haftungsausschluss führen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    In Gruppen fahrende Motorradfahrer vereinbaren einen stillschweigenden Haftungsverzicht

  • verkehrsrechtsiegen.de

    Verkehrsunfall - Haftungsausschluss bei Motorradfahrten als Pulk

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7
    Motorradfahren im Pulk kann zu Haftungsausschluss führen

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine wechselseitige Haftung bei Motorradfahren im Pulk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Motorradfahren im Pulk - Haftung untereinander ausgeschlossen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Motorradfahren im Pulk kann zu Haftungsausschluss führen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Motorradfahren im Pulk kann zu Haftungsausschluss führen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsausschluss bei fehlendem Sicherheitsabstand in einer Motorradkolonne

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Stillschweigender Haftungsverzicht bei Fahrten im Pulk

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motorradkolonne - Hält eine Gruppe von Motorradfahrern bewusst keinen Sicherheitsabstand ein, gilt bei einem Unfall Haftungsausschluss

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    OLG Frankfurt zur Haftung bei einem Unfall bei Motorradfahrern im Pulk

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsausschluss bei fehlendem Sicherheitsabstand in einer Motorradkolonne

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sturz beim Kolonnenfahren - selbst schuld!

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Motorradsaison: Haftungsausschluss bei Motorradfahren im Pulk

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Motorradfahren im Pulk kann zu Haftungsausschluss führen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gefährliche Gemeinsamkeit - Spielregeln im Straßenverkehr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftungsausschluss in Motorradkolonne

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftungsausschluss bei Motorradfahren im Pulk

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stillschweigende Haftungsbeschränkung bei Motorradfahren im Pulk - Schadensersatzanspruch aufgrund von Kollision nur bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Einvernehmliche Fahrt von Motorrädern im Pulk schließt Haftung untereinander aus

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haftungsausschluss beim Motorradfahren im Pulk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3522
  • MDR 2015, 1417
  • NZV 2016, 79
  • VersR 2016, 615
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftung auf Grund eines in einem Motorradpulk

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14
    Aus diesen Grundsätzen ist zu folgern, dass das Verbot des venire contra factum proprium (§ 242 BGB) es nicht zulässt, dass der Geschädigte einen Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er bei getauschten Positionen ebenso gut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet (vgl. nur BGHZ 63, 140; OLG Brandenburg, 28.06.07, 12 U 209/06 zu im Pulk fahrenden Motorradfahrern).
  • OLG Karlsruhe, 27.01.2014 - 1 U 158/12

    Kollision bei einer Rennveranstaltung: Formularmäßiger Ausschluss der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14
    Der Bundesgerichtshof hat bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichen Gefahrenpotenzial, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Regel oder geringfügigen Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenzufügung besteht, die Inanspruchnahme des Schädigers für solche Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung im Sinne grober Fahrlässigkeit verursacht (BGH NJW 03, 2018, BGH NJW 08, 1591; DAR 09, 326; OLG Stuttgart, OLGR 09, 1; OLG Karlsruhe, 27.01.14, 1 U 158/12; OLG Hamm, 05.11.13, 9 U 124/13; andere Ansicht OLG Koblenz, 14.03.11, 12 U 1529/09).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14
    Beteiligung in diesem Sinne setzt weder eine innere Beziehung zwischen den Beteiligten noch die Gleichzeitigkeit ihrer Gefährdungshandlungen voraus (BGH NJW 06, 2399).
  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14
    Aus diesen Grundsätzen ist zu folgern, dass das Verbot des venire contra factum proprium (§ 242 BGB) es nicht zulässt, dass der Geschädigte einen Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er bei getauschten Positionen ebenso gut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet (vgl. nur BGHZ 63, 140; OLG Brandenburg, 28.06.07, 12 U 209/06 zu im Pulk fahrenden Motorradfahrern).
  • BGH, 29.01.2008 - VI ZR 98/07

    Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden auf einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14
    Der Bundesgerichtshof hat bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichen Gefahrenpotenzial, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Regel oder geringfügigen Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenzufügung besteht, die Inanspruchnahme des Schädigers für solche Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung im Sinne grober Fahrlässigkeit verursacht (BGH NJW 03, 2018, BGH NJW 08, 1591; DAR 09, 326; OLG Stuttgart, OLGR 09, 1; OLG Karlsruhe, 27.01.14, 1 U 158/12; OLG Hamm, 05.11.13, 9 U 124/13; andere Ansicht OLG Koblenz, 14.03.11, 12 U 1529/09).
  • OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 78/07

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit mehreren Fahrzeugen auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14
    Zwar ist bei mehreren Unfallbeteiligten zu prüfen, wie sich die Haftungsanteile in einer Gesamtschau darstellen, um Ungerechtigkeiten bei der Frage der Gesamtschuldbefreiung auszugleichen (vgl. dazu nur BGH MDR 59, 916 grundlegend; OLG Celle, 19.12.07 - 14 U 78/07 -, Kirchhoff, MDR 12, 1389).
  • OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1529/09

    Kein Haftungsausschluss beim Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14
    Der Bundesgerichtshof hat bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichen Gefahrenpotenzial, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Regel oder geringfügigen Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenzufügung besteht, die Inanspruchnahme des Schädigers für solche Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung im Sinne grober Fahrlässigkeit verursacht (BGH NJW 03, 2018, BGH NJW 08, 1591; DAR 09, 326; OLG Stuttgart, OLGR 09, 1; OLG Karlsruhe, 27.01.14, 1 U 158/12; OLG Hamm, 05.11.13, 9 U 124/13; andere Ansicht OLG Koblenz, 14.03.11, 12 U 1529/09).
  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14
    Der Bundesgerichtshof hat bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichen Gefahrenpotenzial, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Regel oder geringfügigen Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenzufügung besteht, die Inanspruchnahme des Schädigers für solche Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung im Sinne grober Fahrlässigkeit verursacht (BGH NJW 03, 2018, BGH NJW 08, 1591; DAR 09, 326; OLG Stuttgart, OLGR 09, 1; OLG Karlsruhe, 27.01.14, 1 U 158/12; OLG Hamm, 05.11.13, 9 U 124/13; andere Ansicht OLG Koblenz, 14.03.11, 12 U 1529/09).
  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 9 U 124/13

    Schwerer Kletterunfall - Sicherungspartner haftet umfassend

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14
    Der Bundesgerichtshof hat bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichen Gefahrenpotenzial, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Regel oder geringfügigen Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenzufügung besteht, die Inanspruchnahme des Schädigers für solche Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung im Sinne grober Fahrlässigkeit verursacht (BGH NJW 03, 2018, BGH NJW 08, 1591; DAR 09, 326; OLG Stuttgart, OLGR 09, 1; OLG Karlsruhe, 27.01.14, 1 U 158/12; OLG Hamm, 05.11.13, 9 U 124/13; andere Ansicht OLG Koblenz, 14.03.11, 12 U 1529/09).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.1980 - 10 U 220/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14
    § 830 BGB ist allerdings nicht anwendbar, wenn der Geschädigte den Schaden selbst mitverursacht haben kann (BGH NJW 73, 993; OLG Karlsruhe, VersR 81, 739).
  • BGH, 30.01.1973 - VI ZR 14/72

    Geschädigter als Beteiligter? (§ 830 Abs. 1 S.2 BGB)

  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 86/08

    Haftung bei einem Unfall während eines Motocross-Trainings;

  • OLG Stuttgart, 21.07.2008 - 5 U 44/08

    Schadenersatz wegen Motorradunfall: Haftungsausschluss bei einem

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 1 U 32/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall; Zusammenstoß einer in einer

    Die Ausführungen der Oberlandesgerichte Frankfurt (Urteil v. 18.08.2015 - 22 U 39/14 -, NJW 2015, 3522 ff.) und Brandenburg (Urteil v. 28.06.2007 - 12 U 209/06 -, NJW-RR 2008, 340 f.) sind ersichtlich einzelfallbezogen und geben keinen Anlass zu einer abweichenden Bewertung.
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