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   OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12   

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OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12 (https://dejure.org/2012,50263)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.10.2012 - 22 U 48/12 (https://dejure.org/2012,50263)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 22 U 48/12 (https://dejure.org/2012,50263)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07

    Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12
    Der Nutzungswille eines privaten Halters bzw. Eigentümers ist für die Dauer des Ausfalls grundsätzlich zu vermuten, ohne dass es insoweit einer besonderen Darlegung bedarf (OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267; OLG Düsseldorf DAR 2006, 269).

    Denn der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung knüpft daran an, dass das Fahrzeugs schadensbedingt nicht nutzbar ist (OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267).

    Eine solche Pflicht kann im Rahmen des § 254 BGB allenfalls dann und auch nur ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (BGH NJW-RR 2006, 394; OLG Dresden, Urt. v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Naumburg DAR 2005, 158; OLG Saarbrücken NZV 1990, 388; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267).

    Dabei ist dem Alter des klägerischen Fahrzeugs, das im Schadenszeitpunkt älter als zehn Jahre war, zutreffend durch eine Abstufung von zwei Gruppen (vgl. BGHZ 161, 151; OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190) Rechnung getragen worden.

    Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist nicht schematisch durch den Wert des Fahrzeugs begrenzt - entscheidend ist vielmehr, ob die dem Kläger entgangenen Gebrauchsvorteile sich während der Zeit des Nutzungsausfalls gemindert haben (BGH NJW 2005, 1044; BGH NJW 1988, 484; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267).

  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10

    Lange Ausfallzeit und Vorschussleistung gegen Sicherungsübereignung des

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12
    Der Nutzungswille eines privaten Halters bzw. Eigentümers ist für die Dauer des Ausfalls grundsätzlich zu vermuten, ohne dass es insoweit einer besonderen Darlegung bedarf (OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267; OLG Düsseldorf DAR 2006, 269).

    Denn der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung knüpft daran an, dass das Fahrzeugs schadensbedingt nicht nutzbar ist (OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267).

    Eine solche Pflicht kann im Rahmen des § 254 BGB allenfalls dann und auch nur ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (BGH NJW-RR 2006, 394; OLG Dresden, Urt. v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Naumburg DAR 2005, 158; OLG Saarbrücken NZV 1990, 388; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267).

    Dabei ist dem Alter des klägerischen Fahrzeugs, das im Schadenszeitpunkt älter als zehn Jahre war, zutreffend durch eine Abstufung von zwei Gruppen (vgl. BGHZ 161, 151; OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190) Rechnung getragen worden.

  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2005, 1044) ist der Tatrichter auch bei älteren Fahrzeugen nicht gehalten, in jedem Einzelfall bei der Beurteilung der entgangenen Gebrauchsvorteile eine aufwendige Berechnung anzustellen.

    Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist nicht schematisch durch den Wert des Fahrzeugs begrenzt - entscheidend ist vielmehr, ob die dem Kläger entgangenen Gebrauchsvorteile sich während der Zeit des Nutzungsausfalls gemindert haben (BGH NJW 2005, 1044; BGH NJW 1988, 484; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267).

    Dafür, dass die Höhe der Ausfallentschädigung letztlich den Wert des Fahrzeuges erheblich übersteigt, ist nicht der Kläger, sondern allein die Beklagte verantwortlich, weil sie es - im Wissen um die Dauer des selbständigen Beweisverfahrens und die finanziellen Verhältnisse des Klägers - unterlassen hat, diesen durch eine schnellere Ersatzleistung oder durch Zahlung eines Vorschusses finanziell in die Lage zu versetzen, eine Interimsbeschaffung zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2005, 1044).

  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12
    Zwar kann der Geschädigte im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten sein, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen (vgl. BGH NJW 2010, 2426).

    Zwar kann der Geschädigte verpflichtet sein, einen längeren Nutzungsausfall durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken und damit im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (vgl. BGH NJW 2010, 2426).

  • OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06

    Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12
    Es stellt auch keinen Verstoß des Klägers gegen die Schadensminderungspflicht dar, dass er vor Vornahme der Ersatzbeschaffung zunächst ein selbständiges Beweisverfahren beantragt hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711; OLG Düsseldorf DAR 2006, 269; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190).

    Dabei ist dem Alter des klägerischen Fahrzeugs, das im Schadenszeitpunkt älter als zehn Jahre war, zutreffend durch eine Abstufung von zwei Gruppen (vgl. BGHZ 161, 151; OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190) Rechnung getragen worden.

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04

    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12
    Der Nutzungswille eines privaten Halters bzw. Eigentümers ist für die Dauer des Ausfalls grundsätzlich zu vermuten, ohne dass es insoweit einer besonderen Darlegung bedarf (OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267; OLG Düsseldorf DAR 2006, 269).

    Es stellt auch keinen Verstoß des Klägers gegen die Schadensminderungspflicht dar, dass er vor Vornahme der Ersatzbeschaffung zunächst ein selbständiges Beweisverfahren beantragt hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711; OLG Düsseldorf DAR 2006, 269; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190).

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - 1 U 212/07

    Nutzungsausfallersatz für Kfz bei verzögerter Reparatur wegen Durchführung eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12
    In der Regel kann er daher nur für die voraussichtliche Zeit einer unterstellt unverzüglich eingeleiteten Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung Ersatz verlangen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711).

    Es stellt auch keinen Verstoß des Klägers gegen die Schadensminderungspflicht dar, dass er vor Vornahme der Ersatzbeschaffung zunächst ein selbständiges Beweisverfahren beantragt hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711; OLG Düsseldorf DAR 2006, 269; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190).

  • BGH, 23.06.1983 - III ZR 157/82

    Rechtsanwalt - Gegner des Auftraggebers - Mahnung - Kündigung - Vergütung -

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12
    Maßgeblich ist allein, ob der Anwalt von seinem Mandanten den Auftrag erhalten hatte, ein einfaches Schreiben zu erstellen (vgl. BGH NJW 1983, 2451; Gerold/Schmidt (Mayer), 20. Auflage, Nr. 2302 VV RVG Rn. 1, 2).
  • BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86

    Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12
    Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist nicht schematisch durch den Wert des Fahrzeugs begrenzt - entscheidend ist vielmehr, ob die dem Kläger entgangenen Gebrauchsvorteile sich während der Zeit des Nutzungsausfalls gemindert haben (BGH NJW 2005, 1044; BGH NJW 1988, 484; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12
    Dabei ist dem Alter des klägerischen Fahrzeugs, das im Schadenszeitpunkt älter als zehn Jahre war, zutreffend durch eine Abstufung von zwei Gruppen (vgl. BGHZ 161, 151; OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190) Rechnung getragen worden.
  • LG Dortmund, 27.01.2006 - 3 O 669/05

    Nutzungsausfallschaden, selbständiges Beweisverfahren

  • BGH, 09.07.1975 - VIII ZR 89/74

    Vertragswidriger Eigentumsvorbehalt

  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der

  • BGH, 05.09.2006 - VI ZR 176/05

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens

  • OLG Köln, 04.02.1994 - 19 U 114/93

    Keine Eigentumsvermutung für den Besitzer nach unredlichem Besitzerwerb

  • OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes

  • OLG Saarbrücken, 06.07.1990 - 3 U 44/89

    Finanzierung eines Ersatzfahrzeugs; Verschuldung des Geschädigten;

  • LG Aachen, 26.01.2012 - 12 O 348/11

    Anspruch auf Ersatz der Kosten der Ersatzbeschaffung wegen eines auf fehlerhafte

  • OLG Saarbrücken, 14.09.2017 - 4 U 82/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Fiktive

    Zwar spricht nach verbreiteter Auffassung grundsätzlich die Lebenserfahrung für die Annahme, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2014, 403; OLG Köln, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 22 U 48/12, juris).
  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    Letzterer ist bei einem pri :ten Halter bzw. Eigentümers grundsätzlich zu vermuten, ohne dass es insoweit einer 1.2 besonderen Darlegung bedarf (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 22 U 48/12 -, juris; OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267; OLG Celle VersR 1973, 717; 318; OLG Köln VRs 96, 325).

    Da das Fahrzeug des Klägers war zum Unfallzeitpunkt bereits 16 Jahre alt war, ist na h Auffassung des Senates eine Herabstufung um zwei Tabellengruppen gerechtfertigt (vgl. BGH NJW 2005, 1044: Herabstufung um eine Gruppe für 9''A Jahre alten Pkw; BGH NJW 005, 277: Herabstufung um 2 Gruppen für einen 16 Jahre alten Pkw; OLG Brandenburg S hadenPraxis 2008, 52 : Herabstufung um 2 Gruppen für einen über 10 Jahre alten Pkw; OL Köln, Urteil v. 11.10.2012 - 22 U 48/12 - juris : 2 Stufen bei Kfz älter als 10 Jahre; OLG Sc leswig Schaden-Praxis 2015, 156 :2 Stufen bei 18 Jahre altem Kfz; OLG Düsseldorf, Urteil .

  • LG Bonn, 01.06.2018 - 2 O 331/17
    Indes ist bei einem zum Schadenszeitpunkt über 10 Jahre alten Fahrzeug dem Alter des Fahrzeugs durch eine Abstufung von zwei Gruppen Rechnung zu tragen (OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2012 - 22 U 48/12).

    Zwar ist, wie andererseits betont wird (etwa OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2016 - 12 U 1090/15; OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2012 - 22 U 48/12, jeweils unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 25.01.2005 - VI ZR 112/04), die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nicht durch den Wert des beschädigten Fahrzeugs begrenzt.

  • AG Siegen, 07.10.2019 - 14 C 588/19

    Unfallregulierung

    OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2012 - 22 U 48/12).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.01.2013 - 22 U 48/12   

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https://dejure.org/2013,10763
OLG Köln, 17.01.2013 - 22 U 48/12 (https://dejure.org/2013,10763)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2013 - 22 U 48/12 (https://dejure.org/2013,10763)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 22 U 48/12 (https://dejure.org/2013,10763)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Aachen, 26.01.2012 - 12 O 348/11

    Anspruch auf Ersatz der Kosten der Ersatzbeschaffung wegen eines auf fehlerhafte

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2013 - 22 U 48/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.1.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 12 O 348/11 - wird zurückzuweisen.
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