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   OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 22 U 49/08   

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https://dejure.org/2010,3163
OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 22 U 49/08 (https://dejure.org/2010,3163)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.2010 - 22 U 49/08 (https://dejure.org/2010,3163)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 22 U 49/08 (https://dejure.org/2010,3163)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Annahme eines Restwertangebots

  • RA Kotz

    Restwertangebot von unbekanntem Anbieter nach Verkehrsunfall

  • RA Kotz

    Restwertangebot - Verpflichtung zur Annahme

  • captain-huk.de

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Annahme des Restwertangebotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Restwertangebot; Restwertaufkäufer; Regionalmarkt - Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Annahme des Restwertangebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Restwert-Aufkäufer dubios? - Geschädigter muss Restwertangebot für Unfallauto nicht annehmen

  • kfz-expert.de (Leitsatz)

    Unzumutbarkeit der Annahme des weit über dem regional erzielbaren Preises liegenden Restwertangebots wegen Verdachts der Illegalität

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Geschädigter muss nicht jedes Restwert-Angebot annehmen

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Restwert: Zweifelhafte Angebote sind unerheblich - Restwertangebote müssen dem Geschädigten zugänglich sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Restwertangebote der Versicherung bei einem Unfall müssen nicht zwangsläufig angenommen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1616
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06

    Schadensberechnung bei Teil-Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 22 U 49/08
    Insbesondere dürfen ihm bei der Schadensbehebung die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten nicht aufgezwungen werden (BGH NJW 07, 2918).

    In diesem Fall muss sich der Geschädigte auch nur einen Restwert, wie ihn der Sachverständige auf dem Regionalmarkt ermittelt hat, anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06 -, MDR 07, 1368; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - 1 U 45/07 -).

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 267/06

    Wirtschaftlicher Totalschaden: Keine generelle Unbeachtlichkeit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 22 U 49/08
    Will der Geschädigte allerdings sein Fahrzeug verkaufen und liegt ihm ein ausreichendes Restwertangebot inklusive kostenfreier Abholung und Zahlung des Kaufpreises vor Ort und in bar bereits vor, muss er dieses grundsätzlich annehmen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Oktober 2007 - 1 U 267/06 - OLG Hamm, Urteil vom 31. Oktober 2008 - 9 U 48/08 -).
  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08

    Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 22 U 49/08
    Dabei hat der mit der Schadensschätzung beauftragte Sachverständige grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein Auftraggeber berücksichtigen müsste, also solche des regional zugänglichen allgemeinen Markts (BGH MDR 09, 44; BGH 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08 -).
  • OLG Hamm, 31.10.2008 - 9 U 48/08

    Bemessung des anzurechnenden Restwerts eines unfallgeschädigten PKW

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 22 U 49/08
    Will der Geschädigte allerdings sein Fahrzeug verkaufen und liegt ihm ein ausreichendes Restwertangebot inklusive kostenfreier Abholung und Zahlung des Kaufpreises vor Ort und in bar bereits vor, muss er dieses grundsätzlich annehmen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Oktober 2007 - 1 U 267/06 - OLG Hamm, Urteil vom 31. Oktober 2008 - 9 U 48/08 -).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 45/07

    Zur Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf den Ersatz der fiktiven

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 22 U 49/08
    In diesem Fall muss sich der Geschädigte auch nur einen Restwert, wie ihn der Sachverständige auf dem Regionalmarkt ermittelt hat, anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06 -, MDR 07, 1368; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - 1 U 45/07 -).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 12 U 90/09

    Fahrzeugversicherung: Pflicht des Versicherungsnehmers, sich auf ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 22 U 49/08
    So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Urteil vom 28. August 2009 - 12 U 90/09 - entschieden, dass es im Fall einer Kaskoversicherung dem Versicherungsnehmer nicht zumutbar ist, sein Fahrzeug branchenüblich gegen hohe Bargeldbeträge ihm unbekannten Händlern zu überlassen.
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 22 U 49/08
    Der Schädiger kann dem Geschädigten deshalb insbesondere nicht auf einen höheren Restwerterlös verweisen, den dieser auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielen könnte (BGH NJW 00, 800).
  • BGH, 17.09.2008 - III ZR 71/08

    Begriff des Ausrichtens der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 22 U 49/08
    Dabei hat der mit der Schadensschätzung beauftragte Sachverständige grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein Auftraggeber berücksichtigen müsste, also solche des regional zugänglichen allgemeinen Markts (BGH MDR 09, 44; BGH 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08 -).
  • LG Aachen, 07.06.2013 - 6 S 6/13

    Naturalrestitution, Reparatur, Ersatzsache, Schadensminderungspflicht, fiktive

    Zwar bildet das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen in aller Regel eine geeignete Grundlage für die Bemessung des Restwerts, so dass der Geschädigte den durch diesen ermittelten Restwertbetrag grundsätzlich seiner Schadensberechnung zugrunde legen darf (BGH, Urteil vom 06.03.2007 - VI ZR 120/06 -, Urteil vom 13.10.2009 - VI ZR 318/08 - Urteil vom 23.11.2010 - VI ZR 35/10 -, OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2010 - 22 U 49/08 -, jeweils zitiert nach juris).

    Dabei hat der mit der Schadensschätzung beauftragte Sachverständige grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein Auftraggeber berücksichtigen müsste, also solche des regional zugänglichen allgemeinen Markts (BGH, Urteil vom 13.10.2009 - VI ZR 318/08 -, OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2010 - 22 U 49/08 -, jeweils zitiert nach juris).

    Der Schädiger kann dem Geschädigten daher insbesondere nicht auf einen höheren Restwerterlös verweisen, den dieser auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielen könnte (BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 219/98 -, OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007 - 1 U 267/06 -, OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2010 - 22 U 49/08 -, jeweils zitiert nach juris).

    Um seiner sich aus § 254 Abs. 2 S. 1 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen, kann der Geschädigte allerdings im Einzelfall gleichwohl gehalten sein, von einer grundsätzlich zulässigen Verwertung des Unfallfahrzeugs Abstand zu nehmen und im Rahmen des Zumutbaren andere sich ihm darbietende Verwertungsmöglichkeiten zu ergreifen (BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 219/98 -, Urteil vom 01.06.2010 - VI ZR 316/09 -, OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007 - 1 U 267/06 -, OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2010 - 22 U 49/08 -, jeweils zitiert nach juris).

    Will der Geschädigte sein Fahrzeug verkaufen und liegt ihm ein ausreichendes Restwertangebot vor, muss er dieses daher grundsätzlich annehmen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007 - 1 U 267/06 -, OLG Hamm, Urteil vom 31.08.2008 - 9 U 48/08 -, OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2010 - 22 U 49/08 -, jeweils zitiert nach juris).

  • AG Monschau, 04.05.2016 - 1 C 148/15

    Zahlung eines weiteren Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls;

    " [...] Das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen [bildet] in aller Regel eine geeignete Grundlage für die Bemessung des Restwerts, so dass der Geschädigte den durch diesen ermittelten Restwertbetrag grundsätzlich seiner Schadensberechnung zugrunde legen darf (BGH, Urteil vom 06.03.2007 - VI ZR 120/06 -, Urteil vom 13.10.2009 - VI ZR 318/08 - Urteil vom 23.11.2010 - VI ZR 35/10 -, OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2010 - 22 U 49/08 -, jeweils zitiert nach juris).

    Dabei hat der mit der Schadensschätzung beauftragte Sachverständige grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein Auftraggeber berücksichtigen müsste, also solche des regional zugänglichen allgemeinen Markts (BGH, Urteil vom 13.10.2009 - VI ZR 318/08 -, OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2010 - 22 U 49/08 -, jeweils zitiert nach juris).

    Der Schädiger kann dem Geschädigten daher insbesondere nicht auf einen höheren Restwerterlös verweisen, den dieser auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielen könnte (BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 219/98 -, OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007 - 1 U 267/06 -, OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2010 - 22 U 49/08 -, jeweils zitiert nach juris).

    Um seiner sich aus § 254 Abs. 2 S. 1 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen, kann der Geschädigte allerdings im Einzelfall gleichwohl gehalten sein, von einer grundsätzlich zulässigen Verwertung des Unfallfahrzeugs Abstand zu nehmen und im Rahmen des Zumutbaren andere sich ihm darbietende Verwertungsmöglichkeiten zu ergreifen (BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 219/98 -, Urteil vom 01.06.2010 - VI ZR 316/09 -, OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007 - 1 U 267/06 -, OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2010 - 22 U 49/08 -, jeweils zitiert nach juris).

    Will der Geschädigte sein Fahrzeug verkaufen und liegt ihm ein ausreichendes Restwertangebot vor, muss er dieses daher grundsätzlich annehmen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007 - 1 U 267/06 -, OLG Hamm, Urteil vom 31.08.2008 - 9 U 48/08 -, OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2010 - 22 U 49/08 -, jeweils zitiert nach juris).".

  • AG Nürnberg, 09.11.2017 - 37 C 3441/17
    Es wäre aber erforderlich gewesen, dem Geschädigten in aller Deutlichkeit zu vermitteln, dass die Inanspruchnahme des Restwertangebots für ihn keinerlei Risiken und auch keine Kosten bedeuten würde (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Januar 2010 - 22 U 49/08 -, Rn. 29, juris).
  • AG Lübeck, 11.08.2020 - 22 C 1464/20
    4. Gemäß § 139 ZPO wird auf Folgendes hingewiesen: Das Gericht weist die Parteien darauf hin, dass der Geschädigte nicht verpflichtet ist, ein Restwertangebot eines ihm unbekannten Anbieters in Litauen anzunehmen, wenn dieses - wie vorliegend - den regional erzielbaren Restwert um ein Vielfaches übersteigt, wenn die Realisierung dieses Wertes nicht nachvollziehbar ist und illegale Verhaltensweisen nicht auszuschließen sind, da dann dem Geschädigten nicht zumutbar ist, mit solchen Personen geschäftliche Verbindungen einzugehen (vergleiche insoweit OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.1.2010-22 U 49/08).
  • LG Bielefeld, 24.07.2013 - 22 S 65/13
    Das Angebot des Versicherers muss rechtzeitig, konkret und bindend sein; Abholkosten müssen ausdrücklich enthalten sein (vgl. umfassend zu den entsprechenden Anforderungen OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 1689; OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 1616).
  • AG Offenbach, 13.10.2015 - 340 C 95/15
    Wie hätte angesichts dieser Umstände der Restwertaufkäufer überhaupt noch einen Gewinn erzielen können? Insoweit kann ein Geschädigter aber nicht gezwungen werden, mit Personen geschäftliche Verbindungen einzugehen, deren eventuelle Risiken für ihn nicht überschaubar sind (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19.1.2010, Az. 22 U 49/08, zitiert nach Juris).
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