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   KG, 28.06.2012 - 22 U 56/12   

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KG, 28.06.2012 - 22 U 56/12 (https://dejure.org/2012,44829)
KG, Entscheidung vom 28.06.2012 - 22 U 56/12 (https://dejure.org/2012,44829)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 22 U 56/12 (https://dejure.org/2012,44829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung beim grundlosen Bremsen nach Ampelstart bei Grün

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.09.2007 - 22 U 224/06

    Sicherheitsabstand beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage; Behandlung von UPE

    Auszug aus KG, 28.06.2012 - 22 U 56/12
    Es ist anerkannt, dass der gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 StVO in der Regel einzuhaltende Sicherheitsabstand beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage im geballten Großstadtverkehr nicht gefordert werden kann (so schon die amtliche Begründung zu § 4 Abs. 1 StVO, zitiert etwa bei König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 4 StVO Rn. 2, 11; OLG Hamm, Urteil vom 4. Juni 1998, 6 U 150/97, Juris Rn. 12; Senat, Urteil vom 10. September 2007, 22 U 224/06, Juris Rn. 6).
  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 150/97

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wegen eines Einsatzfahrzeugs bremsendes

    Auszug aus KG, 28.06.2012 - 22 U 56/12
    Es ist anerkannt, dass der gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 StVO in der Regel einzuhaltende Sicherheitsabstand beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage im geballten Großstadtverkehr nicht gefordert werden kann (so schon die amtliche Begründung zu § 4 Abs. 1 StVO, zitiert etwa bei König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 4 StVO Rn. 2, 11; OLG Hamm, Urteil vom 4. Juni 1998, 6 U 150/97, Juris Rn. 12; Senat, Urteil vom 10. September 2007, 22 U 224/06, Juris Rn. 6).
  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 67/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall bei nicht vorhersehbarem

    Dies geht allerdings einher mit der Pflicht zu besonderer Aufmerksamkeit und erhöhter Bremsbereitschaft (vgl. KG, NZV 2013, 80; Hentschel aaO § 4 StVO Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Celle, 15.05.2018 - 14 U 175/17

    Voraussetzungen von Ansprüchen des Geschädigten bei einem berührungslosen Unfall

    (1) Die Zeugin H. hat gegen die Pflichten aus §§ 3 Abs. 1 S. 4, 4 Abs. 1 S. 1, 1 StVO verstoßen, da sie - wie sich aus dem Unfallgeschehen zeigt - nicht mit der gebotenen besonderen Aufmerksamkeit und erhöhten Bremsbereitschaft (vgl. dazu KG, NZV 2013, 80) im durch Lichtzeichenanlagen geregelten Kreuzungsbereich (an-)gefahren und deswegen auf das Kfz der Zeugin S. aufgefahren ist.
  • LG Magdeburg, 03.06.2014 - 11 O 2274/13

    Verkehrsunfallhaftung bei Auffahrunfall: Beweis des ersten Anscheins zu Lasten

    Soweit die Rechtsprechung im geballten Großstadtverkehr, etwa beim Anfahren im Kreuzungsbereichen, Ausnahmen von der Regel anerkennt (vgl. hierzu etwa KG Berlin, NZV 2013, 80, bei juris Rn 6 m.w.N), soll damit dem Umstand Rechnung getragen werden, dass in Anfahrsituationen von vornherein niemand gleichmäßige Sicherheitsabstände zuverlässig gewährleisten könne.
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Rechtsprechung
   KG, 09.08.2012 - 22 U 56/12   

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https://dejure.org/2012,49658
KG, 09.08.2012 - 22 U 56/12 (https://dejure.org/2012,49658)
KG, Entscheidung vom 09.08.2012 - 22 U 56/12 (https://dejure.org/2012,49658)
KG, Entscheidung vom 09. August 2012 - 22 U 56/12 (https://dejure.org/2012,49658)
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