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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 22 U 89/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34834
OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 22 U 89/14 (https://dejure.org/2015,34834)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.09.2015 - 22 U 89/14 (https://dejure.org/2015,34834)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. September 2015 - 22 U 89/14 (https://dejure.org/2015,34834)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Schleudern auf Glatteis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall bei Glatteis

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall bei Glatteis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Schleudern auf Glatteis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freistellung von Reparaturkosten im Rahmen der 130 %-Grenze

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf winterglatter Autobahn ins Schleudern geraten - Ein Autofahrer landet wegen des schleudernden Wagens vor ihm an der Leitplanke: Haftungsteilung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Freistellung von Reparaturkosten im Rahmen der 130 %-Grenze

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Glatteis - Haftung auf Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schleudern bei Glatteis spricht für Fahrfehler - Vermutetes Verschulden aufgrund Anscheinsbeweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 278
  • NZV 2016, 315
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 29.07.1998 - 20 U 3498/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 22 U 89/14
    Dies kann entweder dadurch geschehen, dass die Auftragserteilung bereits bedingt erfolgt ist oder die Werkstatt zusichert, die Reparatur auf Basis des Gutachtens durchzuführen (vgl. nur OLG Oldenburg, DAR 04, 226; OLG München, NJW-RR 99, 909 [OLG München 29.07.1998 - 20 U 2498/98] ).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 53/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Glatteisunfall im Folgeverkehr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 22 U 89/14
    Die Beklagten berufen sich insoweit zu Unrecht auf die Entscheidung des 26. Zivilsenats (OLG Frankfurt, 18. November 2004, 26 U 53/04).
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 89/07

    Voraussetzungen der Erstattung eines Reparaturschadens über den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 22 U 89/14
    Der BGH hat allerdings in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 08, 437, 439 [BGH 13.11.2007 - VI ZR 89/07] ) entschieden, dass der Geschädigte dann höhere Kosten aufwenden darf, wenn er deutlich macht, dass er sein Fahrzeug weiterverwenden möchte.
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 22 U 89/14
    Erforderlich ist der Geldbetrag, den ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer nach Art und Umfang als angemessenes Mittel zur Schadensbehebung aufgewandt hätte (BGH NJW 70, 1454 [BGH 26.05.1970 - VI ZR 168/68] ).
  • LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09

    Schadensersatz wegen Kfz-Unfall: Integritätsinteresse bei Nichtdurchführung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 22 U 89/14
    Allein die Absicht, die Reparatur durchführen zu wollen, reicht grundsätzlich nicht aus, um auf Basis dieser Rechtsprechung bis zu einem Betrag von 130 % abzurechnen (vgl. nur LG Saarbrücken, 14. Mai 2010, 13 S 178/09).
  • BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13

    Beweisaufnahme: Absehen von einer Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 22 U 89/14
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. nur BGH 11. November 2014, VIII ZR 302/13 m. w. N.) genügt für einen Beweisantritt der Vortrag von Tatsachen, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen.
  • BGH, 13.01.2015 - VI ZR 204/14

    Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten: Voraussetzungen einer Ablehnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 22 U 89/14
    Im Übrigen kann auf ein Sachverständigengutachten nur verzichtet werden, wenn das Gericht besondere Sachkunde hat, worauf allerdings hingewiesen werden muss (vgl. nur BGH, 13. Januar 2015, VI ZR 204/14).
  • AG Schwandorf, 03.08.2021 - 1 C 292/21
    Der Anspruch auf Bezahlung der fiktiven Reparaturkosten ist bereits unmittelbar nach dem Verkehrsunfall und nicht nach Ablauf der G-monatigen Weiterbenutzungspflicht nach dem Verkehrsunfall fällig (vgl. BGH NJW 2009, 910 (911f.); OLG Frankfurt NJW-RR 2016, 278 (280) sowie zu- -Seite 10 -.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.11.2014 - 22 U 89/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,78901
OLG Hamm, 06.11.2014 - 22 U 89/14 (https://dejure.org/2014,78901)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.2014 - 22 U 89/14 (https://dejure.org/2014,78901)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 2014 - 22 U 89/14 (https://dejure.org/2014,78901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • inside-partner.de PDF (Kurzinformation)

    Was der GKV-Ausschreibungswahn so alles bewirken kann

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einstweilige Verfügung bei Einstellung von

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2014 - 22 U 89/14
    Eine Leistungsverfügung ist daher nur im Falle einer Existenzgefährdung oder einer Not- bzw. Zwangslage des Antragstellers oder aber in solchen Fällen zulässig, in denen die geschuldete Handlung oder Leistung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht mehr möglich ist (Zöller/Vollkommer, a.a.O.), d.h. wenn ohne Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, ferner die Erwirkung eines Titels (erst) im Hauptsacheverfahren irreversible Fakten schaffen würde und der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.10.2006, 5 U 247/06, juris, Rn. 18, NJW-RR 2007, 1406 = VersR 2007, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 123).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1995 - U (Kart) 15/95
    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2014 - 22 U 89/14
    Eine Leistungsverfügung ist daher nur im Falle einer Existenzgefährdung oder einer Not- bzw. Zwangslage des Antragstellers oder aber in solchen Fällen zulässig, in denen die geschuldete Handlung oder Leistung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht mehr möglich ist (Zöller/Vollkommer, a.a.O.), d.h. wenn ohne Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, ferner die Erwirkung eines Titels (erst) im Hauptsacheverfahren irreversible Fakten schaffen würde und der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.10.2006, 5 U 247/06, juris, Rn. 18, NJW-RR 2007, 1406 = VersR 2007, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 123).
  • OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Notunterhalt aufgrund unfallbedingter

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2014 - 22 U 89/14
    Die Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs ist dem einstweiligen Verfügungsverfahren prinzipiell fremd (vgl. nur OLG Hamm [6. ZS], Beschl. v. 09.03.2000, 6 U (H) 28/00, juris, Rn. 9, OLG-Report Hamm 2001, 70 = MDR 2000, 847).
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OLG Hamm, 15.12.2014 - 22 U 89/14 (https://dejure.org/2014,78900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2014 - 22 U 89/14 (https://dejure.org/2014,78900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2014 - 22 U 89/14 (https://dejure.org/2014,78900)
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