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   OLG Celle, 07.04.2017 - 22 W 12/16   

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https://dejure.org/2017,19457
OLG Celle, 07.04.2017 - 22 W 12/16 (https://dejure.org/2017,19457)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.04.2017 - 22 W 12/16 (https://dejure.org/2017,19457)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. April 2017 - 22 W 12/16 (https://dejure.org/2017,19457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Anordnung von Ersatzzwangshaft wegen Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zur Beantragung eines neuen Personalausweises

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anordnung von Ersatzzwangshaft wegen Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zur Beantragung eines neuen Personalausweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOG ND § 68 Abs. 1
    Polizei- und Ordnungsrecht: Anordnung von Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung der Personalausweispflicht

  • rechtsportal.de

    SOG ND § 68 Abs. 1
    Zulässigkeit der Anordnung von Ersatzzwangshaft wegen Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zur Beantragung eines neuen Personalausweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 922
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 10.12.2009 - 10 WF 208/09

    Regelung der elterlichen Sorge: Einstweilige Anordnung im Antragsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2017 - 22 W 12/16
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 19 Abs. 4 Satz 1 Nds. SOG i.V.m. § 81 FamFG (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 10 WF 208/09 -, Rn. 66, juris; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 84 FamFG, Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 13 ME 86/10

    Ermächtigungsgrundlage für die Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2017 - 22 W 12/16
    Etwas anders folgt auch nicht daraus, dass in § 65 Abs. 3 Nds. SOG zugelassen wird, ein und dasselbe Zwangsmittel so lange zu wiederholen, bis der Verwaltungsakt befolgt oder auf andere Weise erledigt ist, und dass nach § 70 Abs. 3 Satz 2 Nds. SOG mehrere Zwangsmittel angedroht werden dürfen, sofern nur die Reihenfolge ihrer Anwendung im Interesse des Polizeipflichtigen angegeben wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 13 ME 86/10 -, OVGE MüLü 53, 448).
  • VG Magdeburg, 20.10.2014 - 1 B 1091/14

    Ersatzzwangshaft

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2017 - 22 W 12/16
    Der Auffassung, dass in einem solchen Fall, weil auch das mindestens gleich belastende Zwangsmittel des unmittelbaren Zwanges zur Abgabe einer Willenserklärung ausgeschlossen sei, dies auch für die Ersatzzwangshaft gelten müsse und die Stellung eines Antrags auf Erteilung eines Personalausweises daher nicht durch Ersatzzwangshaft erzwungen werden dürfe (so VG Magdeburg, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 1 B 1091/14 -, juris), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 355/13

    Kein Anspruch auf teilweise Übernahme der Kosten für die Beschaffung eines

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2017 - 22 W 12/16
    Denn in diesen Sozialleistungen sind seit dem 1. Januar 2011 die notwendigen Aufwendungen für die Beschaffung bzw. Ausstellung eines deutschen Personalausweises bereits berücksichtigt (vgl. LSG NRW, Urteil vom 18. Mai 2015 - L 20 SO 355/13 -, Rn. 37, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2016 - 3 O 172/16

    Anordnung von Ersatzzwangshaft aufgrund Uneinbringlichkeit eines Zwangsgeldes zur

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2017 - 22 W 12/16
    Liegen - wie hier - die gesetzlichen Voraussetzungen vor, hat das Amtsgericht unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach seinem freien richterlichen Ermessen in Ansehung aller Umstände des konkreten Falles zu entscheiden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 O 172/16 -, LKV 2017, 85; OVG NRW, Beschluss vom 20. April 1999 - 5 E 251/99 -, NVwZ-RR 1999, 802).
  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 10.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2017 - 22 W 12/16
    Denn die Ersatzzwangshaft greift massiv in die durch Art. 2 Abs. 2 i. V. m. Art. 104 GG gewährleistete persönliche Freiheit ein und darf daher als subsidiäres Beugemittel nur das letzte Mittel des Staates zur Durchsetzung eines vollstreckbaren Anspruchs sein (vgl. BVerwGE 4, 196, 198; OVG NRW aaO; Rachor in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl., Abschn. F Rn. 945 mwN).
  • VG Meiningen, 14.09.1999 - 8 V 441/99

    Sonstiges ; Sonstiges; Vollstreckung von Verwaltungsakten; Ersatzzwangshaft als

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2017 - 22 W 12/16
    Ein anderes Zwangsmittel kommt nicht in Betracht, wenn - wie hier - die Erfüllung einer höchstpersönlichen Verpflichtung des Betroffenen erzwungen werden soll (vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 14. September 1999 - 8 V 441/99.Me -, NVwZ-RR 2000, 477).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1999 - 5 E 251/99

    Aufenthaltsverbot; Erledigung; Verlängerung; Bekämpfung der Drogenszene

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2017 - 22 W 12/16
    Liegen - wie hier - die gesetzlichen Voraussetzungen vor, hat das Amtsgericht unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach seinem freien richterlichen Ermessen in Ansehung aller Umstände des konkreten Falles zu entscheiden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 O 172/16 -, LKV 2017, 85; OVG NRW, Beschluss vom 20. April 1999 - 5 E 251/99 -, NVwZ-RR 1999, 802).
  • OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17

    Voraussetzungen der Anordnung von Ersatzzwangshaft gemäß § 68 Nds. SOG;

    Die Ersatzzwangshaft greift massiv in die durch Art. 2 Abs. 2 i. V. m. Art. 104 GG gewährleistete persönliche Freiheit ein (Senat, Beschluss vom 7. April 2017 - 22 W 12/16 - juris: Rn. 16).

    Dieser Verfahrensfehler des Amtsgerichts ist aber durch Anberaumung eines Termins zur persönlichen Anhörung des Betroffenen durch den Senat geheilt worden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. April 2017 - 22 W 12/16 - juris: Rn. 12; Rüntz, in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 34, Rn. 12).

    Ein weniger einschneidendes Zwangsmittel wäre die Ersatzvornahme (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2017 - 22 W 12/16 - juris: Rn. 16; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 O 172/16 - juris: Rn. 5; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 - juris: Rn. 8).

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