Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 ZPO
Streitwertbemessung nach einseitiger Erledigungserklärung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwertbemessung nach einseitiger Erledigungserklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert; Erledigung - rechtsportal.de
ZPO § 3
Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltverein.de (Kurzinformation)
Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 27.05.2015 - 9 O 17/12
- OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Frankfurt, 29.11.1994 - 22 W 41/94
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16
Dazu nimmt er auf eine Entscheidung des erkennenden Senates vom 29.11.1994 (22 W 41/94) Bezug.Nach einer weiteren in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung ist ein prozentual verminderter Feststellungswert, der überwiegend mit 50 Prozent des Hauptsachestreitwertes bemessen wird, anzusetzen (so der erkennende Senat, Beschluss vom 29.11.1994 - Az. 22 W 41/94; Beschluss vom 21.09.2011 - Az. 22 W 29/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2000, Az. 4 W 4/00;… Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. § 91a, Rdnr.56).
Der Senat gibt deshalb seine den Beschlüssen vom 29.11.1994 (22 W 41/94) und 21.09.2011 (22 W 29/11) vertretene Rechtsauffassung auf und schließt sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung an, wonach der Streitwert nach einer einseitigen Erledigungserklärung sich in der Regel nach der Summe der bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten richtet.
- OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 22 W 29/11
Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16
Nach einer weiteren in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung ist ein prozentual verminderter Feststellungswert, der überwiegend mit 50 Prozent des Hauptsachestreitwertes bemessen wird, anzusetzen (so der erkennende Senat, Beschluss vom 29.11.1994 - Az. 22 W 41/94; Beschluss vom 21.09.2011 - Az. 22 W 29/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2000, Az. 4 W 4/00;… Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. § 91a, Rdnr.56).Der Senat gibt deshalb seine den Beschlüssen vom 29.11.1994 (22 W 41/94) und 21.09.2011 (22 W 29/11) vertretene Rechtsauffassung auf und schließt sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung an, wonach der Streitwert nach einer einseitigen Erledigungserklärung sich in der Regel nach der Summe der bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten richtet.
Dem entspricht auch der der Entscheidung des Senates vom 21.09.2011 (Az. 22 W 29/11) zugrunde liegende Sachverhalt, bei der der Senat ein Interesse des dortigen Klägers festgestellt hat, welches über die Kostentragungspflicht hinausging.
- OLG Brandenburg, 10.07.2000 - 4 W 4/00
Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16
Nach einer weiteren in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung ist ein prozentual verminderter Feststellungswert, der überwiegend mit 50 Prozent des Hauptsachestreitwertes bemessen wird, anzusetzen (so der erkennende Senat, Beschluss vom 29.11.1994 - Az. 22 W 41/94; Beschluss vom 21.09.2011 - Az. 22 W 29/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2000, Az. 4 W 4/00;… Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. § 91a, Rdnr.56).
- OLG Schleswig, 02.02.2004 - 4 U 47/03
Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16
Ein Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist hingegen der Auffassung, es verbleibe auch nach einseitiger Erledigungserklärung beim unveränderten Hauptsachestreitwert (so beispielsweise OLG Schleswig, Beschluss vom 02. Februar 2004 - Az. 4 U 47/03; OLG München, Beschluss vom 28.02.1996 - Az. 28 W 676/96). - BGH, 15.11.2007 - V ZB 72/07
Streitwert einer Klage auf Herausgabe und bei Erledigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16
Eine andere rechtliche Beurteilung komme nur ausnahmsweise in Betracht, wenn auch nach tatsächlicher Erledigung das Interesse der Parteien an einer mittelbaren Rechtfertigung des Standpunktes deutlich im Vordergrund stehe (so zuletzt BGH, Beschluss vom 15.07.2015 - Az. IV ZR 256/14; Beschluss vom 15.11.2007, Az. V ZB 72/07). - OLG München, 04.08.2003 - 7 W 1804/03
Streitwert bei einseitiger Teil-Erledigterklärung des Klägers
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16
Dieser Auffassung haben sich zwischenzeitlich zahlreiche Senate der Oberlandesgerichte und Teile der Literatur angeschlossen (so beispielsweise OLG Frankfurt, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 30.06.2000 - Az. 9 W 19/00; OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2001 - Az. 14 WF 128/01; OLG München, Beschluss vom 04.03.2003 - Az. 7 W 1804/03, Lindacher in MüKO ZPO § 91a, Rdnr. 90). - BGH, 08.12.1981 - VI ZR 161/80
Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16
In Ausnahmefällen ist - was auch höchstrichterlich anerkannt ist (vergl. BGH, Beschluss vom 08.12.1981 - VI ZR 161/80) - das Feststellungsinteresse höher zu bemessen, wenn auch nach tatsächlicher Erledigung das Interesse der Parteien an einer mittelbaren Rechtfertigung des jeweiligen Standpunktes deutlich im Vordergrund steht. - OLG Frankfurt, 30.06.2000 - 9 W 19/00
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16
Dieser Auffassung haben sich zwischenzeitlich zahlreiche Senate der Oberlandesgerichte und Teile der Literatur angeschlossen (so beispielsweise OLG Frankfurt, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 30.06.2000 - Az. 9 W 19/00; OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2001 - Az. 14 WF 128/01; OLG München…, Beschluss vom 04.03.2003 - Az. 7 W 1804/03, Lindacher in MüKO ZPO § 91a, Rdnr. 90). - OLG München, 28.02.1996 - 28 W 676/96
Festsetzung eines Streitwertes ; Forderung aus einem Mahnbescheid ; Erledigung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16
Ein Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist hingegen der Auffassung, es verbleibe auch nach einseitiger Erledigungserklärung beim unveränderten Hauptsachestreitwert (so beispielsweise OLG Schleswig, Beschluss vom 02. Februar 2004 - Az. 4 U 47/03; OLG München, Beschluss vom 28.02.1996 - Az. 28 W 676/96). - OLG Naumburg, 30.07.2001 - 14 WF 128/01
Streitwert - einseitige Erledigungserklärung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16
Dieser Auffassung haben sich zwischenzeitlich zahlreiche Senate der Oberlandesgerichte und Teile der Literatur angeschlossen (so beispielsweise OLG Frankfurt, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 30.06.2000 - Az. 9 W 19/00; OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2001 - Az. 14 WF 128/01; OLG München…, Beschluss vom 04.03.2003 - Az. 7 W 1804/03, Lindacher in MüKO ZPO § 91a, Rdnr. 90). - BGH, 15.07.2015 - IV ZR 256/14
Bestimmung von Streitwert und Gegenstandswert nach der Summe der bis zur …
- OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21
Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Erledigung
Der Beschwerdewert entspricht dem Kosteninteresse der Antragstellerin (Senat, Beschluss vom 23.6.2016, 22 W 3/16 ).