Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 114 ZPO
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess: Keine Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess: Keine Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 114 S. 1
Nicht mutwillige Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts neben dem Anwalt des Haftpflichtversicherers im Verkehrsunfallprozess - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114
Mutwilligkeit; Prozesskostenhilfe - rechtsportal.de
ZPO § 114
Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung des Versicherungsnehmers im Verkehrsunfallprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
PKH für Versicherungsnehmer bei Verteidigung in einem Verkehrsunfallprozess
- anwalt.de (Kurzinformation)
PKH bewilligt trotz verklagtem Haftpflichtversicherer
Besprechungen u.ä.
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
PKH im Verkehrsunfallprozess: Keine Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 13.12.2016 - 7 O 389/16
- OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17
Papierfundstellen
- MDR 2017, 941
- VersR 2018, 569
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Brandenburg, 01.09.2009 - 12 W 27/09
Mutwilligkeit des Prozesskostenhilfeantrags des verklagten Fahrzeugführers: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17
Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main vom 29.12.2004 - 1 W 96/04 - und des OLG Brandenburg vom 1.9.2009 - 12 W 27/09 - sind überholt. - OLG Hamm, 06.01.2009 - 9 W 57/08
Prozesskostenhilfe; Streithilfe; Unfallmanipulation
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17
Ist die Haftpflichtversicherung wie vorliegend dem Prozess beigetreten (zulässig: BGH 25.3.14 - VI ZR 438/13 - 29.11.11 - VI ZR 201/10 - BGH ZfS 94, 212), sind die Interessen des Beklagten jedenfalls im Fall des Manipulationsvorwurfs nicht ausreichend geschützt, so dass er Anspruch auf gesonderte PKH und Beiordnung eines eigenen Rechtsanwalts für die Verteidigung gegen die Berufung des Gegners hat (BGH 6.7.10 - VI ZB 30/08 - MDR 10, 1048; a.A. noch KG 11.6.08 - 12 U 115/08 - OLG Hamm 6.1.09 - 9 W 57/08 - OLGR 09, 461). - BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92
Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17
Der Haftpflichtversicherer, der von einer Unfallmanipulation seines Versicherungsnehmers ausgeht, kann zwar auch in einem Anwaltsprozess im Wege der Nebenintervention nach § 66 Abs. 1 ZPO für einen nicht selbst vertretenen Versicherungsnehmer Klageabweisung beantragen und dadurch ein Versäumnisurteil abwenden (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1993 - VI ZR 249/92 - VersR 1993, 625, 626).
- KG, 11.06.2008 - 12 U 115/08
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Verteidigung eines Streitgenossen im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17
Ist die Haftpflichtversicherung wie vorliegend dem Prozess beigetreten (zulässig: BGH 25.3.14 - VI ZR 438/13 - 29.11.11 - VI ZR 201/10 - BGH ZfS 94, 212), sind die Interessen des Beklagten jedenfalls im Fall des Manipulationsvorwurfs nicht ausreichend geschützt, so dass er Anspruch auf gesonderte PKH und Beiordnung eines eigenen Rechtsanwalts für die Verteidigung gegen die Berufung des Gegners hat (BGH 6.7.10 - VI ZB 30/08 - MDR 10, 1048; a.A. noch KG 11.6.08 - 12 U 115/08 - OLG Hamm 6.1.09 - 9 W 57/08 - OLGR 09, 461). - BGH, 29.11.2011 - VI ZR 201/10
Kfz-Haftpflichtversicherer als Streitgenosse bzw. Streithelfer beim Verdacht der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17
Ist die Haftpflichtversicherung wie vorliegend dem Prozess beigetreten (zulässig: BGH 25.3.14 - VI ZR 438/13 - 29.11.11 - VI ZR 201/10 - BGH ZfS 94, 212), sind die Interessen des Beklagten jedenfalls im Fall des Manipulationsvorwurfs nicht ausreichend geschützt, so dass er Anspruch auf gesonderte PKH und Beiordnung eines eigenen Rechtsanwalts für die Verteidigung gegen die Berufung des Gegners hat (BGH 6.7.10 - VI ZB 30/08 - MDR 10, 1048; a.A. noch KG 11.6.08 - 12 U 115/08 - OLG Hamm 6.1.09 - 9 W 57/08 - OLGR 09, 461). - BGH, 25.03.2014 - VI ZR 438/13
Kfz-Haftpflichtversicherer als Streitgenosse bzw. Streithelfer beim Verdacht der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17
Ist die Haftpflichtversicherung wie vorliegend dem Prozess beigetreten (zulässig: BGH 25.3.14 - VI ZR 438/13 - 29.11.11 - VI ZR 201/10 - BGH ZfS 94, 212), sind die Interessen des Beklagten jedenfalls im Fall des Manipulationsvorwurfs nicht ausreichend geschützt, so dass er Anspruch auf gesonderte PKH und Beiordnung eines eigenen Rechtsanwalts für die Verteidigung gegen die Berufung des Gegners hat (BGH 6.7.10 - VI ZB 30/08 - MDR 10, 1048; a.A. noch KG 11.6.08 - 12 U 115/08 - OLG Hamm 6.1.09 - 9 W 57/08 - OLGR 09, 461). - BGH, 06.07.2010 - VI ZB 31/08
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17
Ist die Haftpflichtversicherung wie vorliegend dem Prozess beigetreten (zulässig: BGH 25.3.14 - VI ZR 438/13 - 29.11.11 - VI ZR 201/10 - BGH ZfS 94, 212), sind die Interessen des Beklagten jedenfalls im Fall des Manipulationsvorwurfs nicht ausreichend geschützt, so dass er Anspruch auf gesonderte PKH und Beiordnung eines eigenen Rechtsanwalts für die Verteidigung gegen die Berufung des Gegners hat (BGH 6.7.10 - VI ZB 30/08 - MDR 10, 1048; a.A. noch KG 11.6.08 - 12 U 115/08 - OLG Hamm 6.1.09 - 9 W 57/08 - OLGR 09, 461). - OLG Frankfurt, 29.12.2004 - 1 W 96/04
Verkehrsunfall: Keine Prozesskostenhilfe für mitversicherten Fahrer für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17
Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main vom 29.12.2004 - 1 W 96/04 - und des OLG Brandenburg vom 1.9.2009 - 12 W 27/09 - sind überholt. - BGH, 06.07.2010 - VI ZB 30/08
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17
Ist die Haftpflichtversicherung wie vorliegend dem Prozess beigetreten (zulässig: BGH 25.3.14 - VI ZR 438/13 - 29.11.11 - VI ZR 201/10 - BGH ZfS 94, 212), sind die Interessen des Beklagten jedenfalls im Fall des Manipulationsvorwurfs nicht ausreichend geschützt, so dass er Anspruch auf gesonderte PKH und Beiordnung eines eigenen Rechtsanwalts für die Verteidigung gegen die Berufung des Gegners hat (BGH 6.7.10 - VI ZB 30/08 - MDR 10, 1048; a.A. noch KG 11.6.08 - 12 U 115/08 - OLG Hamm 6.1.09 - 9 W 57/08 - OLGR 09, 461).
- OLG Frankfurt, 05.11.2021 - 4 W 29/21
PKH: Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung
Dieser hat mit Beschluss vom 10.5.2017, 22 W 6/17, im Falle eines drohenden Rückgriffs des Versicherers das Begehren eines Versicherungsnehmers nach Vertretung durch einen eigenen Anwalt nicht als mutwillig i.S.d. § 114 ZPO gewertet.