Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 09.12.2002

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   VGH Bayern, 07.10.2002 - 22 ZB 02.1206   

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https://dejure.org/2002,8554
VGH Bayern, 07.10.2002 - 22 ZB 02.1206 (https://dejure.org/2002,8554)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2002 - 22 ZB 02.1206 (https://dejure.org/2002,8554)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2002 - 22 ZB 02.1206 (https://dejure.org/2002,8554)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis; Anspruch auf rücksichtnehmende Beachtung und Würdigung der Belange des Dritten; Bedeutung von Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts; Verwaltungsgerichtliche Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung ...

  • Judicialis

    WHG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; WHG § 7 Abs. 1 Satz 1; ; BayWG Art. 17 Abs. 1; ; BayWG Art. 75 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 86 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis; Anspruch auf rücksichtnehmende Beachtung und Würdigung der Belange des Dritten; Bedeutung von Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts; verwaltungsgerichtliche Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2002 - 22 ZB 02.1206
    Das Vorbringen des Klägers lässt außer acht, dass einem Drittbetroffenen beim Erlass der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis lediglich ein Anspruch auf rücksichtnehmende Beachtung und Würdigung seiner eigenen Belange zusteht (BVerwG vom 15.7.1987, BVerwGE 78, 40/45).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Belange Dritter unabhängig von der Möglichkeit einer zivilrechtlichen Entschädigung zu berücksichtigen sind (BVerwG vom 15.7.1987, BVerwGE 78, 40/46).

  • VGH Bayern, 26.04.2001 - 22 ZB 01.863
    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2002 - 22 ZB 02.1206
    Durch schlichtes Bestreiten oder bloße Behauptungen können sie nicht erschüttert werden (vgl. BayVGH vom 26.4.2001 - Az. 22 ZB 01.863).
  • VGH Bayern, 18.12.1996 - 22 N 95.3196
    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2002 - 22 ZB 02.1206
    Es ist dann berechtigt, sich mit sachverständigen Abschätzungen zu begnügen (vgl. BayVGH vom 18.12.1996, BayVBl 1997, 467/468 und BayVGH vom 6.12.2000, BayVBl 2001, 311/312).
  • VG München, 26.07.2011 - M 2 K 11.11

    Verpflichtung zur Durchleitung einer Wasserleitung; Alternativtrasse

    Durch schlichtes Bestreiten oder bloße Behauptungen können sie nicht erschüttert werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 07.10.2002, Az.: 22 ZB 02.1206, BayVBl 2003, 753; BayVGH, Beschl. v. 19.06.2006, 22 ZB 06.236, NVwZ 2007, 112).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

    In diesem Fall ist es gerechtfertigt, sich mit Sachverständigenabschätzungen zu begnügen (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2002 - 22 ZB 02.1206 - juris Rn. 9).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.01102

    Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Zutageförderung von Grundwasser zum

    In diesem Fall ist es gerechtfertigt, sich mit Sachverständigenabschätzungen zu begnügen (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2002 - 22 ZB 02.1206 - juris Rn. 9).
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   VGH Bayern, 09.12.2002 - 22 ZB 02.1206   

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https://dejure.org/2002,47364
VGH Bayern, 09.12.2002 - 22 ZB 02.1206 (https://dejure.org/2002,47364)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.12.2002 - 22 ZB 02.1206 (https://dejure.org/2002,47364)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Dezember 2002 - 22 ZB 02.1206 (https://dejure.org/2002,47364)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 416 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung muss Beihilfen seiner Mitglieder zurückzahlen

    Denn auch aus anderen Umständen können hinreichende Billigkeitsgründe abgeleitet werden, z.B. dann wenn der Beigeladene das Verfahren wesentlich gefördert hat (Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 18. Auflage 2012, § 162 Rdnr. 23; BayVGH, Beschluss vom 9. Dezember 2002, Az.: 22 ZB 02.1206; BFH, Urteil vom 20. Juni 2001, Az.: VI R 169/97 - juris-).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2012 - 2 D 117/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Beigeladenen im

    vgl. dazu Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2002 - 22 ZB 02.1206 -, BayVBl. 2003, 349 = juris Rn. 1, und vom 11. Oktober 2001 - 8 ZB 01.1789 -, NVwZ-RR 2002, 786 = juris Rn. 10 f.
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