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   VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184   

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VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184 (https://dejure.org/2011,21433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.05.2011 - 22 ZB 11.184 (https://dejure.org/2011,21433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Mai 2011 - 22 ZB 11.184 (https://dejure.org/2011,21433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des untersagten Gewerbes; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Erklärungs- und Zahlungspflichten; "Wohlverhalten" im Vorfeld verwaltungsgerichtlicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine tatsachengestützte günstige Prognose ist für die künftige gewerbliche Tätigkeit nach der Feststellung gewerblichen Unzuverlässigkeit erforderlich; Ein Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO steht der günstige Prognose ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer tatsachengestützten günstigen Prognose für die künftige gewerbliche Tätigkeit nach Feststellung der gewerblichen Unzuverlässigkeit; Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO als Hinderungsgrund für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2822
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184
    Insbesondere ist die Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, der über lange Zeit u. a. seinen öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen in erheblichem Ausmaß nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist, dessen Zahlungsrückstände sich noch während des Anfechtungsprozesses erheblich erhöht haben, nicht allein dadurch ausgeräumt, dass er kurz vor dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage seine Verpflichtungen begleicht (BVerwG vom 23.11.1990 GewArch 1991, 110/112).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184
    Der Rechtsmittelführer kann nach Ablauf der Begründungsfrist auch unter Berufung auf eine Änderung der Sachlage keine neuen Rügen vorbringen (BVerwG vom 15.12.2003 NVwZ 2004, 744; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNr. 97 zu § 124).
  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184
    Denkbar ist allerdings auch, dass ein solches Wohlverhalten auf einen "Reifeprozess" zurückzuführen ist und es unter derartigen Umständen Ausdruck gewerberechtlicher Zuverlässigkeit sein kann (vgl. BVerwG vom 18.6.1987 GewArch 1987, 351).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184
    Zum Andern besteht auch kein prozessuales Hindernis dafür, im Berufungszulassungsverfahren fristgemäß vorgetragene Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung eingetreten sind (BVerwG vom 11.11.2002 BayVBl 2003, 217).
  • VG München, 31.05.2016 - M 16 K 15.4365

    Erfolgloser Antrag auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung nach

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Begründetheit eines Anspruchs des Klägers auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung ist nach § 35 Abs. 6 GewO die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bei Gericht (vgl. BayVGH, B. v. 2.5.2011 22 ZB 11.184 juris Rn. 10).

    Der betreffende Gewerbetreibende muss nunmehr die Gewähr dafür bieten, dass er sein Gewerbe auch im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Erklärungs- und Zahlungspflichten ordnungsgemäß ausüben wird; insofern ist eine tatsachengestützte günstige Prognose für die künftige gewerbliche Tätigkeit erforderlich (vgl. BayVGH, B. v. 2.5.2011 22 ZB 11.184 juris Rn. 13 m. w. N.).

    Durchführung bedeutet, dass die Untersagung mindestens ein Jahr vollzogen gewesen ist, sei es, dass die Untersagungsverfügung freiwillig beachtet, sei es, dass sie zwangsweise durchgesetzt worden ist (vgl. Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand Juni 2015, § 35 Rn. 175 m. w. N.; VG Hannover, U. v. 21.11.2012 11 A 5260/10 juris Rn. 21; vgl. auch BayVGH, B. v. 2.5.2011 22 ZB 11.184 juris Rn. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein unter dem Druck eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens momentan gezeigtes "Wohlverhalten" nicht ohne weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (vgl. BVerwG, B. v. 16.6.1995 1 B 83.95 juris Rn. 4; BayVGH, B. v. 2.5.2011 22 ZB 11.184 juris Rn. 15 m. w. N.).

    Dies gilt vor allem dann, wenn dieses Wohlverhalten erforderlich erscheint, um ein gerade schwebendes Verfahren zu einem günstigen Ende zu bringen (vgl. BayVGH, B. v. 2.5.2011 22 ZB 11.184 juris Rn. 15).

    Zwar kann ein solches Wohlverhalten auch auf einen "Reifeprozess" zurückzuführen und unter derartigen Umständen Ausdruck gewerberechtlicher Zuverlässigkeit sein (vgl. BayVGH, B. v. 2.5.2011 22 ZB 11.184 juris Rn. 15 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Vertretungsberechtigten; Verletzung

    Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233/234; BVerwG vom 29.7.1993 GewArch 1995, 115; BayVGH vom 2.5.2011 NJW 2011, 2822/2823 RdNr. 15; BayVGH vom 30.4.2012 Az. 22 C 12.372, RdNr. 16, std. Rspr.).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist ein unter dem Druck eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens momentan gezeigtes "Wohlverhalten" nicht ohne Weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (BVerwG vom 16.6.1995 GewArch 1996, 24; BayVGH vom 2.5.2011 NJW 2011, 2822/2823 RdNr. 15 m.w.N.).

    Ein kurzfristiges Wohlverhalten kann eine über lange Zeit zu Tage getretene Unzuverlässigkeit nicht ohne Weiteres ausräumen, insbesondere wenn dieses Wohlverhalten nicht Teil eines durchdachten und Erfolg versprechenden Sanierungskonzepts oder Ergebnis eines inneren Reifeprozesses des Gewerbetreibenden ist (vgl. dazu BayVGH vom 2.5.2011 NJW 2011, 2822/2823 RdNrn. 14 f. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 22 ZB 12.2778

    Ankündigung einer Vereinbarung mit dem Finanzamt zur Regulierung der

    Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 -1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.372 -Rn. 16, std.

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist ein unter dem Druck eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens momentan gezeigtes "Wohlverhalten" nicht ohne Weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (BVerwG, B.v. 16.6.1995 - 1 B 83.95 - GewArch 1996, 24; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15 m.w.N.).

    Ein kurzfristiges Wohlverhalten kann eine über lange Zeit zu Tage getretene Unzuverlässigkeit nicht ohne Weiteres ausräumen, insbesondere wenn dieses Wohlverhalten nicht Teil eines durchdachten und Erfolg versprechenden Sanierungskonzepts oder Ergebnis eines inneren Reifeprozesses des Gewerbetreibenden ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 14 f. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 ZB 13.1102

    Wiedergestattung der Ausübung eines wegen persönlicher Unzuverlässigkeit

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Begründetheit eines Anspruchs des Klägers auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung ist nach § 35 Abs. 6 GewO die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bei Gericht (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 10).

    Der betreffende Gewerbetreibende muss nunmehr die Gewähr dafür bieten, dass er sein Gewerbe - auch im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Erklärungs- und Zahlungspflichten - ordnungsgemäß ausüben wird; insofern ist eine tatsachengestützte günstige Prognose für die künftige gewerbliche Tätigkeit erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 13 m.w.N.).

    Grundsätzlich setzt ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept im Einzelnen voraus, dass mit den Gläubigern eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen und ein Tilgungsplan auch effektiv eingehalten wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 14 f.; BayVGH B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605; BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.2372).

  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029

    Prozesskostenhilfe; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen

    Dies ist beim Kläger der Fall, weil er zum für die Gewerbeuntersagung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 -1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.372 -Rn. 16, std.

    Ein kurzfristiges Wohlverhalten kann eine über lange Zeit zu Tage getretene Unzuverlässigkeit nicht ohne Weiteres ausräumen, insbesondere wenn dieses Wohlverhalten nicht Teil eines durchdachten und Erfolg versprechenden Sanierungskonzepts oder Ergebnis eines inneren Reifeprozesses des Gewerbetreibenden ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 14 f. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2014 - 7 LB 93/13

    Wiedergestattung einer Gewerbeausübung hinsichtlich Zuverlässigkeit eines

    Dabei sind maßgeblich die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 -, juris, und Beschluss vom 25.6.2013 - 22 ZB 13.1102 -, juris).
  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 22 ZB 12.853

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und

    Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233/234; BVerwG vom 29.7.1993 GewArch 1995, 115; BayVGH vom 2.5.2011 NJW 2011, 2822/2823, RdNr. 15; BayVGH vom 30.4.2012 Az. 22 C 12.372, RdNr. 16, std. Rspr.).

    Zudem ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ein unter dem Druck eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens momentan gezeigtes "Wohlverhalten" nicht ohne Weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (BVerwG vom 16.6.1995 GewArch 1996, 24; BayVGH vom 2.5.2011 NJW 2011, 2822/2823 RdNr. 15 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist ein unter dem Druck eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens momentan gezeigtes "Wohlverhalten" nicht ohne Weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (BVerwG, B.v. 16.6.1995 - 1 B 83.95 - GewArch 1996, 24; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.01.2013 - 22 B 12.2367

    Abwehranspruch gegen befürchtete Grundstücksbeeinträchtigung durch ein

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei beiden Klagearten der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (für die Verpflichtungsklage vgl. § 113 Abs. 5 VwGO; BayVGH, B.v. 2.5.2011 -22 ZB 11.184 - NJW 2011, S. 2822 = juris Rn. 10); aus dem materiellen Recht ergibt sich weder für die allgemeine Leistungsklage noch für die Verpflichtungsklage ein anderer Beurteilungszeitpunkt.
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584

    Änderungen der Sach- und Rechtslage, die erst nach Ablauf der zweimonatigen Frist

    Nach herrschender Meinung, der sich der Verwaltungsgerichtshof weiterhin anschließt, ist die äußerste zeitliche Grenze dafür, dass das Rechtsmittelgericht im Berufungszulassungsverfahren eine Änderung der Sach- und Rechtslage nach Erlass des angegriffenen Urteils berücksichtigen und wegen dieser Änderung die Berufung zulassen darf, der Ablauf der Darlegungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO für die Begründung des Berufungszulassungsantrags (BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2/03 - NVwZ 2004, 744; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - Rn. 10; wohl auch OVG SH, B.v. 14.10.1999 - 4 L 83/99 - juris, Leitsatz 2, Rn. 6 a.E.; NdsOVG, B.v. 3.11.1998 - 9 L 5136/97 - juris, Rn. 6; HessVGH, B.v. 6.12.2004 - 2 ZU 3375/04 - in juris mit dem falschen Entscheidungsjahr "2014" gespeichert; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Bd. II, Stand Sept. 2004, § 124 Rn. 26n und 26p m.w.N.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 97).
  • VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt durch seine

  • VGH Bayern, 08.05.2015 - 22 C 15.760

    Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2022 - VfGBbg 76/20

    Begründungsanforderungen; Urteilsverfassungsbeschwerde; Verstoß gegen das Gebot

  • VG München, 16.06.2015 - M 16 K 14.832

    Erfolgloser Antrag auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung; fortbestehende

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2012 - 7 LA 186/11

    Bestehen eines Rechtsanspruchs auf die Wiedergestattung der Gewerbeausübung

  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 ZB 15.1271

    Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse eines

  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880

    Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft und gegenüber ihrem

  • VGH Bayern, 08.07.2013 - 22 C 13.1163

    Versagung einer Erlaubnis für eine Schank- und Speisewirtschaft

  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 2 ZB 22.1401

    Beseitigung von Solarmodulen

  • VG Berlin, 29.01.2021 - 4 K 16.19

    GewO, GmbHG

  • VGH Bayern, 26.10.2015 - 22 ZB 15.2022

    Berufungszulassung, Unzuverlässigkeit, Steuererklärungspflicht,

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 22 ZB 14.2221

    Widerruf einer Maklererlaubnis; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738

    Prozesskostenhilfe; Widerruf einer Maklererlaubnis; erweiterte

  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 22 ZB 12.787

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Schuldentilgung vor und nach

  • VG Augsburg, 20.10.2016 - Au 5 K 16.870

    Verpflichtungsklage auf Wiedergestattung der selbstständigen Gewerbeausübung

  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 ZB 14.1612

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufklärungsrüge

  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 22 ZB 12.164

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen den Vertretungsberechtigten mehrerer

  • VGH Bayern, 13.11.2015 - 22 C 15.1463

    Prozesskostenhilfe, Widerruf, Gaststättenerlaubnis, Unzuverlässigkeit,

  • VGH Bayern, 21.08.2014 - 22 ZB 14.1611

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufklärungsrüge

  • VGH Bayern, 06.07.2023 - 22 CS 23.888

    Vorläufige Wiedergestattung der Gewerbeausübung

  • VG Schleswig, 02.10.2014 - 12 A 291/13

    Wiedergestattung eines Gewerbes; Unzuverlässigkeit wegen wirtschaftlicher

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