Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 ZB 18.841   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33270
VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 ZB 18.841 (https://dejure.org/2018,33270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2018 - 22 ZB 18.841 (https://dejure.org/2018,33270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2018 - 22 ZB 18.841 (https://dejure.org/2018,33270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,33270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GastG § 1 Abs. 1, § ... 2, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2, § 31; GewO § 15 Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 8 Satz 1; StGB § 266a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2; § 408 Abs. 2 und Abs. 3, § 410 Abs. 3 StPO.
    Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis für eine Schank- und Speisewirtschaft (Eisdiele)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßiger Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis aufgrund des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • rewis.io

    Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis für eine Schank- und Speisewirtschaft (Eisdiele)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 1 Abs. 1 ; GastG § 15 Abs. 2 S. 1
    Rechtmäßiger Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis aufgrund des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de

    Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis für eine Schank- und Speisewirtschaft (Eisdiele); Annahme der gaststättenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach strafrechtlicher Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Annahme einer konkludent im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ecovis.com (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerbliche Unzuverlässigkeit wegen Steuer- und Beitragsrückständen sowie Erlass eines Strafbefehls

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 ZB 18.841
    Es hat in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. U.v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 - juris Rn. 21) darauf abgestellt, dass ein beharrlicher Verstoß gegen sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit schließen lässt, da hierdurch der Versicherungsanspruch des Arbeitnehmers beeinträchtigt und das Vermögen des Versicherungsträgers geschädigt wird.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 ZB 18.841
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 ZB 18.841
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 ZB 18.841
    Dieser rechtliche Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 26.09.2002 - 3 C 37/01 - juris Rn. 38).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 ZB 18.841
    Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge richtet sich in Fällen illegaler Beschäftigungsverhältnisse nach dieser Vorschrift (vgl. BGH, U.v. 2.12.2008 - 1 StR 416/08 - juris Rn. 9 ff.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 ZB 18.841
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; in Eyermann/Happ, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 ZB 18.841
    Demgegenüber wirken sich die Einstellungsverfügung und die Zwangsgeldandrohung in Höhe von 1.500 Euro (Nrn. 2 und 3 des Bescheides vom 24.8.2017) nicht streitwerterhöhend aus (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 16.722 - juris bzgl. der Betriebseinstellung; Nr. 1.7.2 des Streitwertkatalogs bzgl. der Zwangsgeldandrohung); es handelt sich um untergeordnete Nebenentscheidungen zum Erlaubniswiderruf, für die (allenfalls) ein geringer Kostenanteil zu veranschlagen ist.
  • VG Würzburg, 24.06.2020 - W 6 K 19.236

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    Ist das Gaststättengewerbe erlaubnispflichtig, schließt die erteilte Erlaubnis auch an sich erlaubnisfreie Tätigkeiten ein, etwa das Verabreichen von Speisen und Getränken im Sinne von § 2 Abs. 2 GastG (BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 22 ZB 18.841 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 30.4.2020 - 4 B 21/20 - juris Rn. 45).

    Da ein einheitliches erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe ausgeübt wird, besteht auch kein Raum für eine mit dem Widerruf einer Gaststättenerlaubnis verbundene (teilweise) Untersagung eines ausgeübten Gaststättengewerbes nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO hinsichtlich erlaubnisfreier Tätigkeiten, welche im Falle gewerbeübergreifender Unzuverlässigkeit gegebenenfalls mit einer erweiterten Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GewO) verbunden werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 22 ZB 18.841 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 30.4.2020 - 4 B 21/20 - juris Rn. 45 ff.; so aber z.T. die frühere Rechtsprechung, vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2218 - BeckRS 2016, 40032; B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - juris Rn. 24; VG Regensburg, U.v. 9.7.2015 - RN 5 K 14.1218 - BeckRS 2015, 122859; VG Augsburg, U.v. 27.7.2007 - Au 4 K 07.636 - BeckRS 2007, 35208).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 21/20

    Gaststätte erlaubnispflichtig erlaubnisfrei Gaststättenerlaubnis Widerruf

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 5.10.2018 - 22 ZB 18.841 -, juris, Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 23.5.2018 - 4 A 2588/14 -, BauR 2018, 1853 = juris, Rn. 130 f., sowie Beschlüsse vom 27.11.2018 - 4 A 1938/16 -, ZfWG 2019, 69 = juris, Rn. 17, und im Ergebnis auch vom 10.12.2012 - 4 B 1177/12 -, juris, Rn.10.
  • VG Würzburg, 10.02.2023 - W 8 S 23.93

    Erfolgreicher Sofortantrag, hinreichende Begründung des Sofortvollzugs, Widerruf

    Zwar muss die Behörde im Rahmen der Unzuverlässigkeitsüberprüfung den gesamten Sachverhalt der Straftat in ihre Abwägung einstellen, sie kann aber die in einem rechtskräftigen Strafurteil (Strafbefehl) enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage ihrer Beurteilung der Zuverlässigkeit machen, soweit nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen vorliegen (BayVGH, B. v. 5.10.2018 - 22 ZB 18.841 - juris Rn. 15).
  • VG Würzburg, 10.02.2023 - W 8 S 23.92

    Offensichtlicher Sofortantrag, hinreichende Begründung des Sofortvollzugs,

    Zwar muss die Behörde im Rahmen der Unzuverlässigkeitsüberprüfung den gesamten Sachverhalt der Straftat in ihre Abwägung einstellen, sie kann aber die in einem rechtskräftigen Strafurteil (Strafbefehl) enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage ihrer Beurteilung der Zuverlässigkeit machen, soweit nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen vorliegen (BayVGH, B. v. 5.10.2018 - 22 ZB 18.841 - juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht