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VG Berlin, 20.06.1994 - 22 A 28.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wiedereinsetzung; Fristversäumung; Anmeldefrist; Ausschlußfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Dresden, 08.03.1995 - 2 K 1123/94 Da es sich bei der Antragsfrist nach § 30 a des Vermögensgesetzes - VermG - um eine Ausschlußfrist handelt (VG Berlin, G. v. 20.06.1994 - VG 22 A 28.94 -), ist die Wiedereinsetzung gemäß § 32 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - ausgeschlossen.
- VG Leipzig, 02.02.1996 - 1 K 1298/94
Vermögensrecht; Wiedereinsetzung; Nachsichtgewährung; höhere Gewalt; Erbanteil
Dies ergibt sich direkt aus dem Wortlaut der Überschrift der Vorschrift wie auch aus dem Zweck der Regelung, daß ein endgültiger Abschluß für die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche erzielt werden soll (…Redeker/Hirtschulz in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Verstegen, VermG , § 30 a Rdnr. 14, Kuhlmey/Wittmer in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, VermG , § 30 a Rdnr, 401 Meier in: Kimme, Offene Vermögensfragen, VermG , § 30 a Rdnr. 1; VG Berlin, Gerichtsbesch. v. 20.6.1994 - VG 22 A 28.94, ZOV 1994, S. 327 f).