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   VGH Bayern, 07.11.2003 - 22 CS 03.2469   

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VGH Bayern, 07.11.2003 - 22 CS 03.2469 (https://dejure.org/2003,19887)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2003 - 22 CS 03.2469 (https://dejure.org/2003,19887)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2003 - 22 CS 03.2469 (https://dejure.org/2003,19887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung eines Teils einer Uferbefestigung eines Dammes; Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung

  • Judicialis

    WHG § 31 Abs. 2 Satz 2; ; WHG § 31 Abs. 5 Satz 3; ; BayWG Art. 68 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.12.1993 - 7 B 119.93

    Anforderungen an die Auflösung eines ungenehmigten Bojenfelds - Zulässigkeit und

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2003 - 22 CS 03.2469
    Die Behörde verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie gegen eine ungenehmigte wasserrechtliche Gewässerbenutzungs- oder Gewässerausbaumaßnahme abschließend vorgeht, ohne zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung ernsthaft geprüft zu haben (BVerwG vom 28.2. 1991, NVwZ-RR 1991, 461; vom 21.12.1993, NVwZ-RR 1994, 202 f.).
  • BVerwG, 22.08.1997 - 11 B 31.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2003 - 22 CS 03.2469
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Wasserrechtsbehörde vor dem Erlass ordnungsbehördlicher Maßnahmen grundsätzlich zu prüfen, ob die illegal vorgenommene Maßnahme tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG vom 10.2. 1978, BayVBl 1978, 472/473; vom 22.8. 1997, Az. : 11 B 31/97; vom 29.12.1998, Az.: 11 B 56/98).
  • BVerwG, 29.12.1998 - 11 B 56.98
    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2003 - 22 CS 03.2469
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Wasserrechtsbehörde vor dem Erlass ordnungsbehördlicher Maßnahmen grundsätzlich zu prüfen, ob die illegal vorgenommene Maßnahme tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG vom 10.2. 1978, BayVBl 1978, 472/473; vom 22.8. 1997, Az. : 11 B 31/97; vom 29.12.1998, Az.: 11 B 56/98).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75

    Planfeststellung für Baggersee

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2003 - 22 CS 03.2469
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Wasserrechtsbehörde vor dem Erlass ordnungsbehördlicher Maßnahmen grundsätzlich zu prüfen, ob die illegal vorgenommene Maßnahme tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG vom 10.2. 1978, BayVBl 1978, 472/473; vom 22.8. 1997, Az. : 11 B 31/97; vom 29.12.1998, Az.: 11 B 56/98).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15

    Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt

    Natürliche Rückhalteflächen, vor allem in Auwäldern, sind also nach § 68 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 WHG, jedenfalls im Grundsatz, unbedingt zu erhalten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 07.11.2003 - 22 CS 03.2469 -, juris RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 B 12.431

    Planfeststellung für Hochwasserschutzmaßnahme - Bindungswirkung eines Urteils im

    Darunter fallen bei Hochwasser überflutete innerörtliche Grundstücke gerade nicht (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2003 - 22 CS 03.2469 - ZfW 2005, 113; OVG RhPf, U.v. 24.2.2000 - 1 A 11106/99 - NuR 2000, 342; vgl. Schenk in Sieder/Zeitler/Dahme, Wasserhaushaltsgesetz, Stand 1.5.2012, § 67 WHG Rn. 48; Kotulla, Wasserhaushaltsgesetz, § 67 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 27.10.2011 - 8 CS 11.1380

    Formelle Illegalität der Gewässerbenutzung

    Zwar kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wassers konkret zu erwarten und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (BVerwG vom 10.2.1978 BayVBl 1978, 472/473; vom 29.12.1998 Az. 11 B 56/98 ; BayVGH vom 7.11.2003 ZfW 2005, 113 ff.).
  • VG Augsburg, 05.07.2021 - Au 9 K 20.2830

    Wasserrechtliche Beseitigungsanordnung wegen Verrohrung eines Baches

    Vor Erlass einer derartigen Anordnung ist daher grundsätzlich zunächst einmal zu prüfen, ob der illegal vorgenommene Gewässerausbau tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG, U.v. 10.2.1978 - 4 C 71.75 - juris; BVerwG. B.v. 22.8.1997 - 11 B 31.97 - juris; BayVGH, B.v. 7.11.2003 - 22 CS 03.2469 - juris).
  • VGH Bayern, 10.11.2008 - 22 CS 06.519

    Wasserrechtliche Beseitigungs- und Untersagungsanordnung; fehlende

    Die Behörde verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie gegen eine ungenehmigte wasserrechtliche Gewässerbenutzung abschließend vorgeht, ohne zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung ernsthaft geprüft zu haben (BVerwG vom 28.2.1991, NVwZ-RR 1991, 461; vom 21.12.1993, NVwZ-RR 1994, 202; BayVGH vom 7.11.2003 Az. 22 CS 03.2469).
  • VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343

    Berufungszulassung (abgelehnt); wasserrechtliche Bewilligung;

    Zwar kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung nur ausnahmsweise dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wassers konkret zu erwarten und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (vgl. BVerwG vom 10.2.1978 a.a.O. S. 473 f.; vom 29.12.1998 Az. 11 B 56/98 ; BayVGH vom 7.11.2003 ZfW 2005, 113 f.).
  • VG Augsburg, 23.09.2019 - Au 9 K 19.144

    Beseitigungsanordnung für Brunnenbohrung in tertiäres Grundwasservorkommen

    Vor Erlass einer derartigen Anordnung ist daher grundsätzlich zunächst einmal zu prüfen, ob der illegal vorgenommene Gewässerausbau tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG, U.v. 10.2.1978 - 4 C 71.75 - juris; BVerwG. B.v. 22.8.1997 - 11 B 31.97 - juris; BayVGH, B.v. 7.11.2003 - 22 CS 03.2469- juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2011 - 4 LB 4/10
    Dabei kann sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in - besonders gelagerten - Einzelfällen ergeben, dass eine auf die Illegalität einer Gewässerbenutzung gestützte Untersagungsverfügung nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wassers konkret zu erwarten ist (BVerwG, a.a.O. sowie Beschl. v. 28.02.1991 - 7 B 22/91 -, v. 21.12.1993 - 7 B 119/93 - v. 08.10.1998 - 11 B 42/98 - sowie v. 29.12.1998 - 11 B 56/98 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 26.04.1995 - 8 S 178/95; vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 06.12.1995 - 2 L 188/95 -, ZfW 1997, 125 - Zulässigkeit der Untersagung aufgrund formeller Illegalität, wenn nicht die materielle Legalität offensichtlich ist; ähnlich: Czychowski/Reinhardt, WHG, a.a.O. § 100 Rn. 42 ff., 44; OVG Greifswald, Urt. v. 16.12.1997 - 3 L 236/95, ZfW 1999, 49: keine Untersagung, wenn die Gewässernutzung offensichtlich unbedenklich ist; enger dagegen BayVGH, Beschl. v. 10.11.2008 - 22 CS 06.519 - sowie v. 07.11.2003 - 22 CS 03.2469 - juris).
  • VG Karlsruhe, 11.09.2023 - 10 K 1053/23

    Wasserrechtliche Anordnung der Beseitigung einer Anlage am Gewässer; formelle

    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärte Rückbauverfügung wird deshalb gem. § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO i.S. einer auflösenden Bedingung davon abhängig gemacht, dass der Antragsteller innerhalb der vom Gericht bestimmten Frist einen Antrag auf wasserrechtliche Zulassung stellt und die dafür nach umgehender Mitteilung des Antragsgegners erforderlichen Unterlagen vorlegt (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. vom 07.11.2003 -22 CS 03.2469-, juris; zur streitigen Zulässigkeit von Bedingungen nach § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO vgl. Bader, VwGO, 6. Aufl., § 80 Rn. 111).
  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 8 CS 10.2341

    Beschwerde; Abänderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO;

    Zwar kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung nur ausnahmsweise dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wassers konkret zu erwarten und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (BVerwG vom 10.2.1978 a.a.O. S. 473 f.; vom 29.12.1998 Az. 11 B 56/98 ; BayVGH vom 7.11.2003 ZfW 2005, 113 f.).
  • VG Aachen, 13.03.2006 - 6 K 1504/03

    Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer Überfahrt zu

  • VG Würzburg, 08.07.2013 - W 4 S 13.479

    Einstellung von Gewässerausbaumaßnahmen; formelle Illegalität

  • VG Aachen, 27.10.2005 - 6 K 573/03
  • VG Würzburg, 14.02.2012 - W 4 K 11.235

    Bestimmung des historischen natürlichen Wasserstands eines oberirdischen

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