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   VGH Bayern, 15.10.2012 - 22 CS 12.2110, 22 CS 12.2111   

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https://dejure.org/2012,32294
VGH Bayern, 15.10.2012 - 22 CS 12.2110, 22 CS 12.2111 (https://dejure.org/2012,32294)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.10.2012 - 22 CS 12.2110, 22 CS 12.2111 (https://dejure.org/2012,32294)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - 22 CS 12.2110, 22 CS 12.2111 (https://dejure.org/2012,32294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; Bildung von Lärmkontingenten; Irrelevanzschwelle; Impulszuschlag zum berechneten Beurteilungspegel; Verschattung eines Anwesens durch Windkraftanlage; Wertminderung des Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch Unterbleiben eines förmliches Verfahren nach § 16 BImSchG; Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung für eine bauliche Anlage trotz Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch Unterbleiben eines förmliches Verfahren nach § 16 BImSchG; Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung für eine bauliche Anlage trotz Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch Unterbleiben eines förmliches Verfahren nach § 16 BImSchG; Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung für eine bauliche Anlage trotz Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 23.01.2002 - 25 CS 02.172

    Beschränkung der Amtsermittlungspflicht durch Neufassung des § 146 Abs. 4 S. 6

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2012 - 22 CS 12.2110
    Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet somit - im Grundsatz nach denselben Regeln wie im erstinstanzlichen Verfahren - aufgrund einer eigenen Interessenabwägung auf der Grundlage der Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens darüber, ob der Beschluss des Verwaltungsgerichts aufrechtzuerhalten oder zu ändern ist, wobei die Interessen der Beteiligten - gesteuert von einer Prognose über die Erfolgsaussichten der Hauptsache - gegeneinander abgewogen werden (BayVGH vom 23.1.2002 BayVBl 2002, 306; RdNr. 13 in ; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 1 zu § 146).

    Für diese Interessenabwägung ist die Prognose des Gerichts, ob der für sofort vollziehbar erklärte Verwaltungsakt in einem Hauptsacheverfahren Bestand haben wird, von besonderer Bedeutung (BayVGH vom 23.1.2002 a.a.O., RdNr. 14 in ).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2012 - 22 CS 12.2110
    Einfachgesetzlich hinzunehmende Beeinträchtigungen können vielmehr im Regelfall auch im Hinblick auf das grundrechtlich durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentum nur als hinzunehmende Einschränkung verstanden werden (Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl. hierzu auch BVerfG vom 24.1.2007 NVwZ 2007, 805).
  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2012 - 22 CS 12.2110
    Vielmehr ist die technische Möglichkeit und rechtliche Zulässigkeit der Lärmkontingentierung in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. BVerwG vom 20.4.2005 NVwZ 2005, 933, RdNrn. 41 und 42 in ).
  • VGH Bayern, 17.11.2005 - 22 AS 05.2945

    Keine Auswirkungen einer Änderungsanzeige auf den ursprünglichen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2012 - 22 CS 12.2110
    Dies trifft im rechtlichen Ansatz zu (vgl. z.B. BayVGH vom 17.11.2005 Az. 22 AS 05.2945).
  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 103/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2012 - 22 CS 12.2110
    Dieser Auslegung liegt die schallphysikalische Erkenntnis zugrunde, dass die energetische Addition zweier sich um 6 dB(A) unterscheidender Schallpegel einen Summenschallpegel ergibt, der um 1 dB(A) über dem größeren der beiden Schallpegel liegt, und dass Änderungen des Schalldruckpegels bis zu etwa 1 dB(A), soweit sich der Geräuschcharakter dabei nicht signifikant ändert, vom menschlichen Gehör im Allgemeinen subjektiv nicht wahrgenommen werden (vgl. hierzu HessVGH vom 25.7.2011 ZUR 2012, 47 RdNr. 61 in ).
  • VG Ansbach, 27.02.2013 - AN 11 K 12.01962

    Genehmigung von 2 Windkraftanlagen; Klagen von Privatpersonen erfolglos

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) erst kürzlich in seinem Beschluss vom 15.10.2012 (22 CS 12.2110, 22 CS 12.2111) deutlich gemacht hat, ist die "technische Möglichkeit und rechtliche Zulässigkeit der Lärmkontingentierung in der Rechtsprechung allgemein anerkannt".

    Auch dies ist ausdrücklich dem soeben erwähnten Beschluss des BayVGH vom 15.10.2012 (a.a.O., Rdnr. 13, zitiert nach juris) zu entnehmen.

    Dieses Urteil kann gerade nicht ohne weiteres herangezogen werden: Der BayVGH stellte in seinem Beschluss vom 15.10.2012 (a.a.O., Rdnr. 16, zitiert nach juris) klar, dass dieses Urteil gerade keine Änderung der verwaltungsgerichtlichen Beschlüsse rechtfertigt.

    Diesen Grundsatz hat kürzlich erneut der BayVGH in seinem Beschluss vom 15.10.2012 (a.a.O., Rdnr. 18, zitiert nach juris) bestätigt.

    Zutreffend weisen die Beigeladenenvertreter in ihren den Beteiligten bekannten Schriftsätzen auf die Rechtsprechung des BayVGH (u.a. B. v. 15.10.2012, 22 CS 12.2110 u.a.) hin, dass auch festgesetzte Teilbeurteilungspegel zum Lärm gerichtlicherseits nachvollzogen werden, weil mit Hilfe derselben Lärmkontingente festgesetzt werden, durch welche der Nachbarschutz sichergestellt werden soll; nach dem BayVGH a.a.O. ist daher die technische Möglichkeit und auch die rechtliche Zulässigkeit einer Lärmkontingentierung allgemein anerkannt, denn Immissionsrichtwerte sind akzeptor- und nicht anlagenbezogen, so dass der für einen bestimmten Immissionsort maßgebliche Wert durch die Gesamtheit aller einwirkenden Anlagen eingehalten werden muss, was bei mehreren Anlagen die entsprechende Aufteilung des zulässigen Gesamtlärms erfordert.

  • VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 11 K 14.01345

    Nachbarklage, Anfechtungsklage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

    Insbesondere ist entgegen der klägerischen Auffassung zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der rechtlich mögliche Betrieb, nicht der Normalbetrieb maßgeblich (BayVGH, 15.10.2012 - 22 CS 12.2110 RdNr. 13).

    Vielmehr ist die technische Möglichkeit und rechtliche Zulässigkeit der Lärmkontingentierung in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (BayVGH, Beschluss vom 15.10.2012 - 22 CS 12.2110 u. a.).

    Bezüglich der gerügten Impulshaltigkeit der Anlagen und die Entscheidung des OLG München vom 14.08.2012 wird auf den bereits zitierten Beschluss des BayVGH vom 15.10.2012 (a.a.O.) verwiesen, wonach dadurch derzeit keine Änderung der verwaltungsgerichtlichen Beschlüsse gerechtfertigt sei.

    Im Beschluss des BayVGH vom 15.10.2012 - 22 CS 12.2110, 22 CS 12.2111 wird ausgeführt, dass "von einer immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlage ausgehende Beeinträchtigungen, die sich innerhalb der maßgeblichen Richtwerte halten und nicht als unzumutbar anzusehen sind, nicht auf dem Umweg über eine geltend gemachte Wertminderung einen Abwehranspruch begründen können.

    Zutreffend weisen die Beigeladenenvertreter in ihren den Beteiligten bekannten Schriftsätzen auf die Rechtsprechung des BayVGH (u.a. B. v. 15.10.2012, 22 CS 12.2110 u.a.) hin, dass auch festgesetzte Teilbeurteilungspegel zum Lärm gerichtlicherseits nachvollzogen werden, weil mit Hilfe derselben Lärmkontingente festgesetzt werden, durch welche der Nachbarschutz sichergestellt werden soll; nach dem BayVGH a.a.O. ist daher die technische Möglichkeit und auch die rechtliche Zulässigkeit einer Lärmkontingentierung allgemein anerkannt, denn Immissionsrichtwerte sind akzeptor- und nicht anlagenbezogen, so dass der für einen bestimmten Immissionsort maßgebliche Wert durch die Gesamtheit aller einwirkenden Anlagen eingehalten werden muss, was bei mehreren Anlagen die entsprechende Aufteilung des zulässigen Gesamtlärms sinnvoll macht, zum Teil erfordert.

  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 CS 14.1597

    Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage ist

    Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet im Beschwerdeverfahren nach denselben Regeln wie im erstinstanzlichen Verfahren (allerdings mit der thematischen Beschränkung auf die dargelegten Gründe gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), nach eigener Interessenabwägung auf der Grundlage der Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens darüber, ob der Beschluss des Verwaltungsgerichts aufrechtzuerhalten oder zu ändern ist (BayVGH, B.v. 15.10.2012 - 22 CS 12.2110 u.a., juris Rn. 6, m.w.N.).
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 15.00630

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Erfolglose Klage einer Drittperson

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (u.a. Beschluss vom 15.10.2012, 22 CS 12.2110 u.a.) gilt, dass auch festgesetzte Teilbeurteilungspegel zum Lärm gerichtlicherseits nachvollzogen werden, weil mit Hilfe derselben Lärmkontingente festgesetzt werden, durch welche der Nachbarschutz sichergestellt werden soll; nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a.a.O. ist daher die technische Möglichkeit und auch die rechtliche Zulässigkeit einer Lärmkontingentierung allgemein anerkannt, denn Immissionsrichtwerte sind akzeptor- und nicht anlagenbezogen, so dass der für einen bestimmten Immissionsort maßgebliche Wert durch die Gesamtheit aller einwirkenden Anlagen (- im hiesigen Lärmkontext -) eingehalten werden muss, was bei mehreren Anlagen die entsprechende Aufteilung des zulässigen Gesamtlärms sinnvoll macht, zum Teil auch erfordert.
  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche

    Anträge der Kläger auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen wegen einer nach Klageerhebung mit Bescheid des Landratsamts Tirschenreuth vom 19. April 2012 ergangenen Anordnung der sofortigen Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung blieben erfolglos (Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 27.8.2012, Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 15.10.2012 - 22 CS 12.2110 und 22 CS 12.2111).
  • OVG Sachsen, 08.01.2018 - 4 B 102/17

    Öffentlichkeitsbeteiligung; Feuerungsanlage; Änderungsgenehmigung; Schallschutz;

    Es ist deshalb nachvollziehbar, dass eine weitere Präzisierung nicht erforderlich war, zumal der marginale Einfluss der nächtlichen Emissionen der metallverarbeitenden Betriebe auf die "............." im Gutachten berücksichtigt worden ist (vgl. zum Erfordernis einer akzeptorbezogenen Immissionsrichtwertfestsetzung bei mehreren Emittenten auch BayVGH, Beschl. v. 15. Oktober 2012 - 22 CS 12.2110, 22 CS 12.2111 -, juris Rn. 12).
  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung sieht einen Typwechsel zwischen Windenergieanlagen mit vergleichbaren Anlagendaten (Leistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe) als Änderung an und bewertet auch eine gewisse Vergrößerung oder Verkleinerung der Dimension nicht als Neugenehmigung.(OVG RP, Urteil vom 12.05.2011 - 1 A 11186/08 -, juris; OVG RP, Urteil vom 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 08.06.2015 - 22 CS 15.686 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 15.10.2012 - 22 CS 12.2110 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 17.06.2015 - 6 L 571/15 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 03.05.2013 - 5 L 324/13 -, juris; anders: OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris, und VG Köln, Urteil vom 19.05.2016 - 13 K 4121/14 -, juris.).
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823

    Klagen gegen Windkraftanlagen ohne Erfolg

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (u.a. Beschluss vom 15.10.2012, 22 CS 12.2110 u.a.) gilt, dass auch festgesetzte Teilbeurteilungspegel zum Lärm gerichtlicherseits nachvollzogen werden, weil mit Hilfe derselben Lärmkontingente festgesetzt werden, durch welche der Nachbarschutz sichergestellt werden soll; nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a.a.O. ist daher die technische Möglichkeit und auch die rechtliche Zulässigkeit einer Lärmkontingentierung allgemein anerkannt, denn Immissionsrichtwerte sind akzeptor- und nicht anlagenbezogen, so dass der für einen bestimmten Immissionsort maßgebliche Wert durch die Gesamtheit aller einwirkenden Anlagen (- im hiesigen Lärmkontext -) eingehalten werden muss, was bei mehreren Anlagen die entsprechende Aufteilung des zulässigen Gesamtlärms sinnvoll macht, zum Teil auch erfordert.
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (u.a. Beschluss vom 15.10.2012, 22 CS 12.2110 u.a.) gilt, dass auch festgesetzte Teilbeurteilungspegel zum Lärm gerichtlicherseits nachvollzogen werden, weil mit Hilfe derselben Lärmkontingente festgesetzt werden, durch welche der Nachbarschutz sichergestellt werden soll; nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a.a.O. ist daher die technische Möglichkeit und auch die rechtliche Zulässigkeit einer Lärmkontingentierung allgemein anerkannt, denn Immissionsrichtwerte sind akzeptor-und nicht anlagenbezogen, so dass der für einen bestimmten Immissionsort maßgebliche Wert durch die Gesamtheit aller einwirkenden Anlagen (- im hiesigen Lärmkontext -) eingehalten werden muss, was bei mehreren Anlagen die entsprechende Aufteilung des zulässigen Gesamtlärms sinnvoll macht, zum Teil auch erfordert.
  • VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1828

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage

    Erlaubt aber eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung keine impuls- oder tonhaltigen Geräusche, so bedarf es bei der Lärmprognose keiner gesonderten Zuschläge für derartige Geräusche (BayVGH, B.v. 15.10.2012 - 22 CS 12.2110 u.a. - juris Rn. 16), die ohnehin nicht zwangsläufig bei jeder Windkraftanlage auftreten müssen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2007 - 22 CS 07.2073 - juris Rn. 13).
  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470

    Klage einer Privatperson gegen die Genehmigung von vier Windkraftanlagen ohne

  • VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage

  • VG Gera, 09.07.2013 - 5 K 252/12

    Klage einer Gemeinde gegen eine immissionsrechtliche Genehmigung zweier

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01517

    Klagebefugnis, Genehmigung, Wohnbebauung, Nachbarschutz

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