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   VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349, 22 CS 12.356   

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VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349, 22 CS 12.356 (https://dejure.org/2012,8972)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2012 - 22 CS 12.349, 22 CS 12.356 (https://dejure.org/2012,8972)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2012 - 22 CS 12.349, 22 CS 12.356 (https://dejure.org/2012,8972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Windkraftanlagen;Antrag der Standortgemeinde auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklagen;Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Genehmigungsbescheid;Anträge ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Enercon E-82 E2 in einem Gemeindegebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Enercon E-82 E2 in einem Gemeindegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1217
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349
    Dem ist entgegenzuhalten, dass eine ergebnisoffene Prüfung nicht daran scheitert, dass eine Gemeinde bereits positive Vorstellungen über den Inhalt eines Bauleitplans entwickelt hat; solches wird von der Rechtsprechung für die Sicherung von Planungen durch Veränderungssperren regelmäßig verlangt (vgl. z.B. BVerwG vom 19.2.2004 NVwZ 2004, 984 und vom 19.5.2004 BRS 67 Nr. 119 (2004), jeweils betreffend Veränderungssperren zur Sicherung von Planungen für Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in Bebauungsplänen).

    Absolutes Mindestmaß ist dabei, dass sich die Planung nicht als bloße (verbotene) Negativ- oder Alibiplanung darstellt (vgl. etwa BVerwG vom 19.2.2004, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 9 CE 11.2527

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; immissionsschutzrechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349
    Die diesbezüglichen Anträge des Antragstellers, den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Zurückstellung der Baugesuche für ein Jahr zu verpflichten, hatte das Bayerische Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 11. Oktober 2011 abgelehnt; die hiergegen erhobene Beschwerde des Antragstellers war vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Dezember 2011 (Az. 9 CE 11.2527) zurückgewiesen worden.

    Diese Unterlagen konnten daher - so zu Recht das Verwaltungsgericht - nicht mehr berücksichtigt werden, weil eine Gemeinde ansonsten die gesetzliche (Ausschluss-) Frist durch eine Nachbesserung rein vorsorglich gestellter Zurückstellungsanträge unterlaufen könnte (vgl. hierzu auch BayVGH vom 8.12.2011 Az. 9 CE 11.2527 RdNr. 23; OVG Berlin-Bbg vom 15.9.2006 NVwZ 2007, 848 RdNr. 10).

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349
    Es muss absehbar sein, dass der Windenergienutzung in substantieller Weise Raum gegeben werden soll (BVerwG vom 21.10.2004 NVwZ 2005, 211 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 B 51.09

    Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349
    Denn im Rahmen der dem Planaufstellungsbeschluss vom 21. Juni 2011 vorausgegangenen Planungen zur siebten und achten Änderung seines Flächennutzungsplans hat der Antragsteller durch das Planungsbüro, das er nunmehr erneut beauftragt hat, die gesamte Gemeindefläche vollständig in Richtung einer Nutzung zur Windenergie überprüfen lassen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sich im gesamten Gemeindegebiet keine Fläche als Vorranggebiet für Windenergie eigne (so der eigene Vortrag des Antragstellers in den Gerichtsverfahren BVerwG vom 15.9.2009 BauR 2010, 64 RdNr. 3 und BayVGH vom 18.6.2009 Az. 22 B 07.1384 RdNr. 28).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349
    Diese Unterlagen konnten daher - so zu Recht das Verwaltungsgericht - nicht mehr berücksichtigt werden, weil eine Gemeinde ansonsten die gesetzliche (Ausschluss-) Frist durch eine Nachbesserung rein vorsorglich gestellter Zurückstellungsanträge unterlaufen könnte (vgl. hierzu auch BayVGH vom 8.12.2011 Az. 9 CE 11.2527 RdNr. 23; OVG Berlin-Bbg vom 15.9.2006 NVwZ 2007, 848 RdNr. 10).
  • VG München, 11.10.2011 - M 1 E 11.4471

    Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349
    Hierauf hat das Verwaltungsgericht durch Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 11. Oktober 2011 (Az. M 1 E 11.4471 u.a.) im streitgegenständlichen Beschluss vom 30. Januar 2012 (S. 12) hingewiesen; es ist nicht ersichtlich und vom Antragsteller auch nicht näher dargelegt, inwieweit die Heranziehung dieser Überprüfung bei der Beurteilung, ob die zu sichernde Planung sich als Negativ- oder Alibiplanung darstellt, verwehrt sein könnte.
  • VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windfarm mit drei

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349
    Denn im Rahmen der dem Planaufstellungsbeschluss vom 21. Juni 2011 vorausgegangenen Planungen zur siebten und achten Änderung seines Flächennutzungsplans hat der Antragsteller durch das Planungsbüro, das er nunmehr erneut beauftragt hat, die gesamte Gemeindefläche vollständig in Richtung einer Nutzung zur Windenergie überprüfen lassen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sich im gesamten Gemeindegebiet keine Fläche als Vorranggebiet für Windenergie eigne (so der eigene Vortrag des Antragstellers in den Gerichtsverfahren BVerwG vom 15.9.2009 BauR 2010, 64 RdNr. 3 und BayVGH vom 18.6.2009 Az. 22 B 07.1384 RdNr. 28).
  • VGH Bayern, 26.01.2012 - 22 CS 11.2783

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349
    Mit dem bloßen Hinweis auf eine nicht näher erläuterte Unvollständigkeit der dem Landratsamt bzw. dem Verwaltungsgericht zur Beurteilung vorliegenden Unterlagen kann der Antragsteller die Richtigkeit der von einer Fachstelle erstellten, von der Unteren Naturschutzbehörde im Schreiben vom 6. Juni 2011 (Bl. 78 f. bzw. 81 f. der jeweiligen Akten des Landratsamts) gebilligten und vom Verwaltungsgericht auf Seite 17 seines Beschlusses in Bezug genommenen speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 24. Juni 2010 nicht substantiiert in Frage stellen; auch die pauschale Verweisung auf seinen diesbezüglichen Vortrag in erster Instanz genügt den Darlegungsanforderungen nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO nicht (vgl. z.B. BayVGH vom 26.1.2012 Az. 22 CS 11.2783 RdNr. 9).
  • VGH Bayern, 20.03.2015 - 22 CS 15.58

    Sicherungsfähige Planung, Flächennutzungsplan, integrierter Landschaftsplan,

    Eine nach § 15 Abs. 3 BauGB sicherungsfähige Planung liegt nur vor, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht völlig offen sind, sondern sie ein Mindestmaß dessen erkennen lassen, was Inhalt des zu erwartenden Flächennutzungsplans sein soll (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats seit BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 und 22 CS 12.356 - BauR 2012, 1217).

    Hinsichtlich des erforderlichen Mindestmaßes an Konkretheit, das die Planungsabsichten aufweisen müssten, verwies das Verwaltungsgericht auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. März 2012 (22 CS 12.349 u. a. - BauR 2012, 1217 f.).

    Vor allem aber genügen die Darlegungen in Abschnitt III.3 der Beschwerdebegründung vom 8. Januar 2015 dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO deshalb nicht, weil der beschließende Senat in seinem in der angefochtenen Entscheidung auszugsweise wörtlich zitierten Beschluss vom 22. März 2012 (22 CS 12.349 u.a. - BauR 2012, 1217 f.) unter Rückgriff auf im Normgebungsverfahren angefallene Materialien aufgezeigt hat, dass der historische Gesetzgeber bei der Schaffung des § 15 Abs. 3 BauGB eine Lösung, die sich mit der Existenz eines bloßen Planaufstellungsbeschlusses und dem Vorhandensein einer (noch nicht näher spezifizierten) "Prüfabsicht" der Gemeinde begnügen wollte, verworfen und er in § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Forderung aufgenommen hat, es müsse zu befürchten sein, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

    Die nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO gebotene Auseinandersetzung mit der im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 22. März 2012 (22 CS 12.349 u.a. - BauR 2012, 1217 f.) hieraus hergeleiteten, vom Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung übernommenen Schlussfolgerung, eine derartige Beurteilung könne nur erfolgen, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht völlig offen seien, sondern ein Mindestmaß dessen erkennen ließen, was Inhalt des zu erwartenden Flächennutzungsplans sein solle, leistet die Beschwerdebegründung nicht in genügender Weise.

    Der beschließende Senat hat sich deshalb stets mit einem "bloßen Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsabsichten" begnügt (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u. a. - BauR 2012, 1217/1218; B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - ZNER 2012, 522/523 f., Rn. 16 und 19; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 20; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1760 - juris Rn. 20) und darauf hingewiesen, dass sich weder aus § 15 Abs. 3 BauGB noch aus der hierzu ergangenen Rechtsprechung allgemeingültige Kriterien für die Beantwortung der Frage entnehmen lassen, wie sich die planerischen Vorstellungen manifestiert haben müssen, um im maßgeblichen Zeitpunkt eine hinreichende Konkretisierung annehmen zu können (BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 20; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1760 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001

    Erfolgreiches Eilverfahren gegen Sofortvollzug einer Aussetzung der Erteilung

    2.4.3.1.3 Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats, an der dieser festhält, setzt die nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgesehene Beurteilung, ob zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde, voraus, dass die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht völlig offen sind, sondern ein Mindestmaß dessen erkennen lassen, was Inhalt des zu erwartenden Flächennutzungsplans sein soll (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u.a. - juris Rn. 10).

    Ein Planaufstellungsbeschluss verbunden mit der bloßen Absicht zu prüfen, ob Darstellungen zu Windkraftanlagen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Betracht kommen, reicht vor diesem Hintergrund nicht aus, um eine Zurückstellung nach § 15 Abs. 3 BauGB zu begründen (BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u.a. - juris Rn. 10).

    Auch muss absehbar sein, dass der Windenergienutzung mit der Flächennutzungsplanung in substantieller Weise Raum gegeben werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u.a. - juris Rn. 10; B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 37).

    Jedoch hält der Senat an seiner schon bisher vertretenen Auffassung fest, dass es für eine nach § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB sicherungsfähige Planung nicht genügt, wenn die Gemeinde lediglich einen Planaufstellungsbeschluss fasst verbunden mit der Absicht zu prüfen, ob Konzentrationsflächen für die Windenergie mit der Wirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ausgewiesen werden können (s. BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u.a. - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297

    Kein Baustopp für Windkraftanlage Etzenhausen

    Anderenfalls liegt eine sicherungsfähige Planung nicht vor (BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349, 22 CS 12.356 - Rn.10; B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - Rn.16).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 14 S 3566/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung

    Die gerade als solche durch § 15 Abs. 3 BauGB und Art. 28 GG, Art. 71 LV geschützte Planung steht einem Verständnis der Norm (so aber BayVGH, Beschlüsse vom 22.03.2012 - 22 CS 12.349 u. a. - BauR 2012, 1217, juris Rn. 10, und vom 20.03.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 36 f.; OVG B.-Bbg., Beschluss vom 01.02.2017 - OVG 11 S 31.16 - juris Rn. 15 f., und im Anschluss daran Stock in Ernst u.a., BauGB, § 15 Rn. 85 m. w. N.) entgegen, wonach von vornherein eine räumliche Konkretisierung der beabsichtigten Festlegung von Konzentrationszonen zu verlangen sei (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.12.2020 - 8 B 1317/20 - BauR 2021, 675, juris Rn. 14 f.).
  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310

    Für sofort vollziehbar erklärte Zurückstellung eines Antrags auf

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22. März 2012 (Az. 22 CS 12.349 und 22 CS 12.356) unter Hinweis auf den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens und den darauf beruhenden Wortlaut des § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB ausgeführt, dass die Prüfung des Tatbestandsmerkmals des § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB, das zurück zu stellende Vorhaben werde die Durchführung der Planung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, nur dann erfolgen kann, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht völlig offen sind, sondern ein Mindestmaß dessen erkennen lassen, was Inhalt des zu erwartenden Flächennutzungsplans sein soll.
  • VG Regensburg, 25.03.2015 - RO 7 K 14.683

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

    Zu den Mindestanforderungen hat der 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs z.B. im Beschluss vom 22.3.2012 (Az. 22 CS 12.349 und 22 CS 12.356, bestätigt mit B. v. 20.4.2012, Az. 22 CS 12.310 und v. 21.1.2013, Az. 22 CS 12.2297) ausgeführt, dass jedenfalls ein Planaufstellungsbeschluss verbunden mit der bloßen Absicht, zu prüfen, ob Darstellungen zu nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windkraftanlagen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Betracht kommen, nicht ausreicht.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine ausreichend konkrete Planung in diesem Sinne vorliegt, ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist des § 15 Abs. 3 Satz 3 BauGB (BayVGH, B. v. 8.12.2011, Az. 9 CE 11.2527 - juris Rn. 23, B. v. 22.3.2012, Az. 22 CS 12.349, 22 CS 12.356 - juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 8 B 1317/20
    Soweit generell höhere Anforderungen an die Konkretisierung einer solchen Planung gestellt werden, vgl. etwa OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 1. Februar 2017 - OVG 11 S 31.16 -, juris Rn. 17; Hess. VGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 9 B 1051/15, 9 E 1161/15 -, juris Rn. 20 ff.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 20. März 2015 - 22 CS 15.58 -, juris Rn. 34 ff., und vom 22. März 2012 - 22 CS 12.349, 22 CS 12.356 -, juris Rn. 10; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Aug.
  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 22 CS 17.1806

    Anordnung und Fälligstellung eines Zwangsgelds

    Soweit die Antragstellerin geltend macht, die Erfolgsaussichten ihrer Anfechtungsklage seien hoch, mindestens aber offen, und hierzu pauschal auf ihre "umfassenden Ausführungen" in der Klageschrift vom 27. Juli 2017 verweist und diese "zum Gegenstand" ihrer Beschwerdebegründung macht (Schriftsatz vom 22.9.2017, S. 8 Nr. 2), genügt dies nicht den Darlegungsanforderungen nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u.a. - Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2017 - 11 S 31.16

    Ablehnung der beantragten Zurückstellung eines Baugesuchs seitens der

    Die den als "Position der Literatur" bezeichneten Kommentatoren (Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 15 Rn 18; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 15, ohne nähere Angabe) zugeschriebene Auffassung, dass sich das erforderliche Mindestmaß an inhaltlicher Bestimmtheit der Planung schon daraus ergebe, dass die Planung das Ziel verfolge, die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu erreichen, hat das Verwaltungsgericht mit überzeugenden Gründen (u.a. unter Hinweis auf die aus der Gesetzgebungsgeschichte ableitbare abweichende Auffassung des Gesetzgebers, ausführlicher dazu die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des BayVGH, Beschluss v. 20. März 2015 - 22 CS 15.58 -, zit. nach juris Rn 36; davor bereits BayVGH, Beschluss v. 22. März 2012 - 22 CS 12.349 -, zit. nach juris Rn 10) abgelehnt.
  • VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775

    Fehlt der Planung einer relativ kleinen Konzentrationszone für die

    Anderenfalls liegt eine sicherungsfähige Planung nicht vor (BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349, 22 CS 12.356 - Rn.10; B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - Rn.16).
  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 22 CS 14.2495

    Für sofort vollziehbar erklärter Zurückstellungsbescheid

  • VG Ansbach, 28.07.2022 - AN 9 K 19.02429

    Feststellungsklage gegen baurechtlichen Rückstellungsbescheid

  • VG Ansbach, 30.07.2014 - AN 11 K 14.00328

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen

  • VG München, 12.06.2012 - M 1 K 11.5729

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage; Zurückstellung von

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