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   VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23   

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VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23 (https://dejure.org/2019,8973)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23 (https://dejure.org/2019,8973)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23 (https://dejure.org/2019,8973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § ... 80a Abs. 3, § 146 Abs. 4; UmwRG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, S. 2, § 2 Abs. 1, Abs. 4, § 3; BImSchG § 15, § 16; BauGB § 29 Abs. 1, § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 3 und 5; BayBO Art. 82
    Einfluss der Aarhus-Konvention auf Verbandsklagen gegen die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage nach Typenwechsel

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich einer Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 S. 2 BImSchG; Anspruch auf ...

  • rewis.io

    Einfluss der Aarhus-Konvention auf Verbandsklagen gegen die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage nach Typenwechsel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerden gegen verwaltungsgerichtliche Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Rechtsbehelfe einer anerkannten Umweltvereinigung; immissionsschutzrechtliche Freistellungserklärung und Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich einer Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 S. 2 BImSchG ; Anspruch auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572
    Die Bindungswirkung der Ausgangsgenehmigung sei insoweit nicht entfallen, weil die Auswirkungen der Änderung die bauplanungsrechtliche Privilegierung nicht berühren würden (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.1996 - 11 C 9/95 - juris Rn. 34).

    Bei qualitativen Änderungen, die keine "echten" Anlagenerweiterungen darstellen, sind in der Reichweite der qualitativen Änderung sämtliche von der Anlage ausgehenden Emissionen zu würdigen (st. Rspr., vgl. betreffend § 16 BImSchG BVerwG, U.v. 11.2.1977 - IV C 9.75 - juris Rn. 29; U.v. 21.8.1996 - 11 C 9/95 - juris Rn. 34 f.).

    Die Emissionen und sonstigen Auswirkungen, die von den geänderten Anlagenteilen ausgehen können, sind unabhängig davon zu prüfen, ob diese sich nach dem Ergebnis der Prüfung im Vergleich zum bisherigen Betrieb tatsächlich ändern oder nicht (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.1996 - 11 C 9/95 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572
    Welches Prüfprogramm bei der Entscheidung über eine Änderungsgenehmigung abzuarbeiten ist, wird durch den Genehmigungsgegenstand bestimmt; sind für ihn nur einzelne bebauungsrechtliche Anforderungen einschlägig, so ist die Prüfung darauf zu beschränken (vgl. B.v. 4.2.2000 - 4 B 106/99 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572
    Bei qualitativen Änderungen, die keine "echten" Anlagenerweiterungen darstellen, sind in der Reichweite der qualitativen Änderung sämtliche von der Anlage ausgehenden Emissionen zu würdigen (st. Rspr., vgl. betreffend § 16 BImSchG BVerwG, U.v. 11.2.1977 - IV C 9.75 - juris Rn. 29; U.v. 21.8.1996 - 11 C 9/95 - juris Rn. 34 f.).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572
    Dies kommt beispielsweise in Betracht bei Errichtung und Betrieb eines Vorhabens oder einer Anlage ohne vorherige Durchführung eines Zulassungsverfahrens oder bei einer vermeintlich zulässigen Änderung eines Vorhabens solch einer Anlage auf Grund einer Anzeige anstelle einer behördlichen Zulassungsentscheidung." Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des EuGH (U.v. 8.3.2011 - C-240/09 - LS 3; U.v. 20.12.2017 - C-664/15 - juris Rn. 54) die mitgliedstaatlichen Gerichte das Verfahrensrecht in Bezug auf die Voraussetzungen, die für die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Überprüfungsverfahrens vorliegen müssen, so weit wie möglich im Einklang sowohl mit den Zielen von Art. 9 Abs. 3 AK als auch mit dem Ziel eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes für die durch das Unionsrecht verliehenen Rechte auszulegen haben, um es einer Umweltschutzvereinigung zu ermöglichen, eine Entscheidung, die am Ende eines Verwaltungsverfahrens ergangen ist, das möglicherweise im Widerspruch zum Umweltrecht der Union steht, vor einem Gericht anzufechten.
  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Vorlage zur

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572
    Dies kommt beispielsweise in Betracht bei Errichtung und Betrieb eines Vorhabens oder einer Anlage ohne vorherige Durchführung eines Zulassungsverfahrens oder bei einer vermeintlich zulässigen Änderung eines Vorhabens solch einer Anlage auf Grund einer Anzeige anstelle einer behördlichen Zulassungsentscheidung." Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des EuGH (U.v. 8.3.2011 - C-240/09 - LS 3; U.v. 20.12.2017 - C-664/15 - juris Rn. 54) die mitgliedstaatlichen Gerichte das Verfahrensrecht in Bezug auf die Voraussetzungen, die für die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Überprüfungsverfahrens vorliegen müssen, so weit wie möglich im Einklang sowohl mit den Zielen von Art. 9 Abs. 3 AK als auch mit dem Ziel eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes für die durch das Unionsrecht verliehenen Rechte auszulegen haben, um es einer Umweltschutzvereinigung zu ermöglichen, eine Entscheidung, die am Ende eines Verwaltungsverfahrens ergangen ist, das möglicherweise im Widerspruch zum Umweltrecht der Union steht, vor einem Gericht anzufechten.
  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572
    Für das Vorliegen eines anderen Vorhabens spricht bereits, dass mit dem Genehmigungsantrag vollständig neue Pläne, Bauvorlagen und technische Beschreibungen eingereicht wurden (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574

    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572
    Soweit dabei Umweltbelange betroffen sind, bezieht sich § 35 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 4 UmwRG zum Schutz von Mensch und Umwelt auf den Schutz von Umweltbestandteilen und -faktoren (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 - juris Rn. 72).
  • VG Regensburg, 12.12.2018 - RN 7 S 18.1984

    Änderungsgenehmigung für Windenenergieanlage - Rüge fehlender

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572
    Am 3. Dezember 2018 erhob der Antragsteller Anfechtungsklage gegen den Bescheid vom 30. November 2018 (Az. 7 K 18.1980) und stellte einen Antrag nach § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3 VwGO (Az. RN 7 S 18.1984).
  • VGH Bayern, 24.07.2018 - 22 BV 17.2176

    Immissionsschutzrecht - Anwendbarkeit der 10-H-Regelung bei Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572
    Im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juli 2018 - 22 BV 17.2176 sei diese Frage angesprochen, jedoch offen gelassen worden; die Sach- und Rechtslage, welche dieser Entscheidung zugrunde gelegen habe, sei mit derjenigen im vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • VG Regensburg, 21.11.2018 - RN 7 S 18.1756

    Eilrechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Freistellungserklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572
    Am 29. Oktober 2018 wandte sich der Antragsteller gemäß § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3 VwGO gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheides vom 16. Januar 2018 (Az. RN 7 S 18.1756).
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Es ist folglich das G e s a m t v o r h a b e n in seiner geänderten Gestalt im Ganzen auf seine Genehmigungsfähigkeit zu prüfen (BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 22 CS 19.345 - BayVBl 2021, 95 = juris Rn. 37 ff.; B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572 u.a. - ZUR 2019, 491 = juris Rn. 49; B.v. 5.4.2019 - 22 CS 19.281 - BImSchG-Rspr. § 16 Nr. 16 = juris Rn. 44 ff.).
  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 22 ZB 18.856

    Erfolgreiche Klage eines Naturschutzverbands gegen Windkraftanlage

    Von einer umweltbezogenen Rechtsvorschrift im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist der zuständige Senat insoweit auch bereits in seiner Eilentscheidung zu dem Antrag des hiesigen Beigeladenen auf Anordnung der sofortigen Vollziehung vom 27. November 2017 (22 CS 17.1574 - juris Rn. 72) ausgegangen (dem folgend Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand September 2019, § 1 UmwRG Rn. 163; ebenso BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23 - juris Rn. 54 f.).

    Handelt es sich wie hier um einen umweltbezogenen Belang, ist weder dargelegt noch ersichtlich, warum eine solche Konstellation nicht vom Schutzzweck des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG erfasst und die Klage eines Umweltverbands, der sich auf die Verletzung des umweltbezogenen Belangs beruft, bei Feststellung einer solchen Beeinträchtigung durch das Gericht nicht begründet sein sollte (so im Ergebnis auch BayVGH, B.v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 - juris Rn. 72; B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23 - juris Rn. 54 f. sowie für § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 BauGB NdsOVG, B.v. 4.9.2018 - 1 ME 65/18 - juris Rn. 8; B.v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 - juris Rn. 127).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2021 - 10 S 471/21

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruch gegen die

    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit eine Änderung des Anlagentyps die Identität des Vorhabens in Frage stellen würde (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 05.04.2019 - 22 CS 18.2572 - ZUR 2019, 491 = juris Rn. 49 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - 2 D 140/20

    Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage zur Lagerung und

    So BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 4 C 12.10 -, BVerwGE 141, 293 = juris Rn. 15 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 5. April 2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23 -, ZUR 2019, 491 = juris Rn. 51, Jarass, BImSchG-Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 16 Rn. 21 m. w. N.
  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417

    Freistellungserklärung für Änderung einer Windkraftanlage

    Dass eine anerkannte Umweltvereinigung in Bezug auf eine Freistellungserklärung klage- bzw. rechtsbehelfsbefugt ist, weil es sich i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwRG um eine Entscheidung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG bzw. deren Unterlassen handelt, hat der Senat - gerade auch für den Kläger des vorliegenden Verfahrens - wiederholt entschieden (vgl. näher BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572 u.a. - juris Rn. 61 ff.; vgl. auch B.v. 16.11.2020 - 22 CS 20.1846 sowie 22 CS 20.1916 - n.v.).

    Der Senat ist dabei davon ausgegangen (vgl. B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572 u.a. - juris Rn. 61), dass es sich bei der Freistellungserklärung nicht um eine Zulassungsentscheidung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG handele (angesichts nur einer Windkraftanlage schied in jener Entscheidung eine auch nur potenzielle UVP-Pflicht i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG aus, vgl. Nr. 1.6 der Anlage 1 zum UVPG).

  • VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 9 S 20.621

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche

    Nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 UVPG sind Anzeigeverfahren gerade keine Zulassungsentscheidungen, sodass dies auch auf die Freistellungserklärung aufgrund einer entsprechenden Anzeige des Herstellers zutrifft (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23 - juris Rn. 61).

    § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. Satz 2 UmwRG wird daher dahingehend ausgelegt, dass auch der Fall einer auf rechtswidriger Weise erteilten Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit einer unterlassenen Genehmigungsentscheidung nach § 16 BImSchG hiervon erfasst wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2019 a.a.O. Rn. 61; VG Regensburg, B.v. 21.11.2018 a.a.O. Rn. 56 f.).

  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 8 CS 21.2166

    Vorläufiger Rechtsschutz, Drittanfechtungsklage eines Nachbarn, beschränkte

    Dies ist sachgerecht, weil die neu entstehende Gesamtanlage wasserrechtliche Belange (v.a. Aufstauwirkung) neu aufwirft (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.1996 - 11 C 9.95 - BVerwGE 101, 347 = juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572 - ZUR 2019, 491 = juris Rn. 45 ff.: B.v. 23.10.2019 - 15 ZB 18.1275 - juris Rn. 12 ff.).
  • OVG Sachsen, 27.09.2023 - 1 B 131/23

    Planreife; umweltbezogene Rechtsvorschrift

    Dies gilt nicht nur in den Fällen, in denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, sondern auch in den übrigen Fällen, in denen ein Verstoß gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften geltend gemacht werden soll (vgl. BayVGH, Beschl. v. 5. April 2019 - 22 CS 18.2572 -, juris Rn. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - 2 D 153/20

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen fehlerhafter Bekanntmachung

    So BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 4 C 12.10 -, BVerwGE 141, 293 = juris Rn. 15 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 5. April 2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23 -, ZUR 2019, 491 = juris Rn. 51, Jarass, BImSchG-Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 16 Rn. 21 m. w. N.
  • VGH Bayern, 10.05.2022 - 1 B 19.362

    Tekturbaugenehmigung für Einfamilienhaus - Fortsetzungsfeststellungsklage

    Es ist folglich das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt im Ganzen auf seine Genehmigungsfähigkeit zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572 u.a. - juris Rn. 49).
  • VG Augsburg, 06.11.2019 - Au 6 K 19.1128

    Klage gegen die Bau- und Betriebsgenehmigung zum Neubau der Nebelhornbahn

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