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   VGH Bayern, 05.02.2009 - 22 M 09.40001   

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https://dejure.org/2009,19412
VGH Bayern, 05.02.2009 - 22 M 09.40001 (https://dejure.org/2009,19412)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.02.2009 - 22 M 09.40001 (https://dejure.org/2009,19412)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 22 M 09.40001 (https://dejure.org/2009,19412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Anfall einer Erledigungsgebühr wegen anwaltlicher Mitwirkung bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags; Erledigung des Rechtsstreits ohne Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfall einer Erledigungsgebühr wegen anwaltlicher Mitwirkung bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages; Erledigung des Rechtsstreits ohne Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

  • Judicialis

    VwGO § 165; ; RVG § 13; ; VV-RVG Nr. 1002

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 165; RVG § 13; VV-RVG Nr. 1002
    Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht: Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Anfall einer Erledigungsgebühr wegen anwaltlicher Mitwirkung bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags; Erledigung des Rechtsstreits ohne Aufhebung oder Änderung des angefochtenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 26.09.2008 - 22 A 07.40035

    Anfechtungsklage des Enteignungsbetroffenen gegen eisenbahnrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2009 - 22 M 09.40001
    Im Ausgangsverfahren (Az. 22 A 07.40035) begehrte die Klägerin als Enteignungsbetroffene die Aufhebung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses, den das Eisenbahn-Bundesamt zugunsten der Beigeladenen erlassen hatte.

    Der Abschluss des Erbbaurechtsvertrags zwischen der Klägerin und der Beigeladenen hat den Streit über die Rechtmäßigkeit des vom Eisenbahn-Bundesamt erlassenen Planfeststellungsbeschlusses aus Sicht der Beklagten nicht beseitigt, zumal es für sie - zu Recht - für die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses auf den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags nicht angekommen war (vgl. auch Beschluss vom 26.9.2008 Az. 22 A 07.40035).

  • VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777

    Kostenfestsetzung - Einigungsgebühr auch bei übereinstimmender

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2009 - 22 M 09.40001
    Nach dem klaren Wortlaut der Nr. 1002 VV-RVG muss die Erledigung des Rechtsstreits - bei einer Anfechtungsklage - Folge einer Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts sein (vgl. auch BayVGH vom 11.6.2008 Az. 10 C 08.777; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, RdNr. 9 zu Nr. 1002 VV-RVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 1 E 32/11

    Antrags-, Erinnerungs- und Beschwerdebefugnis des Prozessbevollmächtigten eines

    Rn. 8, Stichwort "Verpflichtungsbegehren"; außerdem - noch zur früheren Rechtslage - ebenso schon Just, Zum Entstehen einer Erledigungsgebühr nach § 24 BRAGO, NVwZ 2003, 180 ff. (181 mit Fn. 16); aus der Rechtsprechung vgl. ferner OVG NRW, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 13 E 739/10 -, juris, Rn. 9, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 22 M 09.40001 -, BayVBl. 2009, 546 = juris, Rn. 10 (jeweils für Nr. 1002 Anmerkung Satz 1 VV RVG); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. April 1990 - 6 S 2474/89 -, VBlBW 1990, 373 = juris, Rn. 2: Erledigung der Rechtssache auch durch Erlass des zunächst abgelehnten oder unterlassenen oder eines ähnlichen, den Antragsteller ebenfalls zufriedenstellenden Verwaltungsakts (noch zu § 24 BRAGO, der - ihrem Wortlaut nach nur die Anfechtungssituation erfassenden - Vorgängervorschrift der Nr. 1002 VV RV; vgl. insoweit auch die Gesetzesbegründung zu Nr. 1002 VV RVG-E, BT-Drs. 15/1971, S. 204).
  • VG Bayreuth, 19.04.2013 - B 1 M 11.504

    Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

    Fehlt es aber, wie im vorliegenden Falle, an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts, so gelangt eine Erledigungsgebühr nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht zur Entstehung (vgl. etwa BayVGH, B.v. 5.2.2009 - 22 M 09.40001 - juris; OVG NRW, B.v. 25.1.2011 - 1 E 32/11 - juris; siehe auch Müller-Rabe in Gerold/ Schmidt, RVG, 20. Aufl., VV 1002, Rn. 13).
  • VG Minden, 08.11.2010 - 9 K 1572/09

    Begründetheit einer Erinnerung zur Berücksichtigung von außergerichtlichen

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 05.02.2009 - 22 M 09.40001 -, juris; Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar 19. Auflage 2010, VV 1002, Rdnr. 13.
  • VG Bayreuth, 19.04.2013 - B 1 M 11.503

    Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

    Fehlt es aber, wie im vorliegenden Falle, an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts, so gelangt eine Erledigungsgebühr nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht zur Entstehung (vgl. etwa BayVGH, B.v. 5.2.2009 - 22 M 09.40001 - juris; OVG NRW, B.v. 25.1.2011 - 1 E 32/11 - juris; siehe auch Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., 2012, VV 1002, Rn. 13).
  • VG Minden, 29.07.2010 - 9 K 1572/09
    Die Beseitigung dieses Streits ist jedoch eine der Voraussetzungen für den Anfall der Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1, 4 VV RVG und zumindest die teilweise Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsaktes wäre eine der Voraussetzungen für den Anfall einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG - vgl. VGH München, Beschluss vom 05.02.2009 in 22 M 09.40001, juris.
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