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   LG Braunschweig, 02.12.2009 - 22 O 1079/09   

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LG Braunschweig, 02.12.2009 - 22 O 1079/09 (https://dejure.org/2009,19862)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 02.12.2009 - 22 O 1079/09 (https://dejure.org/2009,19862)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 22 O 1079/09 (https://dejure.org/2009,19862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 280, 675 BGB; § 140 Abs. 1 MarkenG
    Rechtsanwalt haftet, wenn er bei aussichtsloser Rechtslage nach einstweiliger Verfügung Mandanten nicht zur Abgabe einer Abschlusserklärung rät

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 280, 675 BGB
    Mandant muss Falschberatung des Rechtsanwalts beweisen / Rechtsanwalt unterliegt keiner Dokumentationspflicht

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 554 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.12.2009 - 22 O 1079/09
    Nur wenn - anders als hier - bereits feststeht, dass eine Falschberatung stattgefunden hat und hierdurch ein Schaden entstanden ist, lässt sich vermuten, dass dieser Schaden bei einer korrekten Beratung nicht entstanden wäre (BGH NJW 92, 240; BGH NJW 98, 749).

    Hat eine Falschberatung stattgefunden und ist hierdurch ein Schaden entstanden ist, dann gilt die Vermutung, dass dieser Schaden bei einer korrekten Beratung nicht entstanden wäre (BGH NJW 92, 240; BGH NJW 98, 749).

  • BGH, 26.09.1991 - IX ZR 242/90

    Kausalitätsnachweis bei Verletzung der Beratungs- und Aufklärungspflichten des

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.12.2009 - 22 O 1079/09
    Nur wenn - anders als hier - bereits feststeht, dass eine Falschberatung stattgefunden hat und hierdurch ein Schaden entstanden ist, lässt sich vermuten, dass dieser Schaden bei einer korrekten Beratung nicht entstanden wäre (BGH NJW 92, 240; BGH NJW 98, 749).

    Hat eine Falschberatung stattgefunden und ist hierdurch ein Schaden entstanden ist, dann gilt die Vermutung, dass dieser Schaden bei einer korrekten Beratung nicht entstanden wäre (BGH NJW 92, 240; BGH NJW 98, 749).

  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 28 U 94/07

    Zu den Voraussetzungen der Haftung für fehlerhafte anwaltliche Beratung beim

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.12.2009 - 22 O 1079/09
    Er hat vielmehr die Einzelheiten seiner Tätigkeit, insbesondere Umstände, Art und Inhalt seiner Tätigkeit, den Verlauf durchgeführter Erörterungen nebst den Reaktionen des Mandanten und/oder des Verhandlungsgegners auf die von ihm dargelegte Rechtslage und ihre Konsequenzen konkret darzulegen ( OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2008, 28 U 94/07 ; BGH NJW 2007, 2485, 2486 [BGH 01.03.2007 - IX ZR 261/03] ).

    Deshalb besteht nach ständiger Rechtsprechung für Rechtsanwälte im Gegensatz z.B. zu Ärzten keine selbständige Dokumentationspflicht, deren Verletzung eine Beweislastumkehr oder eine Verpflichtung zum Schadensersatz zur Folge haben könnte ( OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2008, 28 U 94/07 ; BGH in NJW 2006, 1429, 1430 [BGH 24.01.2006 - XI ZR 320/04] ; NJW 1992, 1695, 1696 [BGH 13.02.1992 - IX ZR 105/91] ).

  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 117/86

    Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter; Beweislast für Erreichen

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.12.2009 - 22 O 1079/09
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass im Rahmen einer Anwaltshaftung eine Beweislastumkehr grundsätzlich nicht angebracht ist, selbst wenn der Klägerseite hierdurch der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (BGH NJW 1985, 264, 265 [BGH 16.10.1984 - VI ZR 304/82] ; NJW 1988, 200, 203 [BGH 01.10.1987 - IX ZR 117/86] ).
  • BGH, 06.02.1992 - IX ZR 95/91

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Ausarbeitung einer Vertragsgestaltung

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.12.2009 - 22 O 1079/09
    Ein Rechtsanwalt ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen des ihm erteilten Anwaltsauftrages verpflichtet, den Auftraggeber allgemein und möglichst erschöpfend zu belehren, seine Belange nach jeder Richtung wahrzunehmen und die Geschäfte so zu erledigen, dass Nachteile für ihn, soweit sie voraussehbar und vermeidbar sind, vermieden werden (BGH NJW 1993, 1779, 1780 [BGH 18.03.1993 - IX ZR 120/92] ; BGH NJW 1992, 1159, 1160 [BGH 06.02.1992 - IX ZR 95/91] ; BGH NJW 1991, 2079, 2080 [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90] ).
  • BGH, 13.02.1992 - IX ZR 105/91

    Pflichten des Steuerberaters nach Zugang eines Steuerbescheides; Einbeziehung von

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.12.2009 - 22 O 1079/09
    Deshalb besteht nach ständiger Rechtsprechung für Rechtsanwälte im Gegensatz z.B. zu Ärzten keine selbständige Dokumentationspflicht, deren Verletzung eine Beweislastumkehr oder eine Verpflichtung zum Schadensersatz zur Folge haben könnte ( OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2008, 28 U 94/07 ; BGH in NJW 2006, 1429, 1430 [BGH 24.01.2006 - XI ZR 320/04] ; NJW 1992, 1695, 1696 [BGH 13.02.1992 - IX ZR 105/91] ).
  • BGH, 16.05.1991 - IX ZR 131/90

    Anspruch auf Schadensersatz aus anwaltlicher Sorgfaltspflichtverletzung -

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.12.2009 - 22 O 1079/09
    Ein Rechtsanwalt ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen des ihm erteilten Anwaltsauftrages verpflichtet, den Auftraggeber allgemein und möglichst erschöpfend zu belehren, seine Belange nach jeder Richtung wahrzunehmen und die Geschäfte so zu erledigen, dass Nachteile für ihn, soweit sie voraussehbar und vermeidbar sind, vermieden werden (BGH NJW 1993, 1779, 1780 [BGH 18.03.1993 - IX ZR 120/92] ; BGH NJW 1992, 1159, 1160 [BGH 06.02.1992 - IX ZR 95/91] ; BGH NJW 1991, 2079, 2080 [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90] ).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.12.2009 - 22 O 1079/09
    Denn es genügt, wenn der Berater im Prozess die wesentlichen Punkte der Erörterungen in einer Weise darstellt, die erkennen lässt, dass er den ihm obliegenden Aufklärungs- und Hinweispflichten gerecht geworden ist (BGH NJW 1996, 2571 [BGH 04.06.1996 - IX ZR 246/95] ).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.12.2009 - 22 O 1079/09
    Deshalb besteht nach ständiger Rechtsprechung für Rechtsanwälte im Gegensatz z.B. zu Ärzten keine selbständige Dokumentationspflicht, deren Verletzung eine Beweislastumkehr oder eine Verpflichtung zum Schadensersatz zur Folge haben könnte ( OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2008, 28 U 94/07 ; BGH in NJW 2006, 1429, 1430 [BGH 24.01.2006 - XI ZR 320/04] ; NJW 1992, 1695, 1696 [BGH 13.02.1992 - IX ZR 105/91] ).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82

    Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.12.2009 - 22 O 1079/09
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass im Rahmen einer Anwaltshaftung eine Beweislastumkehr grundsätzlich nicht angebracht ist, selbst wenn der Klägerseite hierdurch der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (BGH NJW 1985, 264, 265 [BGH 16.10.1984 - VI ZR 304/82] ; NJW 1988, 200, 203 [BGH 01.10.1987 - IX ZR 117/86] ).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

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