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   LG Düsseldorf, 16.03.2012 - 22 O 12/10   

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https://dejure.org/2012,7357
LG Düsseldorf, 16.03.2012 - 22 O 12/10 (https://dejure.org/2012,7357)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2012 - 22 O 12/10 (https://dejure.org/2012,7357)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2012 - 22 O 12/10 (https://dejure.org/2012,7357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Neues Urteil des LG Düsseldorf in Sachen Euroweb Internet GmbH // Ansatzpunkte für eine Strafanzeige wegen Betrugs?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2012 - 22 O 12/10
    Als erspart sind diejenigen Aufwendungen abzuziehen, die durch die Nichtausführung des konkreten Vertrags entfallen sind, also diejenigen, die der Unternehmer ohne die Kündigung gehabt hätte und die infolge der Kündigung entfallen sind (BGH NJW 2000, 653, 654).

    Tatsächlich gehören Personalkosten grundsätzlich nur dann zu den ersparten Aufwendungen, wenn sie infolge der Kündigung nicht mehr aufgewendet werden müssen, etwa weil Personal infolge der Kündigung nicht mehr eingestellt werden muss oder nicht mehr beschäftigt wird (BGH NJW 2000, 653, 654).

  • BGH, 24.03.2011 - VII ZR 111/10

    Kündigung eines Internet-System-Vertrags II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2012 - 22 O 12/10
    Dieser muss für die Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen seine kündigungsbedingt ersparten Aufwendungen darlegen und hierzu über diese so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 111/10, Tz. 20, zit. nach juris).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 467/99

    Beweislast bei Abrechnung nach vorzeitiger Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2012 - 22 O 12/10
    In Bezug auf die ersparten Aufwendungen trifft den Werkunternehmer eine sog. sekundäre Darlegungslast, während der Besteller darlegen und beweisen muss, dass die vorzunehmenden Abzüge höher sind als von dem Unternehmer angegeben (BGH NJW-RR 2001, 385).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10

    Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2012 - 22 O 12/10
    Demzufolge hat die Klägerin Anspruch auf Vergütung in Höhe der Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung - hier 9.079,00 EUR netto - und den kündigungsbedingt für nicht erbrachte Leistungen ersparten Aufwendungen, sofern die Klägerin nicht kündigungsbedingt anderweitigen Erwerb erzielt hat (BGH, NJW 2011, 915, Tz. 18).
  • OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13

    Internet-Systemvertrag: Rechtspflicht des Anbieters zur Aufklärung über die

    Soweit die Beklagten behaupten, derartige Kaufkunden existierten überhaupt nicht, führt dies zu keiner anderen Bewertung, da die Beklagten nicht bestreiten, dass zumindest die Möglichkeit besteht, Kaufkundenverträge abzuschließen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2012, 22 O 12/10, Bl. 221, I; a. A.: LG Hildesheim, Urteil vom 07.01.2011, 7 S 232/09, Anlage B 2).
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