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   LG Dortmund, 16.12.2009 - 22 O 50/08   

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https://dejure.org/2009,22503
LG Dortmund, 16.12.2009 - 22 O 50/08 (https://dejure.org/2009,22503)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16.12.2009 - 22 O 50/08 (https://dejure.org/2009,22503)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 22 O 50/08 (https://dejure.org/2009,22503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    AKB, Fahrzeugversicherung, äußeres Bild einer Entwendung, Wiederbeschaffungswert

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AKB, Fahrzeugversicherung, äußeres Bild einer Entwendung, Wiederbeschaffungswert

  • verkehrslexikon.de

    Darlegungslast bei einem Kfz-Diebstahl und Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines Leasingfahrzeugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlüssigkeit eines Sachvortrags bzgl. des äußeren Bildes einer Entwendung; Darstellung des Minimaltatbestandes eines Diebstahls durch Vortrag über das Abstellen eines Fahrzeuges an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit und das Nichtwiederauffinden

  • RA Kotz

    Fahrzeugdiebstahl - Darlegung des Sachverhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus LG Dortmund, 16.12.2009 - 22 O 50/08
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Darlegungslast, wenn er ein Mindestmaß an Tatsachen vorträgt, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Wegnahme des versicherten Fahrzeuges gegen seinen Willen zulassen (BGH NJW 1995, 2169).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus LG Dortmund, 16.12.2009 - 22 O 50/08
    Das Abstellen des Fahrzeuges an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit und das Nichtwiederauffinden - sogenanntes äußeres Bild eines Diebstahls - stellen den Minimaltatbestand dar (BGH NJW-RR 1991, 983; OLG Hamm RuS 2007, 528).
  • OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06

    Zur Notwendigkeit der Wiederholung einer Zeugenvernehmung nach Wechsel des

    Auszug aus LG Dortmund, 16.12.2009 - 22 O 50/08
    Das Abstellen des Fahrzeuges an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit und das Nichtwiederauffinden - sogenanntes äußeres Bild eines Diebstahls - stellen den Minimaltatbestand dar (BGH NJW-RR 1991, 983; OLG Hamm RuS 2007, 528).
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