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   LG Duisburg, 24.01.2014 - 22 O 54/13   

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https://dejure.org/2014,45480
LG Duisburg, 24.01.2014 - 22 O 54/13 (https://dejure.org/2014,45480)
LG Duisburg, Entscheidung vom 24.01.2014 - 22 O 54/13 (https://dejure.org/2014,45480)
LG Duisburg, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 22 O 54/13 (https://dejure.org/2014,45480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerben von Waren mit einem Testsiegel zu Zwecken des Wettbewerbs ohne Angabe der Erhältlichkeit von weiteren Informationen über den konkreten Test; Nachprüfbarkeit von in eine Werbung aufgenommenen Angaben über Testurteile

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 15.01.2007 - 3 U 240/06

    Unlautere Werbung: Werbung mit Testergebnissen verschiedener Fachzeitschriften

    Auszug aus LG Duisburg, 24.01.2014 - 22 O 54/13
    Dann muss aber auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich Entsprechendes beschaffen zu können (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 24.4.2012, Aktenzeichen 3 U 2216/11, Bl. 29 ff. GA.; OLG Hamburg, Beschluss vom 15.1.2007, Aktenzeichen 3 U 240/06, BeckRS 2007, 03894).

    Nur hierdurch kann nämlich die notwendige Transparenz hergestellt werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 15.1.2007, Aktenzeichen 3 U 240/06 a. a. O.).

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG Duisburg, Urteil vom 24. Januar 2014 - 22 O 54/13, juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14

    Anforderungen an die Werbung mit einem Prüfsiegel

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. Januar 2014 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (Az.: 22 O 54/13) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu Ziffer 1. des landgerichtlichen Urteils folgende Fassung erhält:.

    Die Beklagte und ihre Streithelferin beantragen sinngemäß, das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des LG Duisburg vom 24. Januar 2014, Az. 22 O 54/13, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LG Duisburg, 02.05.2019 - 4 O 219/18

    Zur Werbung mit einem Testurteil

    Fehlt es daran, beeinträchtigt dies die Möglichkeit des Verbrauchers, die testbezogene Werbung zu prüfen und insbesondere in den Gesamtzusammenhang des Testes einzuordnen (BGH, GRUR, 2010, 248, 251; LG Duisburg, BeckRS 2015, 2978).

    Einem Vorenthalten einer wesentlichen Information im Sinne von § 5 a Abs. 2 UWG kommt dabei die gemäß § 3 Abs. 2 UWG erforderliche Eignung zur spürbaren Beeinträchtigung einer informationsgeleiteten Entscheidung zu, denn die Wesentlichkeit nach § 5 a Abs. 2 UWG definiert sich gerade dadurch, dass der Verbraucher im Sinne des § 3 Abs. 2 UWG beeinflusst wird (LG Duisburg, BeckRS 2015, 2978 m.w.A.).

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