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   LG München I, 02.05.2003 - 22 O 6258/02   

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LG München I, 02.05.2003 - 22 O 6258/02 (https://dejure.org/2003,19619)
LG München I, Entscheidung vom 02.05.2003 - 22 O 6258/02 (https://dejure.org/2003,19619)
LG München I, Entscheidung vom 02. Mai 2003 - 22 O 6258/02 (https://dejure.org/2003,19619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Falschberatung durch Beitritt zu einer Publikums-KG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus LG München I, 02.05.2003 - 22 O 6258/02
    Es gilt nämlich insoweit die kurze Verjährung von 6 Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, bzw. von längstens 3 Jahren nach dem Beitritt oder Anteilserwerb (BGH WM 2002/813 u. a.).

    In der Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, dass die Vorteilsausgleichung lediglich dann entfällt, wenn die Schadensersatzleistung gleichfalls der Steuerpflicht unterliegt (BGH WM 2002/813, 815) was bei der streitgegenständlichen Schadensersatzleistung nicht der Fall wäre.

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus LG München I, 02.05.2003 - 22 O 6258/02
    Zeitnahe Überprüfungen, ggf. mit Nachträgen und Berichtigungen, müssen erfolgen, in jedem Fall ist dabei die Wirtschaftspresse auszuwerten, wobei insgesamt die Pflichten jedoch betrieblich und finanziell tragbar bleiben müssen und nicht überspannt werden dürfen (Baumbach/Hopt § 47 Rdnr. 23 ff. BGH NJW 90, 566).
  • BGH, 12.05.1986 - II ZR 84/85

    Folgen eines Vertragsschlusses auf Grund falscher Angaben einer Vertrauensperson

    Auszug aus LG München I, 02.05.2003 - 22 O 6258/02
    b) Zwar ist anerkannt, dass gegenüber dem Verhandlungsgehilfen Ansprüche aus uneigentlicher Prospekthaftung bestehen können, wenn er durch Hinweise auf seine Sachkunde und sein Ansehen wie ein Garant aufgetreten ist (BGH WM 86, 1047), bzw. gegenüber dem Handelsvertreter oder Handelsmakler, wenn er besonderes Vertrauen in Anspruch genommen hat (Baumbauch/Hobt, HGB 30. Auflage, Anhang § 177 a Rdnr. 64, BGH WM 71,. 499) oder aus eigenem wirtschaftlichen Interesse verhandelt hat (BGH 83, 222, NJW 84, 2524, NJW 85, 381).
  • BGH, 01.10.1984 - II ZR 158/84

    Haftung der Gründerkommanditisten einer Publikums-KG für unrichtige

    Auszug aus LG München I, 02.05.2003 - 22 O 6258/02
    Zwar haftet der Treuhandkommanditist als künftiger Vertragspartner des Anlegers wegen § 278 BGB auch dann aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn einem seiner Verhandlungsgehilfen ein Schuldvorwurf zu machen ist (BGH NJW 85, 380; NJW 87 2677); der Beklagte zu 4.), der als einziger der Beklagten überhaupt mit den Klägern persönlich in Kontakt getreten ist, war jedoch nicht Verhandlungsgehilfe der Beklagten zu 1.), so dass die Frage, ob ihm evtl. ein Schuldvorwurf zu machen ist, hier nicht zu entscheiden ist.
  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

    Auszug aus LG München I, 02.05.2003 - 22 O 6258/02
    Zwar haftet der Treuhandkommanditist als künftiger Vertragspartner des Anlegers wegen § 278 BGB auch dann aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn einem seiner Verhandlungsgehilfen ein Schuldvorwurf zu machen ist (BGH NJW 85, 380; NJW 87 2677); der Beklagte zu 4.), der als einziger der Beklagten überhaupt mit den Klägern persönlich in Kontakt getreten ist, war jedoch nicht Verhandlungsgehilfe der Beklagten zu 1.), so dass die Frage, ob ihm evtl. ein Schuldvorwurf zu machen ist, hier nicht zu entscheiden ist.
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG München I, 02.05.2003 - 22 O 6258/02
    b) Zwar ist anerkannt, dass gegenüber dem Verhandlungsgehilfen Ansprüche aus uneigentlicher Prospekthaftung bestehen können, wenn er durch Hinweise auf seine Sachkunde und sein Ansehen wie ein Garant aufgetreten ist (BGH WM 86, 1047), bzw. gegenüber dem Handelsvertreter oder Handelsmakler, wenn er besonderes Vertrauen in Anspruch genommen hat (Baumbauch/Hobt, HGB 30. Auflage, Anhang § 177 a Rdnr. 64, BGH WM 71,. 499) oder aus eigenem wirtschaftlichen Interesse verhandelt hat (BGH 83, 222, NJW 84, 2524, NJW 85, 381).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus LG München I, 02.05.2003 - 22 O 6258/02
    b) Zwar ist anerkannt, dass gegenüber dem Verhandlungsgehilfen Ansprüche aus uneigentlicher Prospekthaftung bestehen können, wenn er durch Hinweise auf seine Sachkunde und sein Ansehen wie ein Garant aufgetreten ist (BGH WM 86, 1047), bzw. gegenüber dem Handelsvertreter oder Handelsmakler, wenn er besonderes Vertrauen in Anspruch genommen hat (Baumbauch/Hobt, HGB 30. Auflage, Anhang § 177 a Rdnr. 64, BGH WM 71,. 499) oder aus eigenem wirtschaftlichen Interesse verhandelt hat (BGH 83, 222, NJW 84, 2524, NJW 85, 381).
  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 86/83

    Werkmängel: Schadensersatzanspruch des Bestellers

    Auszug aus LG München I, 02.05.2003 - 22 O 6258/02
    b) Zwar ist anerkannt, dass gegenüber dem Verhandlungsgehilfen Ansprüche aus uneigentlicher Prospekthaftung bestehen können, wenn er durch Hinweise auf seine Sachkunde und sein Ansehen wie ein Garant aufgetreten ist (BGH WM 86, 1047), bzw. gegenüber dem Handelsvertreter oder Handelsmakler, wenn er besonderes Vertrauen in Anspruch genommen hat (Baumbauch/Hobt, HGB 30. Auflage, Anhang § 177 a Rdnr. 64, BGH WM 71,. 499) oder aus eigenem wirtschaftlichen Interesse verhandelt hat (BGH 83, 222, NJW 84, 2524, NJW 85, 381).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Demgegenüber verneint die Gegenansicht eine solche Pflicht, weil nicht jeder Anlagevermittler und Anlageberater verpflichtet sei, einen Brancheninformationsdienst zu beziehen, und bei Veröffentlichungen in diesen Diensten von einer unabhängigen und fundierten Berichterstattung nicht stets ausgegangen werden könne (vgl. OLG München BKR 2003, 875, 877; OLG Celle WM 2005, 737, 741; OLG Stuttgart WM 2006, 1100, 1102; LG München NJOZ 2003, 1970, 1975 f.; LG Tübingen WM 2004, 641, 644; von Heymann/Edelmann, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts 3. Aufl. § 4 Rdn. 24; Balzer, in: Welter/Lang, Handbuch der Informationspflichten im Bankverkehr Rdn. 7.39; Edelmann BKR 2003, 438, 443 f.; Loritz NZG 2002, 889, 896 ff.).
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