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   LG Braunschweig, 18.10.2012 - 22 O 66/12   

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https://dejure.org/2012,46135
LG Braunschweig, 18.10.2012 - 22 O 66/12 (https://dejure.org/2012,46135)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 18.10.2012 - 22 O 66/12 (https://dejure.org/2012,46135)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 22 O 66/12 (https://dejure.org/2012,46135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • heise.de (Pressebericht, 26.07.2013)

    Bei Widerruf: Newsletter-Versand sofort einstellen

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Abmeldung des Kunden für Werbe-Newsletter darf nicht ignoriert werden

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmeldungen vom Newsletter müssen beachtet werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Belästigung durch E-Mail-Werbung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmeldung des Kunden für Werbe-Newsletter darf nicht ignoriert werden

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbszentrale lässt unlautere E-Mail-Werbung gerichtlich untersagen: Newsletter-Versand muss bei Widerruf sofort eingestellt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmeldung des Kunden für Werbe-Newsletter darf nicht ignoriert werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Automobilhersteller darf Werbung per E-Mail nicht ohne Zustimmung des Adressaten versenden - Wettbewerbszentrale lässt unlautere E-Mail-Werbung gerichtlich untersagen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach

    Auszug aus LG Braunschweig, 18.10.2012 - 22 O 66/12
    Dabei ist einer unaufgeforderten oder auf andere Abmahnung hin abgegebenen Unterlassungserklärung grundsätzlich mit erheblichem Misstrauen zu begegnen (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2010, - 2 U 95/09 -, Magazindienst 2010, 876, OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1430, 1431, Teplitzki, a.a.O., Kap. 8 Rdnr. 41, Bornkamm in Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 Rdnr. 1.168 a, Büscher in Fezer, aaO, § 8 Rn 89).

    Insofern entfällt die Wiederholungsgefahr bei der Beschränkung der Unterlassungserklärung auf bestimmte Empfänger nicht (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2010, - 2 U 95/09 -, Magazindienst 2010, 876).

  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus LG Braunschweig, 18.10.2012 - 22 O 66/12
    Insoweit ist anerkannt, dass sich die tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr nicht allein auf die identische Verwendungsform beschränkt, sondern auch alle im Kern gleichartigen Verletzungsformen umfasst (BGH GRUR 1996, 800, 802 - "EDV-Geräte" , GRUR 2005, 443, 446 -"Ansprechen in der Öffentlichkeit II").
  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07

    Bestimmtheit des Klageantrags bei belästigender e-mail-Werbung; Ausräumung der

    Auszug aus LG Braunschweig, 18.10.2012 - 22 O 66/12
    Nach diesen Grundsätzen liegt bei der Vorschrift des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ein gesetzlicher Verbotstatbestand vor, der selbst eindeutig und konkret gefasst ist, so dass entsprechende Auslegungszweifel nicht bestehen (OLG Hamm, Urteil vom 16.10.2007 - 4 U 91/07 - WRP 2008, 254-257, "Anforderungen an einen Verbotsantrag bei E-Mail-Werbung", TZ 30, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

    Auszug aus LG Braunschweig, 18.10.2012 - 22 O 66/12
    Insoweit ist anerkannt, dass sich die tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr nicht allein auf die identische Verwendungsform beschränkt, sondern auch alle im Kern gleichartigen Verletzungsformen umfasst (BGH GRUR 1996, 800, 802 - "EDV-Geräte" , GRUR 2005, 443, 446 -"Ansprechen in der Öffentlichkeit II").
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Auszug aus LG Braunschweig, 18.10.2012 - 22 O 66/12
    Aus diesem Grund sind insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH GRUR 2011, 433 - "Anforderungen an wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag", TZ 10).
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus LG Braunschweig, 18.10.2012 - 22 O 66/12
    An das Vorliegen einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung sind dabei - wie bei der Telefonwerbung - strenge Anforderungen zu stellen und die Einwilligung muss in richtlinienkonformer Auslegung "für den konkreten Fall" erteilt sein (Köhler in Köhler/Bornkamm, a.a.0., Rdnr. 186, BGH GRUR 2008, 1010 - "Payback", TZ 28, 30).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 1 U 190/02

    Unterlassungsklage gegen intransparente Allgemeine Versicherungsbedingungen:

    Auszug aus LG Braunschweig, 18.10.2012 - 22 O 66/12
    Dabei ist einer unaufgeforderten oder auf andere Abmahnung hin abgegebenen Unterlassungserklärung grundsätzlich mit erheblichem Misstrauen zu begegnen (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2010, - 2 U 95/09 -, Magazindienst 2010, 876, OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1430, 1431, Teplitzki, a.a.O., Kap. 8 Rdnr. 41, Bornkamm in Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 Rdnr. 1.168 a, Büscher in Fezer, aaO, § 8 Rn 89).
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