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   AG Saarbrücken, 28.03.2017 - 22 OWi 859/16   

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https://dejure.org/2017,21338
AG Saarbrücken, 28.03.2017 - 22 OWi 859/16 (https://dejure.org/2017,21338)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.03.2017 - 22 OWi 859/16 (https://dejure.org/2017,21338)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. März 2017 - 22 OWi 859/16 (https://dejure.org/2017,21338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    TraffiStar S 350 ist standardisiert

  • IWW

    §§ 41 Abs. 2 Nr. 7, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, 24 StVG

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

    Auszug aus AG Saarbrücken, 28.03.2017 - 22 OWi 859/16
    Denn wollte man dies fordern, so wäre das standardisierte Messverfahren letztlich Ad Absurdum geführt (vgl. Beschluss OLG Bamberg vom 04.04.2016, Az: 3 Ss OWi 1444/15).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - 1 RBs 50/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed von Vitronic

    Auszug aus AG Saarbrücken, 28.03.2017 - 22 OWi 859/16
    Dies ist insbesondere im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung unbedenklich angesichts der Tatsache, dass nach erfolgter Zulassung eines Messverfahrens jedes zum Einsatz kommende Einzelgerät noch zusätzlich dem Erfordernis der regelmäßigen Eichung - mithin einer turnusmäßigen Kontrolle der Gerätefunktion und ihrer Konformität mit den bei der PTB hinterlegten Baumuster durch ei-ne unabhängige Behörde unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014, Az: IV- 1 RBs 50/14).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2016 - 2 Ss OWi 589/16

    "Lebensakte" eines Messgeräts

    Auszug aus AG Saarbrücken, 28.03.2017 - 22 OWi 859/16
    Ein Anspruch auf Herausgabe der gesamten Messserie des Tattages, wie vom Verteidiger gefordert, besteht nicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2016, Az: 2 Ss- OWi 589/16).
  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26.06.2017 (Ss RS 22/2017) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.3.2017 (22 OWI 859/16) verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf.

    festzustellen, dass das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.03.2017 (22 OWi 859/16) ihn in seinem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 12 Abs. 1 SVerf verletzt,.

  • OLG Saarbrücken, 30.08.2019 - Ss Bs 46/19

    VerfGH Saarland, Rohmessdaten, Anwendung, Leivtex XV3

    a) Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit Urteil vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) auf die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen hin in einem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät TraffiStar S350 der Firma Jenoptik betreffenden Fall den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. Juni 2017 (Ss Rs 22/2017 (40/17 OWi) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28. März 2017 (22 OWi 859/16) aufgehoben, da diese Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf verletzten.
  • OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - Ss Rs 34/19

    VerfGH Saarland, Rohmessdaten, Poliscan Speed

    a) Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit Urteil vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) auf die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen hin in einem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät TraffiStar S350 der Firma Jenoptik betreffenden Fall den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. Juni 2017 (Ss Rs 22/2017 (40/17 OWi) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28. März 2017 (22 OWi 859/16) aufgehoben, da diese Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf verletzten.
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    "Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26.06.2017 (SS RS 22/2017) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.03.2017 (22 OWI 859/16) verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf.".
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2019 - Ss RS 26/19

    VerfGH Saarland, Rohmessdaten, Anwendung, TraffiStar S 350

    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit Urteil vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) auf die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen hin in einem gleich gelagerten Fall den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. Juni 2017 (Ss Rs 22/2017 (40/17 OWi) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28. März 2017 (22 OWi 859/16) aufgehoben, da diese Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf verletzten.
  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

    Der Tenor des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 05.07.2019 - Lv 7/17 - lautet: "Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26.06.2017 (SS RS 22/2017) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.03.2017 (22 OWI 859/16) verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf." Er betrifft damit erkennbar ein Verfahren, in dem es um ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit und in der Sache um ein Beweisverwertungsverbot geht.
  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

    Der Tenor des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 05.07.2019 - Lv 7/17 - lautet: "Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26.06.2017 (SS RS 22/2017) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.03.2017 (22 OWI 859/16) verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf." Er betrifft damit erkennbar ein Verfahren, in dem es um ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit und in der Sache um ein Beweisverwertungsverbot geht.
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