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   LG Bielefeld, 15.10.2008 - 22 S 63/08   

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https://dejure.org/2008,71812
LG Bielefeld, 15.10.2008 - 22 S 63/08 (https://dejure.org/2008,71812)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 15.10.2008 - 22 S 63/08 (https://dejure.org/2008,71812)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 22 S 63/08 (https://dejure.org/2008,71812)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.1984 - IX ZR 14/84

    Begriff der Vertrauensstellung

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.10.2008 - 22 S 63/08
    Dies ist nur gegeben, wenn eine besondere Vertrauenswürdigkeit zum Berufsbild gehört und eine erfolgreiche Berufsausübung voraussetzt (vgl. BGH NJW 1986, 373 f).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.10.2008 - 22 S 63/08
    Zudem besteht kein materiell rechtlicher Kostenerstattungsanspruch für Anwaltskosten, wenn - wie im vorliegenden Fall - die gegnerische Partei in vertretbarer Weise von einem Vertragsschluss ausgehen durfte (vgl. BGH NJW 2007, 1458; LG Kempten - Urteil vom 10.05.2006 - 5 S 266/06).
  • KG, 10.03.2003 - 12 U 106/01

    Kündigungsmöglichkeiten eines Heilpraktiker-Ausbildungsvertrags

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.10.2008 - 22 S 63/08
    Eine Kündigung gemäß § 627 I BGB ist in der Regel nur gerechtfertigt, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis zu einer bestimmten Person besteht (vgl. KG NJW-RR 2003, 1062).
  • LG Kempten, 10.05.2006 - 5 S 266/06
    Auszug aus LG Bielefeld, 15.10.2008 - 22 S 63/08
    Zudem besteht kein materiell rechtlicher Kostenerstattungsanspruch für Anwaltskosten, wenn - wie im vorliegenden Fall - die gegnerische Partei in vertretbarer Weise von einem Vertragsschluss ausgehen durfte (vgl. BGH NJW 2007, 1458; LG Kempten - Urteil vom 10.05.2006 - 5 S 266/06).
  • LG Bielefeld, 05.06.2012 - 15 O 49/12

    Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens durch Aufforderung zum

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei dem Angebot eines Kurses zur Vorbereitung auf die Sportbootführerscheinprüfung um eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung handelt (bejahend insoweit LG Bielefeld, 22 S 63/08, Urteil vom 15.10.2008, unveröffentlicht).
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