Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55664
LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16 (https://dejure.org/2017,55664)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16 (https://dejure.org/2017,55664)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. September 2017 - 22 Sa 1701/16 (https://dejure.org/2017,55664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,55664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SoKaSiG
    Klageänderung; Änderung der Rechtslage; Zweifel Verfassungsmäßigkeit SoKaSiG

  • rechtsportal.de

    SoKaSiG
    Rechtsfolgen einer Änderung der Rechtslage hinsichtlich des Streitgegenstandes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (32)

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16
    und verweist zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG auf die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02.06.2017 - 10 Sa 907/16 - (Revision eingelegt - 10 AZR 318/17).

    Die Regelungen wurden entsprechend angewandt und unter Berufung auf die Allgemeinverbindlichkeit durchgehend von den Gerichten zur Begründung von Zahlungspflichten herangezogen (s. hierzu ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 76ff, juris).

    Ausgehend von diesen vorliegenden und gerichtlich angewandten Allgemeinverbindlicherklärungen mussten die Normadressaten von einer allgemeinen Geltung dieser Tarifverträge ausgehen, die einer anderweitigen Disposition entgegensteht (vgl. ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn.64ff, juris).

    In der Konstellation einer auf der Grundlage von Allgemeinverbindlicherklärungen geführten Sozialkasse hatten auch die Adressaten der Tarifverträge, denen Leistungen nach diesen Tarifverträgen zustehen, Veranlassung auf eine Geltung dieser Tarifverträge für alle erfassten Betriebe zu vertrauen und entsprechende Dispositionen zu treffen (s. hierzu Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 99, juris).

    Ausgehend hiervon bestehen keine Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung eines Sozialkassensystems für die Baubranche mit ihren besonderen Bedingungen (s. ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 170, juris).

    Unabhängig beabsichtigt der Gesetzgeber für etwa als ähnlich gelagert anzusehender Fällen gemäß dem Entwurf eines 2. SoKaSiG, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen (vgl. BT-Drs 18/128510; s. auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 166, juris).

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16
    Das Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit schützt nicht dagegen, dass der Gesetzgeber die Ergebnisse von Koalitionsvereinbarungen zum Anknüpfungspunkt gesetzlicher Regelungen nimmt, wie es auch bei der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich zulässig angesehenen Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen geschieht (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28; BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 -, Rn. 68, juris).

    d) Ebenso wie bereits bei der Allgemeinverbindlicherklärung mit der Folge bestehender Beitragspflichten zur Sozialkasse liegt durch nunmehr vorliegende entsprechende Regelung keine Verletzung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit vor, da diese keine Berufsausübungsregelung enthalten (s. bereits BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28, Rn. 51, vgl. zum erheblichen gesetzlichen Spielraum BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. März 2007 - 1 BvR 1047/05 -, Rn. 36, juris).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16
    Gegen dieses ihnen am 07.10.2016 zugestellte Urteil haben die Beklagten mit dem am 14.10.2016 Berufung eingelegt und diese gleichzeitig zunächst damit begründet, dass das Bundesarbeitsgericht mit dem Beschluss vom 21.09.2016 - 10 ABR 48/15 - die AVE vom 17.03.2014 des VTV-Bau vom 03.05.2013 i. d. F. vom 03.12.2013 für unwirksam erklärt hat.

    Die Geltung dieser Tarifnorm beruht zwar nicht auf der AVE vom 01.04.2014, die nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21.08.2016 - 10 ABR 48/15 - unwirksam ist (vgl. Bekanntmachung vom 08.12.2016, Bundesanzeiger vom 14.12.2016).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16
    Neben dem tatsächlichen Lebenssachverhalt hält das Bundesarbeitsgericht auch die Rechtslage für den Klagegrund für berücksichtigungsfähig mit der Folge, dass eine Änderung der Rechtslage zu einer Klageänderung führen könnte (BAG 02.10.2007 - 1 ABR 79/06 - Rn 18; 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - Rn 16 "wesentliche Änderung der entscheidungserheblichen rechtlichen Verhältnisse"; 12.11.2002 - 1 ABR 1/02 - Rn 14, unter Verweis auf BAG 06.06.2000 - 1 ABR 21/99 - Rn 31 ff.).
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16
    Neben dem tatsächlichen Lebenssachverhalt hält das Bundesarbeitsgericht auch die Rechtslage für den Klagegrund für berücksichtigungsfähig mit der Folge, dass eine Änderung der Rechtslage zu einer Klageänderung führen könnte (BAG 02.10.2007 - 1 ABR 79/06 - Rn 18; 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - Rn 16 "wesentliche Änderung der entscheidungserheblichen rechtlichen Verhältnisse"; 12.11.2002 - 1 ABR 1/02 - Rn 14, unter Verweis auf BAG 06.06.2000 - 1 ABR 21/99 - Rn 31 ff.).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16
    Der Bürger soll sich grundsätzlich darauf verlassen dürfen, dass der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände nicht ungünstigere Folgen knüpft, als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände anhand der geltenden Rechtsordnung vorhersehbar war (BVerfG, Beschluss vom 08. Juni 1977 - 2 BvR 499/74 -, BVerfGE 45, 142 -186, Rn. 71).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16
    Es bleibt Sache des subsidiär für die Ordnung des Arbeitslebens weiterhin zuständigen staatlichen Gesetzgebers, die Betätigungsgarantie der Koalitionen in einer den besonderen Erfordernissen des jeweiligen Sachbereichs entsprechenden Weise - in den Grenzen des Kernbereichs der Koalitionsfreiheit - näher zu regeln (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, BVerfGE 44, 322 -353, Rn. 60).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16
    Die Verfassung schützt grundsätzlich das Vertrauen darauf, dass die mit abgeschlossenen Tatbeständen verknüpften gesetzlichen Rechtsfolgen anerkannt bleiben (BVerfG, Beschluss vom 23. März 1971 - 2 BvL 2/66 -, BVerfGE 30, 367 -392, Rn. 71).
  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16
    (1) Die von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte negative Koalitionsfreiheit, d.h. die Koalitionsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht auch das Recht des Einzelnen, einer Koalition fernzubleiben (s. hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 -, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01. Dezember 2010 - 1 BvR 2593/09 -, Rn. 27, juris) wird nicht verletzt.
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16
    Neben dem tatsächlichen Lebenssachverhalt hält das Bundesarbeitsgericht auch die Rechtslage für den Klagegrund für berücksichtigungsfähig mit der Folge, dass eine Änderung der Rechtslage zu einer Klageänderung führen könnte (BAG 02.10.2007 - 1 ABR 79/06 - Rn 18; 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - Rn 16 "wesentliche Änderung der entscheidungserheblichen rechtlichen Verhältnisse"; 12.11.2002 - 1 ABR 1/02 - Rn 14, unter Verweis auf BAG 06.06.2000 - 1 ABR 21/99 - Rn 31 ff.).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 79/06

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • BGH, 16.09.2008 - IX ZR 172/07

    Zulässigkeit der Revision bei Geltendmachung eines auf Insolvenzanfechtung

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79

    Tarifvertrag

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 2593/09

    Zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12

    Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

  • BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15

    Leistungsbeurteilung - paritätische Kommission

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16

    Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.08.2015 - 7 BVL 5007/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

    Nach diesen Maßgaben werden die hier in Rede stehenden, zusammentreffenden Ansprüche von demselben den Streitgegenstand umgrenzenden Lebenssachverhalt erfasst (ebenso Hessisches LAG 8. Februar 2018 - 9 Sa 740/16 - zu B I 1 b der Gründe; 12. September 2017 - 12 Sa 92/14 - zu III 1 a der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 16. November 2017 - 14 Sa 989/17 - zu B III 2 b der Gründe; 22. September 2017 - 22 Sa 1701/16 - zu 2.1.1.2.3 der Gründe; 21. September 2017 - 21 Sa 1694/16 - zu II 1 b der Gründe; vgl. auch Klocke AuR 2018, 230, 231; aA Hessisches LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - zu A I 2 der Gründe; wohl auch Bader jurisPR-ArbR 9/2018 Anm. 8 zu E) .

    Jede Änderung der Rechtslage als Klageänderung zu werten, wäre unvereinbar mit dem Verständnis des Streitgegenstands als prozessualem und nicht materiell-rechtlichem Anspruch (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 22. September 2017 - 22 Sa 1701/16 - zu 2.1.1.2.3 der Gründe) .

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 38/18

    Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Die Revisionen der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. September 2017 - 22 Sa 1701/16 - werden zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 9 Sa 1128/17

    Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand in

    dd) Schließlich wäre die Klageänderung auch deshalb zulässig, weil der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten und von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt gestützt wird, sich das rechtliche Prüfprogramm - mit Ausnahme der Prüfung des SokaSiG auf seine Verfassungsmäßigkeit - nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden ( vgl. BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15, nach juris; so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. September 2017 - 22 Sa 1701/16, nach juris ).
  • LAG Hessen, 15.11.2018 - 9 Sa 1415/16
    d) Schließlich wäre die Klageänderung auch deshalb zulässig, weil der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten und von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt gestützt wird, sich das rechtliche Prüfprogramm - mit Ausnahme der Prüfung des SokaSiG auf seine Verfassungsmäßigkeit - nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden ( vgl. BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15, nach juris; so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. September 2017 - 22 Sa 1701/16, nach juris ).
  • LAG Hessen, 08.02.2018 - 9 Sa 740/16

    1. Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand

    dd) Schließlich wäre die Klageänderung auch deshalb zulässig, weil der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten und von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt gestützt wird, sich das rechtliche Prüfprogramm - mit Ausnahme der Prüfung des SokaSiG auf seine Verfassungsmäßigkeit - nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden ( vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2016 - 10 AZR 183/15, nach juris; so auch LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. September 2017 - 22 Sa 1701/16, nach juris ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht