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   LAG Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 22 Sa 73/12   

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https://dejure.org/2013,16475
LAG Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 22 Sa 73/12 (https://dejure.org/2013,16475)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.06.2013 - 22 Sa 73/12 (https://dejure.org/2013,16475)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 22 Sa 73/12 (https://dejure.org/2013,16475)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einzelfallentscheidung zum Transparenzgebot; Bezugnahmeklausel; mehrgliedrige Tarifverträge mit identischem Wortlaut; DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit; Differenzlohnklage einer Leiharbeitnehmerin bei wirksamer arbeitsvertraglicher Bezugnahme

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Inbezugnahme von Tarifverträgen einer Tarifgemeinschaft - "Mehrgliedrig-einheitliche" Tarifverträge

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Inbezugnahme von Tarifverträgen einer Tarifgemeinschaft - "Mehrgliedrig-einheitliche" Tarifverträge

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Bezugnahmeklausel auf DGB-Tarifverträge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AÜG / Arbeitsrecht: Bezugnahme auf Tarifverträge der DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Bezugnahme auf Zeitarbeitstarifverträge der DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ist wirksam

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Doch Zweifel an der Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften für die Zeitarbeit?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.12.2012 - 1 AZB 72/12

    DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ist tariffähig

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 22 Sa 73/12
    Nach den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 19.12.2012 - 1 AZB 72/12 ist vorliegend in Bezug auf die Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit nicht ersichtlich, dass an deren Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit vernünftige Zweifel bestehen.
  • LAG Niedersachsen, 19.04.2012 - 5 Sa 1607/11

    Zahlungsklage eines Leiharbeitsnehmers auf Differenzvergütung bei unklarer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 22 Sa 73/12
    Soweit Bezugnahmeklauseln in der Rechtsprechung als intransparent angesehen wurden (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 einerseits und LAG Niedersachsen 19.04.2012 - 5 Sa 1607/11), hat dies CGZP-Verweisung betroffen und dürfte den konkreten Formulierungen geschuldet gewesen sein.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12

    Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Bezugnahmeklausel - tarifliche

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 22 Sa 73/12
    Soweit Bezugnahmeklauseln in der Rechtsprechung als intransparent angesehen wurden (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 einerseits und LAG Niedersachsen 19.04.2012 - 5 Sa 1607/11), hat dies CGZP-Verweisung betroffen und dürfte den konkreten Formulierungen geschuldet gewesen sein.
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 22 Sa 73/12
    In § 138 BGB kommen elementare Gerechtigkeitsanforderungen, wie sie etwa in Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG Eingang gefunden haben, zum Ausdruck (BAG 24.03.2004 - 5 AZR 303/03, Juris Rn. 43).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 22 Sa 73/12
    Das Transparenzgebot schließt dabei das Bestimmtheitsgebot mit ein (BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - AP Nr. 8 zu § 6 ArbZG).
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 206/10

    Funktionszulage im Schreibdienst - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 22 Sa 73/12
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (vgl. BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 206/10 - NZA 2011, 1289 - 1292).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 352/15

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf das Tarifwerk des iGZ und der

    Nach der Rechtsprechung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - NZA 2014, 1097, 1099 f. Rn. 19, 27 und 29; so auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Juni 2013 - 22 Sa 73/12 - BeckRS 2013, 70574) muss der Arbeitnehmer bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was auf ihn zukommt (kritisch hierzu: Mengel, NZA 2013, 948, 949).

    Nach Auffassung des LAG Nürnberg (Urteil vom 4. Juni 2013 - 22 Sa 73/12 - BeckRS 2013, 70574) soll es sich bei den Tarifverträgen der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit um eine eigene, vom Einheitstarifvertrag oder mehrgliedrigen Tarifvertrag zu unterscheidende Kategorie handeln, die mit der Bezeichnung "mehrgliedrig-einheitlich" charakterisiert werden kann.

    Schon deshalb habe ein Einheitstarifvertrag nicht gewollt sein können, da einzig die Annahme mehrerer rechtlich selbständiger Tarifverträge eine Risiken minimierende Wirksamkeitsbeurteilung erlaube (LAG Nürnberg, Urteil vom 4. Juni 2013 - 22 Sa 73/12 - BeckRS 2013, 70574 zur arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf die zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e. V. [BZA] und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge).

    Sollte sich dieser Fall gleichwohl ergeben, blieben die anwendbaren Tarifverträge bestimmbar (LAG Nürnberg, Urteil vom 4. Juni 2013 - 22 Sa 73/12 - BeckRS 2013, 70574; zustimmend Thüsing NZA 2013, 948, 951).

  • LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17

    Unbegründete Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers bei arbeitsvertraglicher

    Zum selben Ergebnis führt die Annahme eines "mehrgliedrig-einheitlichen" Tarifwerks (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Juni 2013 - 22 Sa 73/12 - juris; Rieble BB 2012, 2177, 2178).

    Dies entspricht dem Willen der vertragschließenden Parteien und ist angesichts der Gepflogenheiten in der Zeitarbeitsbranche die einzig praktikable Lösung (LAG Baden- Württemberg 04. Juni 2013 aaO).

  • LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14

    Tarifzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung

    Nach diesen Grundsätzen ist hier von einer Zusammenfassung mehrerer selbständiger Tarifverträge auszugehen (so auch Hess. LAG Beschluss vom 16. Jan. 2014 - 9 TaBV 127/13 - Juris, Rechtsbeschwerde unter dem Az. 1 ABR 13/14; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 4.Juni 2013 - 22 Sa 73/12 - Juris; Bayreuther NZA 2012, 14, anders in Bayreuther DB 2014, 718; Krause AuR 2012, 55, 56; Rieble BB 2012, 2178).
  • LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 3 Sa 699/10

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf den MTV Zeitarbeit vom 22.07.2003 in einem

    Richtigerweise handelt es sich bei diesem Tarifwerk nicht um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag, sondern um einen Einheitstarifvertrag, was die Rechtsprechung hierzu bestätigt (vgl. LAG Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 22 Sa 73/12, das allerdings von mehrgliedrig einheitlichen Tarifverträgen spricht).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2015 - L 11 R 2772/15
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das vom Bevollmächtigten zitierte Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 04.06.2013 (22 Sa 73/12) nicht die hier streitgegenständlichen Tarifverträge betrifft, sondern die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit.
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