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   OLG Celle, 25.07.2005 - 22 Ss 26/05   

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OLG Celle, 25.07.2005 - 22 Ss 26/05 (https://dejure.org/2005,23738)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.07.2005 - 22 Ss 26/05 (https://dejure.org/2005,23738)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - 22 Ss 26/05 (https://dejure.org/2005,23738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Strafbarkeit eines Ausländers bei Unzumutbarkeit der Erlangung eines Passes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 39 Abs 1 AuslG; § 92 Abs 1 Nr 2 AuslG
    Ausländer; Ausweisersatz; Duldungsanspruch; Heimatstaat; Passerlangung; Passerteilung; sachfremde Forderung; Strafbarkeit; unerlaubter Aufenthalt; Zumutbarkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 2; AuslG § 4 Abs. 1; AuslG § 39 Abs. 1
    D (A), Strafrecht, Passlosigkeit, Passbeschaffung, Ausweisersatz, Duldung, Anspruch, Zumutbarkeit, Ausbürgerung, Wiedereinbürgerung, Wehrdienst, Türkei, Türken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.09.2004 - 4St RR 71/04

    Reisepassverschaffung durch Antrag bei diplomatischer Vertretung - Prüfungsumfang

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2005 - 22 Ss 26/05
    Ein Ausländer kann einen Pass dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (BayObLG NStZ-RR 2005, 21 ff.).
  • LG Freiburg, 02.01.2004 - 2 Qs 91/03
    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2005 - 22 Ss 26/05
    Es kann dahinstehen, ob die dem Angeklagten erteilten Duldungen nicht trotz der Streichung des Klammerzusatzes "Ausweisersatz" qualifizierte Duldungen im Sinne des § 39 Abs. 1 AuslG darstellen und damit Ausweisersatz sind, weil es an einer rechtlichen Grundlage für die Streichung des Klammerzusatzes fehlen könnte (vgl. zur ähnl. Problematik bei den sog. "Blattduldungen": LG Freiburg StV 2005, 28 f.).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06

    D (A), Strafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Passlosigkeit, Duldung,

    Die Passerlangung würde letztlich von einem sachfremden Gesichtspunkt abhängig gemacht werden (vgl. auch OLG Celle StraFo 2005, 434; a.A. Leopold/Vallone ZAR 2005, 66 /68).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts nach § 95 I Nr. 1

    Ein Ausländer kann einen Pass dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (vgl. OLG München StV 2005, 213; OLG Celle StraFo 2005, 434).

    Das Zumutbarkeitskriterium soll hierbei lediglich der Nachlässigkeit oder der Bequemlichkeit des Ausländers Rechnung tragen (vgl. OLG Celle StraFo 2005, 434).

  • VG Stuttgart, 04.11.2015 - 11 K 2263/15

    Zu den Mitwirkungspflichten des Ausländers bei der Erstellung von

    Das Zumutbarkeitskriterium in § 48 Abs. 2 AufenthG und § 55 Abs. 1 Nr. 1 AufenthV soll der Nachlässigkeit oder der Bequemlichkeit des Ausländers Einhalt gebieten (Hailbronner, Ausländerrecht: Kommentar, Stand: März 2015, § 48 AufenthG Rn. 22; Bayerisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.08.2004 - 4St RR 84/04 - Rn. 12 juris; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2005 - 22 Ss 26/05 - Rn. 15, juris).

    Die Mitwirkungspflichten des Ausländers betreffen im Wesentlichen formale Mitwirkungsakte, die im Zusammenhang mit der Ausweiserteilung stehen, nicht hingegen die (Wieder-)Einbürgerung in einen fremden Staatsverband (VG Karlsruhe, Urteil vom 26.02.2003 - 5 K 2350/02 - Rn. 27, juris; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2005 - 22 Ss 26/05 - Rn. 16, juris).

  • OLG Celle, 08.09.2009 - 32 Ss 103/09

    Passversagung durch den Heimatstaat bei Weigerung der Wehrdienstableistung als

    Eine entsprechende Weigerung führt daher zur Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (Aufgabe von OLG Celle, Beschluss v. 25.7.2005, 22 Ss 26/05, veröffentlicht u.a. in StraFo 2005, 434).

    Der Senat hat im Jahre 2005 in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass einem Ausländer die Erlangung eines Passes nicht zumutbar sei, wenn der Heimatstaat die Passerteilung von sachfremden Gesichtspunkten abhängig mache, und die Frage der Ableistung des Wehrdienstes als solchen sachfremden Gesichtspunkt anerkannt (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2005, 22 Ss 26/05, StraFo 2005, 434).

  • KG, 23.04.2013 - 161 Ss 92/13

    Zur Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts

    Ein Ausländer kann einen Pass dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (vgl. BayObLG aaO; OLG Celle StraFo 2005, 434 [insoweit durch die neuere Entscheidung OLG Celle NStZ 2010, 173 nicht aufgegeben]).

    Das Zumutbarkeitskriterium soll hierbei lediglich der Nachlässigkeit oder der Bequemlichkeit des Ausländers Rechnung tragen (vgl. OLG Celle StraFo 2005, 434).

  • KG, 14.06.2013 - 121 Ss 65/13

    Passpflicht von Ausländern

    Insbesondere ergibt sich aus den Ausführungen zur Zumutbarkeit der Passerlangung, dass der Angeklagte auch nicht über einen Ausweisersatz in Gestalt einer sogenannten qualifizierten Duldungsbescheinigung nach § 48 Abs. 2 AufenthG verfügte (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; BayObLG StV 2005, 213; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -) oder - was die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ebenfalls entfallen ließe (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 80; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG München NStZ-RR 2012, 348; OLG Celle StraFo 2005, 434; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28; Mosbacher in GK-AufenthG § 95 Rdn. 30) - Anspruch auf Erteilung eines solchen hatte.

    Ein Ausländer kann einen Pass dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (vgl. BayObLG StV 2005, 213; OLG München, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StRR 133/12 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; OLG Celle StraFo 2005, 434; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -).

  • AG Biedenkopf, 29.05.2008 - 41 Ds 4 Js 16319/07

    Ausländerstrafrecht: Zumutbarkeit der Erlangung eines Passes bei Staatenlosigkeit

    10 Dabei kann offen bleiben, ob es überhaupt grundsätzlich von einem aus der Staatsbürgerschaft seines Heimatlandes entlassenen Ausländer verlangt werden kann, sich um die Wiedererlangung dieser Staatsbürgerschaft zu bemühen (daran zweifelnd OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2005 - 22 Ss 26/05).

    Jedenfalls ist es für einen Kriegsdienstverweigerer unzumutbar, dem Verlangen des ursprünglichen Heimatstaates nachzukommen, Wehrdienst abzuleisten (so explizit auch OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2005 - 22 Ss 26/05).

  • OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09

    Ausländerstrafrecht: Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei Forderung einer

    23 Der Senat schließt sich insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg sowie der herrschenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu dieser Problematik an (OLG München Beschluss vom 04.02.2005, 34 Wx 007/05, 34 Wx 7/05 zitiert nach Juris, dort Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.1999, WW 306/99 zitiert nach Juris, dort Rn. 4 und 7; Kammergericht, Beschluss vom 25.10.1999, 25 W 8380/99; zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2005, 22 Ss 26/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 15 und 16; OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2006, 16 Wx 238/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2003, 17 W 80/03, bei Melchior Internetkommentar - Abschiebungshaft- Anhang: Entscheidungen im Volltext).
  • LG Marburg, 10.11.2008 - 4 Qs 103/08

    D (A), Türkei, Strafrecht, Passpflicht, Passbeschaffung, Zumutbarkeit,

    Unter diesem Gesichtspunkt dürfen die Anforderungen zur Erlangung eines Passes für einen Ausländer zwecks Meidung einer Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Ziffer 1 AufenthG nicht zu hoch angesetzt werden, denn das Zumutbarkeitskriterium soll in erster Linie der Nachlässigkeit oder Bequemlichkeit das Ausländers Einhalt gebieten (OLG Celle, StraFo 2005, 434, das einen aus der Türkei stammenden Ausländer in einem vergleichbaren Fall freigesprochen hat).
  • BayObLG, 11.07.2022 - 203 StRR 159/22

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil vom Vorwurf des unterlaubten

    Gemessen daran gibt es den vom Landgericht aufgestellten Grundsatz, wonach ein vollziehbar ausreisepflichtiger i... Staatsangehöriger ausnahmslos von sämtlichen Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung befreit wäre, nicht; vielmehr ist die Zumutbarkeit der Mitwirkungshandlung auch bei einem iranischen Staatsangehörigen jeweils einzelfallbezogen zu prüfen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 242/06 -, juris; OLG München, Urteil vom 9. März 2010 - 4 StRR 102/09 -, juris; OLG Celle StraFo 2005, 434; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 -, juris).
  • VG Hannover, 29.01.2010 - 13 A 6170/09

    Anhörung; Heilung; Passpflicht; SOG-Verfügung; Verfahrensfehler; Wehrdienst;

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