Rechtsprechung
OLG Dresden, 05.04.2017 - 22 Ss 901/16 (Z) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Entbindung von der Erscheinenspflicht, Hauptverhandlung, Aufklärungsbeitrag
- IWW
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Anwesenheit bei einem Parkverstoß nicht erforderlich, oder: Von "meinem Entbindungsspezialisten"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 29.11.1982 - 2 ObOWi 466/82
Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2017 - 22 Ss 901/16
Im Übrigen hätte aber auch allein die theoretische Möglichkeit, der zur Hauptverhandlung geladene Zeuge könnte den Betroffenen als Fahrer des Fahrzeuges wiedererkennen, zur Ablehnung des Entbindungsantrages nicht genügt, wenn sich zuvor aus der Akte kein konkreter Hinweis dafür bot, dass der Zeuge entsprechende Beobachtungen bezüglich des Führers des geparkten Fahrzeuges gemacht hatte (…vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O; BayObLG, VRS 64, 137 - zur sogn. Kennzeichenanzeige). - OLG Bamberg, 07.08.2007 - 3 Ss OWi 764/07
Voraussetzungen für die Pflicht des Gerichts zur positiven Verbescheidung eines …
Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2017 - 22 Ss 901/16
Denn das Fernbleiben des Betroffenen wäre mit der Entbindung von der Erscheinenspflicht als genügend entschuldigt anzusehen, mit der Folge, dass eine Einspruchsverwerfung nicht erfolgen darf (vgl. OLG Bamberg, VRS 113, 284). - OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07
Entbindungsantrag
Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2017 - 22 Ss 901/16
Inhalt des Entbindungsantrages sowie der diesen ablehnenden Entscheidung auch die konkrete Beweislage wiedergegeben hat (vgl. dazu nur OLG Rostock, DAR 2008, 400). - OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09
Erforderlichkeit der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in der …
Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2017 - 22 Ss 901/16
Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. OLG Hamm, DAR 2016, 595; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 95).