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VGH Hessen, 04.09.1997 - 22 TL 4311/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Freistellung eines Personalratsmitgliedes zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung; Kostenerstattung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
(Freistellung eines Personalratsmitgliedes zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung; Kostenerstattung)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 05.09.1996 - 22 L 1929/95
- VGH Hessen, 04.09.1997 - 22 TL 4311/96
Papierfundstellen
- NZA-RR 1998, 334
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 20.02.1980 - HPV TL 13/78
Auszug aus VGH Hessen, 04.09.1997 - 22 TL 4311/96
Dabei sei weiter zu fordern, dass die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Veranstaltung dem Personalratsmitglied Kenntnisse vermittele, die für seine Tätigkeit im Personalrat aktuell seien (Hess. VGH, Beschluss vom 20. Februar 1980 - HPV TL 13/78 - HessVGRspr.
- VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1840/11
Seminarkosten
Dazu gehören auch Aufwendungen für die Fortbildung und Schulung von Personalratsmitgliedern (HessVGH B. v. 2.12.2004 - 22 TL 558/04 - PersV 2005, 423, 424; 4.9.1997 - 22 TL 4311/96 - PersR 1998, 242;… Dobler in v. Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Teil I, Stand Oktober 2010, § 42 HPVG Rn. 130 ff.).15 Die mit einer interkommunalen Zusammenarbeit zusammenhängenden allgemeinen Rechtsfragen wie die im Hinblick darauf zu beantwortenden personalvertretungsrechtlichen Fragen sind aktueller Natur (vgl. zu diesem Erfordernis HessVGH B. v. 4.9.1997, a.a.O.), da sich die Stadt A-Stadt derzeit konkret auf eine solche interkommunale Zusammenarbeit mit der Nachbarstadt E. einlassen will.
- VGH Hessen, 24.02.2005 - 22 TL 2161/03
Personalrat; Fachkongress; Schulungsveranstaltung; Kostenerstattung
Die Reise- und Übernachtungskosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme der Personalratsvorsitzenden an dem Fachkongress entstanden sind, sind nur dann von der Dienststelle zu erstatten, wenn die Kosten zur Erfüllung der Aufgaben des Personalrats notwendig gewesen sind, was der Fall ist, wenn die Teilnahme der Personalratsvorsitzenden an der Veranstaltung erforderlich gewesen ist (vgl. zu diesen Voraussetzungen Hess. VGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 22 TL 4311/96 - HessVGRspr. 1998, 27 = PersR 1998, 242 = PersV 1998, 492). - VGH Hessen, 02.12.2004 - 22 TL 558/04
Personalrat; Teilnahme an einem Rhetorikseminar
Dem schließt sich der Fachsenat für den vorliegenden Fall auch unter Hinweis auf den bereits von der Fachkammer des Verwaltungsgerichts zitierten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. September 1997 - 22 TL 4311/96 - (PersR 1998 S. 242 f. = PersV 1998 S. 492 f. = juris) ausdrücklich an, so dass die Beschwerde des Antragstellers zurückzuweisen ist.