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   OLG Düsseldorf, 11.12.1998 - I-22 U 110/98   

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https://dejure.org/1998,5588
OLG Düsseldorf, 11.12.1998 - I-22 U 110/98 (https://dejure.org/1998,5588)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.1998 - I-22 U 110/98 (https://dejure.org/1998,5588)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - I-22 U 110/98 (https://dejure.org/1998,5588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Tierverletzung durch Rivalität zweier gemeinsam eingestallter Hengste

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 833
    Hälftige Schadensteilung bei Rivalität zwischen etwa gleichaltrigen jungen Hengsten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 254 833
    Ursächlichkeit bei Verletzung von jungen Pferden untereinander

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1256
  • VersR 1999, 1292
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 28.05.1993 - 22 U 92/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.1998 - 22 U 110/98
    Diese Vorschrift ist nicht nur dann anzuwenden, wenn ein fremdes und ein eigenes Tier zusammen einen Schaden an einem anderen Rechtsgut verursacht haben, sondern auch dann, wenn Tiere verschiedener Halter sich gegenseitig verletzen oder wenn - wie hier - eines der beiden Tiere verletzt wird und dabei die Tiergefahr des verletzten Tieres als mitverursachender Umstand mitgewirkt hat (vgl. Senat, Urteil vom 28.5.1993 - 22 U 92/92 - NJW-RR 1994, 92, 93 = OLGR Düsseldorf 1994, 19).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.1993 - 4 U 15/93

    Fahrer eines Pkw; Ausweichen eines Hasen; Plötzliches Abbremmsen; Grobe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.1998 - 22 U 110/98
    Diese Vorschrift ist nicht nur dann anzuwenden, wenn ein fremdes und ein eigenes Tier zusammen einen Schaden an einem anderen Rechtsgut verursacht haben, sondern auch dann, wenn Tiere verschiedener Halter sich gegenseitig verletzen oder wenn - wie hier - eines der beiden Tiere verletzt wird und dabei die Tiergefahr des verletzten Tieres als mitverursachender Umstand mitgewirkt hat (vgl. Senat, Urteil vom 28.5.1993 - 22 U 92/92 - NJW-RR 1994, 92, 93 = OLGR Düsseldorf 1994, 19).
  • BGH, 18.02.1987 - IVa ZR 196/85

    Anspruch auf Zahlung eines Betrags aus der Unfalltod-Versicherungssumme bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.1998 - 22 U 110/98
    Es ist ausreichend sicher und aufschlußreich, um die Beweisfrage zuverlässig zu beantworten (vgl. Zöller, ZPO , 20. Aufl., § 402 Rdn. 2 m.w.N.; BGH VersR 1987, 1007, 1008).
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