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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - I-22 U 113/07   

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OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - I-22 U 113/07 (https://dejure.org/2008,5099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2008 - I-22 U 113/07 (https://dejure.org/2008,5099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - I-22 U 113/07 (https://dejure.org/2008,5099)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Bürgschaft; Auswirkungen der Unwirksamkeit von Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrages; Geltendmachung der Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung wegen Unwirksamkeit einer ...

  • Judicialis

    BGB § 126 Abs. 1; ; BGB § ... 151; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 306 Abs. 1; ; BGB § 306 Abs. 3; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 631; ; BGB § 641; ; BGB § 765; ; BGB § 766 S. 1; ; BGB § 767 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 767 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 768; ; BGB § 770; ; BGB § 770 Abs. 2; ; BGB § 771; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; ; ZVB § 17; ; BVB § 9; ; BVB § 9.1; ; BVB § 9.2; ; BVB § 9.3; ; BVB § 9.4; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 765; ; ZPO § 767; ; HGB § 350 Abs. 1; ; VOB/B § 14 Nr. 4; ; InsO § 103 Abs. 2 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Rechtswirkungen der Unwirksamkeit eines Verzichts auf die Einrede der Aufrechenbarkeit auf den gesamten Bürgschaftsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit: AGB-Sicherungsabrede insgesamt unwirksam? (IBR 2008, 442)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 767
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.01.2003 - IX ZR 171/00

    Formularmäßiger Ausschluß der Aufrechenbarkeit mit unbestrittenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 U 113/07
    Die Mitarbeiter der Klägerin kannten bis zur Auftragserteilung ein zwischenzeitlich ergangenes Urteil des BGH vom 16.1.2003 (Az.: IX ZR 171/00) nicht.

    Ebenso ist der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB nach § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil er mit dem wesentlichen Grundgedanken der Subsidarität der Bürgschaft nicht zu vereinbaren ist und den Bürgen entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.2003, Az.: IX ZR 171/00).

    Darüber hinaus handelt es sich um einen einmaligen Vorgang und es ist unbestritten, dass die Mitarbeiter der Klägerin das Urteil des BGH vom 16.1.2003, IX ZR 171/00 nicht kannten.

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 U 113/07
    (vgl. BGH, Urt. v. 14.7.2002, VII ZR 502/99; Beschl. v. 13.11.2003, VII ZR 371/01; Urt. v. 25.3.2004, VII ZR 453/02).

    (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 27.4.2004, Az: 21 U 152/03, nicht rechtskräftig) Im Hinblick auf die Vertragserfüllungsbürgschaft existiert hingegen kein dispositives Recht (vgl. auch BGH, Urt. v. 4.7.2002, Az: VII ZR 502/99).

    In diesen Fällen ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Klauselverwender ausschließlich auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft Wert mit dem betreffenden Inhalt legt und deshalb bei Unwirksamkeit der Klausel eine ergänzende Vertragsauslegung zur Wahrung seines Sicherungsinteresses nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGH, Urt. v. 4.7.2002, Az: VII ZR 502/99, betreffend eine Sicherungsvereinbarung über eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern).

  • BGH, 25.03.2004 - VII ZR 453/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 U 113/07
    (vgl. BGH, Urt. v. 14.7.2002, VII ZR 502/99; Beschl. v. 13.11.2003, VII ZR 371/01; Urt. v. 25.3.2004, VII ZR 453/02).

    Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert typischerweise Ansprüche des Auftraggebers auf vollständige, rechtzeitige und - zum Zeitpunkt der Abnahme - mangelfreie Erbringung der vertraglich geschuldeten Werkleistung, also insbesondere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, z.B. wegen Nichterfüllung des Vertrags aufgrund Insolvenz des Auftragnehmers, aber auch infolge einer aus anderen Rechtsgründen berechtigten Auftraggeberkündigung, weiter auch Ansprüche des Auftraggebers auf Zahlung von Verzugsschäden bzw. einer Vertragsstrafe und wegen der Kosten der von ihm unter den Voraussetzungen des § 14 Nr. 4 VOB/B vorgenommenen Schlussrechnungserstellung, sowie bei entsprechender Aufnahme auch Rückzahlungsansprüche wegen Überzahlung (vgl. Schmitz: Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, ibr-Reihe in ibr-online, Rdnr. 27 ff.; Werner/Pastor: Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 1252; vgl. auch BGH, Urteil vom 25.03.2004, Az: VII ZR 453/02, welche Entscheidung eine Sicherungsabrede mit gleichem Inhalt betraf).

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 U 113/07
    Nachdem der BGH zunächst auch bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern von der Unwirksamkeit der Sicherungsabrede ausgegangen ist (vgl. Urt. v. 18.4.2002, Az: VII ZR 192/01), hat er diese Rechtssprechung in der Folge teilweise aufgegeben.

    Er hat angenommen, dass bei der Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern die Möglichkeit besteht, eine dahingehende ergänzende Vertragsauslegung vorzunehmen, dass die Stellung einer "einfachen" selbstschuldnerischen Bürgschaft vereinbart ist, wenn nicht die in der Klausel enthaltene Regelung bei objektiver Betrachtung als vom Verwender bewusst abschließend gewählt anzusehen ist und soweit nicht Verträge nach Bekanntwerden des Urteils des BGH v. 18.4.2002, VII ZR 192/01 betroffen sind.

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 U 113/07
    Bei ergänzender Auslegung tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel die Gestaltung, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingungen bekannt gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.1997, IX ZR 289/96).
  • OLG Hamm, 27.04.2004 - 21 U 152/03

    formularmäßig vereinbarte Bürgschaft auf erstes Anfordern, ergänzende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 U 113/07
    (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 27.4.2004, Az: 21 U 152/03, nicht rechtskräftig) Im Hinblick auf die Vertragserfüllungsbürgschaft existiert hingegen kein dispositives Recht (vgl. auch BGH, Urt. v. 4.7.2002, Az: VII ZR 502/99).
  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 U 113/07
    Beim Vorliegen des Verzichts auf die Einreden nach § 768 BGB und einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wird regelmäßig von der Unwirksamkeit einer dahingehenden Bestimmung und - zumindest im Falle von Gewährleistungsbürgschaften - von der Gesamtnichtigkeit der zugrundeliegenden Sicherungsabrede ausgegangen (vgl. BGH, Urt. v. 8.3.2001, Az.: IX ZR 236/00; Urt. v. 22.11.2001, VII ZR 208/00; Urt. v. 9.12.2004, VII ZR 265/03; Urt. v. 14.4.2005, VII ZR 56/04; Urt. v. 20.10.2005, VII ZR 153/04; LG Hamburg, Urt. v. 3.3.2006, 420 O 75/04).
  • LG München I, 25.07.2006 - 11 O 22609/05

    Bürgschaft - Formularmäßiger Ausschluss von § 768 BGB?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 U 113/07
    (so auch LG München, Urt. v. 25.7.2006, Az. 11 O 22609/05, nicht rechtskräftig).
  • LG Hamburg, 03.03.2006 - 420 O 75/04

    Gewährleistungsbürgschaft: Unwirksamer formularmäßiger Ausschluss der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 U 113/07
    Beim Vorliegen des Verzichts auf die Einreden nach § 768 BGB und einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wird regelmäßig von der Unwirksamkeit einer dahingehenden Bestimmung und - zumindest im Falle von Gewährleistungsbürgschaften - von der Gesamtnichtigkeit der zugrundeliegenden Sicherungsabrede ausgegangen (vgl. BGH, Urt. v. 8.3.2001, Az.: IX ZR 236/00; Urt. v. 22.11.2001, VII ZR 208/00; Urt. v. 9.12.2004, VII ZR 265/03; Urt. v. 14.4.2005, VII ZR 56/04; Urt. v. 20.10.2005, VII ZR 153/04; LG Hamburg, Urt. v. 3.3.2006, 420 O 75/04).
  • BGH, 14.04.2005 - VII ZR 56/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 U 113/07
    Beim Vorliegen des Verzichts auf die Einreden nach § 768 BGB und einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wird regelmäßig von der Unwirksamkeit einer dahingehenden Bestimmung und - zumindest im Falle von Gewährleistungsbürgschaften - von der Gesamtnichtigkeit der zugrundeliegenden Sicherungsabrede ausgegangen (vgl. BGH, Urt. v. 8.3.2001, Az.: IX ZR 236/00; Urt. v. 22.11.2001, VII ZR 208/00; Urt. v. 9.12.2004, VII ZR 265/03; Urt. v. 14.4.2005, VII ZR 56/04; Urt. v. 20.10.2005, VII ZR 153/04; LG Hamburg, Urt. v. 3.3.2006, 420 O 75/04).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem

  • BGH, 16.01.1992 - IX ZR 113/91

    Voraussetzungen für die Beschränkung der Unwirksamkeitsfolge auf einen inhaltlich

  • BGH, 13.11.2003 - VII ZR 371/01

    Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde auf erstes Anfordern

  • BGH, 20.10.2005 - VII ZR 153/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

  • BGH, 24.10.2017 - XI ZR 362/15

    Bürgschaft: Bereicherungseinrede des Bürgen gegen den Gläubiger bei unwirksamer

    bb) Eine Sicherungsabrede, die es dem Auftragnehmer auferlegt, zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft mit diesem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt zu stellen, benachteiligt ihrerseits den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist damit nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, 768; OLG Jena, Beschluss vom 17. November 2009 - 4 W 485/09, juris Rn. 18; LG Potsdam, Urteil vom 21. Oktober 2011 - 10 O 454/10, juris Rn. 31).
  • BGH, 24.10.2017 - XI ZR 600/16

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Sicherungsabrede über

    bb) Eine Sicherungsabrede, die es dem Auftragnehmer auferlegt, zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft mit diesem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt zu stellen, benachteiligt ihrerseits den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist damit nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, 768; OLG Jena, Beschluss vom 17. November 2009 - 4 W 485/09, juris Rn. 18; LG Potsdam, Urteil vom 21. Oktober 2011 - 10 O 454/10, juris Rn. 31).
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob es nach diesen Maßstäben bei Unwirksamkeit des formularmäßigen Sicherungseinbehalts einer ergänzende Vertragsauslegung bedarf, obgleich die gesetzliche Vorschrift zur Fälligkeit des gesamten Werklohns bei Abnahme (§ 641 Abs. 1 Satz 1 BGB) diese Lücke schließt (so OLG Hamm, WM 2004, 2250, 2253 ; OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, 768).
  • BGH, 01.10.2014 - VII ZR 164/12

    Formularmäßiger Bauvertrag: Inhaltskontrolle für eine Gewährleistungsbürgschaft

    Der Senat kann offen lassen, ob der nach Nr. 34.3 ZVB formularmäßig ausbedungene Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Aufrechenbarkeit für die von der Beklagten zu 1 zu stellenden Gewährleistungsbürgschaften die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zur Folge hat, wenn der Einredeausschluss auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen umfasst, wie die Beklagte zu 1 unter Hinweis auf obergerichtliche Entscheidungen geltend macht (vgl. OLG Jena, MDR 2010, 259; OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2012, 686; anders dagegen: OLG Hamburg, BauR 2011, 1007 Rn. 5; OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, 768).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 22 U 150/13

    AGB-widriger Einredeverzicht berührt Wirksamkeit der Bürgschaftsabrede nicht!

    Ergänzend wird zudem Bezug genommen auf die - der vorstehenden Rechtsprechung des BGH entsprechenden - Urteile des erkennenden Senats vom 30.05.2008 (I-22 U 113/07, NZBau 2008, 767, dort Rn 55) und die Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Beschlüsse vom 29.04./05.07.2010, 10 U 75/09; Urteil vom 27.09.2012, 5 U 7/12, NJW-Spezial 2012, 686, dort Rn 20).

    Zudem differenziert auch das OLG Frankfurt (a.a.O., Rn 20) ausdrücklich und zutreffend zwischen Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften und bezieht sich dabei ergänzend auf das o.a. Urteil des erkennenden Senats vom 30.05.2008 (NZBau 2008, 767, dort Rn 55/56/60), das - wie oben ausgeführt - der Rechtsprechung des BGH zu Vertragserfüllungsbürgschaften vollständig entspricht.

  • LG Krefeld, 03.07.2013 - 2 O 363/12

    Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit i.R. eines Bürgschaftsvertrags;

    Hiernach ist davon auszugehen, dass die Beteiligten den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nicht in die Sicherungsvereinbarung aufgenommen hätten, sie vielmehr eine "einfache" selbstschuldnerische Bürgschaft vereinbart hätten (OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, 768).
  • OLG Köln, 12.10.2016 - 11 U 3/16

    Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft

    Die Frage, ob der formularmäßig ausbedungene Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Aufrechenbarkeit für eine zu stellende Gewährleistungsbürgschaft die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zur Folge hat, wenn der Einredeausschluss auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen umfasst, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitig diskutiert ( bejahend OLG Jena, Beschluss vom 17. November 2009 - 4 W 485/09 -, Rn. 16 nach juris, MDR 2010, 259; OLG Frankfurt, Urteil vom 27. September 2012 - 5 U 7/12 -, NJW-Spezial 2012, 686; KG Berlin, Urteil vom 06. August 2013 - 7 U 210/11 -, juris; OLG Dresden, Urteil vom 23. April 2014 - 12 U 97/14, 12 U 0097/14 -, Rn. 21, juris; verneinend OLG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 9 W 65/10 -,BauR 2011, 1007 Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Mai 2008 - I-22 U 113/07, 22 U 113/07 -, NZBau 2008, 767, 768; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.09.2012 - 6 U 781/12).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 5 U 7/12

    Kondizierbarkeit einer Gewährleistungsbürgschaft wegen Unwirksamkeit der

    Denn der Auftraggeber kann von dem Auftragnehmer nicht verlangen, dass dieser ihm eine Bürgschaft mit einem unzulässigen Regelungsinhalt verschafft (OLG Jena, a.a.O.,Juris-Rz. 18, OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, Juris-Rz. 55 für Vertragserfüllungsbürgschaft).
  • LG Hamburg, 09.03.2012 - 321 O 87/11

    Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit: In AGB wirksam?

    Dieses sieht aber grundsätzlich in § 641 BGB vor, dass ab der Abnahme die volle Vergütung zu entrichten und diese in der Regel zu verzinsen ist (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767 ff).
  • LG Köln, 21.12.2010 - 27 O 157/10

    Anspruch auf Zahlung aus einer Gewährleistungsbürgschaft; Unwirksamkeit der

    Die Unwirksamkeit des Verzichts auf die Einrede der Aufrechenbarkeit führt zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede insgesamt (OLG Jena BeckRS 2010, 05381; a.A.: OLG Düsseldorf, IBR 2008, 442; vgl. für den Verzicht auf sämtliche Einreden gemäß § 768 BGB: BGH WM 2009, 1643f.).
  • LG Potsdam, 21.10.2011 - 10 O 454/10

    Gewährleistungsbürgschaft bei Bauvertrag - Unwirksamkeit der Sicherungsabrede

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   OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07   

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OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07 (https://dejure.org/2008,9786)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2008 - 22 U 113/07 (https://dejure.org/2008,9786)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 22 U 113/07 (https://dejure.org/2008,9786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zu umfassender Beratung aus einem Beratungsvertrag; Monatlich zu tragender Eigenaufwand als Kernstück eines Beratungsvertrages; Haftung aus einem Beratervertrag wegen Falschberatung im Bereich nicht vorhersehbarer Veränderungen; Steigende monatliche ...

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; II. BerechnungVO § 28

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches wegen Verletzung von Pflichten aus einem Beratervertrag beim Kauf einer Immobilie mit Mietpool

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 260/03

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen des Erwerbs einer Immobilie

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2004, 64; WuM 2005, 205) kommt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie ein Beratungsvertrag zustande, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer einen ausdrücklichen Rat erteilt oder dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen.

    Wenn er hierbei ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst, verletzt er seine Beratungspflichten (vgl. BGH WM 2005, 69, 70; WuM 2005, 205).

    Nach feststehender Rechtsprechung des BGH ist, wer vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei aufklärungsgerechtem Verhalten des Vertragspartners den Vertrag so wie geschehen geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1998, 302, 302; BGH NJW 2001, 2021; NJW 2005, 983; WuM 2005, 205).

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07
    Wenn er hierbei ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst, verletzt er seine Beratungspflichten (vgl. BGH WM 2005, 69, 70; WuM 2005, 205).

    Nach feststehender Rechtsprechung des BGH ist, wer vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei aufklärungsgerechtem Verhalten des Vertragspartners den Vertrag so wie geschehen geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1998, 302, 302; BGH NJW 2001, 2021; NJW 2005, 983; WuM 2005, 205).

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 281/06

    Haftung des Verkäufers einer Immobilie wegen Verstoßes gegen Beratungspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07
    Die Vermutung der Kausalität greift allerdings nur dann ein, wenn es für den anderen Teil vernünftigerweise nur eine bestimmte Möglichkeit der Reaktion auf die Aufklärung gibt und die Möglichkeit eines Entscheidungskonflikts ausscheidet (vgl. BGH, Urteile vom 30.11.2007 - V ZR 284/06 - und vom 09.12.2007 - V ZR 281/06 - ).
  • BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83

    Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07
    Auch in dem hier gegebenen Fall, dass eine Abtretung der Ansprüche der Drittwiderbeklagten insgesamt vorgenommen wurde, gebietet es das gesetzliche Ziel der Widerklage, eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen zu verhindern (vgl. BGH NJW 2001, 2094; NJW 1984, 2104), die Zulässigkeit der Drittwiderklage zu bejahen.
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 129/06

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage bei Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07
    Insoweit ist der Grundsatz der Waffengleichheit zu beachten (vgl. BGH, Urt. vom 13.03.2007 - VI ZR 129/06 -).
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07
    Die Vermutung der Kausalität greift allerdings nur dann ein, wenn es für den anderen Teil vernünftigerweise nur eine bestimmte Möglichkeit der Reaktion auf die Aufklärung gibt und die Möglichkeit eines Entscheidungskonflikts ausscheidet (vgl. BGH, Urteile vom 30.11.2007 - V ZR 284/06 - und vom 09.12.2007 - V ZR 281/06 - ).
  • OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01

    Anspruch auf Rückabwicklung eines abgeschlossen Kaufvertrags wegen Erklärung des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07
    Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung oder andere rechtlich bedeutsame Willensmängel sich als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637; Senatsurteil vom 19.09.2002 - 22 U 195/01 - ).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07
    Auch in dem hier gegebenen Fall, dass eine Abtretung der Ansprüche der Drittwiderbeklagten insgesamt vorgenommen wurde, gebietet es das gesetzliche Ziel der Widerklage, eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen zu verhindern (vgl. BGH NJW 2001, 2094; NJW 1984, 2104), die Zulässigkeit der Drittwiderklage zu bejahen.
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07
    Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung oder andere rechtlich bedeutsame Willensmängel sich als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637; Senatsurteil vom 19.09.2002 - 22 U 195/01 - ).
  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 73/06

    Beratungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07
    Bei dem vorgesehenen Beitritt zu einem Mietpool ist daher das darin liegende Risiko, nicht nur die Lasten der Unvermietbarkeit der eigenen Wohnung, sondern auch die anteiligen - Lasten der Unvermietbarkeit anderer Wohnungen tragen zu müssen, bei der Berechnung des Eigenaufwandes anzusprechen und z. B. in Form von Abschlägen bei den Einnahmen oder von Zuschlägen bei den monatlichen Belastungen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.2006, V ZR 66/06 und Urteil vom 10.11.2006, V ZR 73/06).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

  • LG Bielefeld, 29.07.2008 - 5 O 25/05
    Bei dem vorgesehenen Beitritt zu einem Mietpool ist daher das darin liegende Risiko, nicht nur die Lasten der Unvermietbarkeit der eigenen Wohnung, sondern auch die - anteiligen - Lasten der Unvermietbarkeit anderer Wohnungen tragen zu müssen, bei der Berechnung des Eigenaufwandes anzusprechen und z. B. in Form von Abschlägen bei den Einnahmen oder von Zuschlägen bei den monatlichen Belastungen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH vom 13.10.2006, Az.: V ZR 66/06; BGH vom 10.11.2006, Az.: V ZR 73/06; OLG Hamm vom 17.01.2008, Az.: 22 U 113/07).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 22 U 113/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,44478
OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 22 U 113/07 (https://dejure.org/2006,44478)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2006 - 22 U 113/07 (https://dejure.org/2006,44478)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 22 U 113/07 (https://dejure.org/2006,44478)
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