Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 10.04.1997

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.01.1997 - 22 U 158/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4492
OLG Köln, 14.01.1997 - 22 U 158/96 (https://dejure.org/1997,4492)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.01.1997 - 22 U 158/96 (https://dejure.org/1997,4492)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - 22 U 158/96 (https://dejure.org/1997,4492)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 1090; BGB § 1020; BGB § 823; BGB § 1004
    Pflicht des Dienstbarkeitsberechtigten zur Schalldämmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1, §§ 1004, 1020
    Nebenpflichten des Berechtigten einer Dienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 545
  • VersR 1998, 245
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 04.07.1996 - 7 O 134/96

    Abwehranspruch eines Grundstückeigentümers bzgl. Verpflichtung zur Duldung der

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.1997 - 22 U 158/96
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 04. Juli 1996 - 7 O 134/96 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagte wird verurteilt, Schalldämmaßnahmen betreffend die im Keller des Hausgrundstücks R.straße 1, K., installierte Druckerhöhungsanlage durchzuführen, die gewährleisten, daß die zulässigen Immissionswerte der TA -Lärm vom 16.07.1968 i.V.m. der VDI-Richtlinie 2058 in den Wohnräumen des Hauses nicht überschritten werden.
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2018 - 12 U 165/17

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit zur Errichtung und Unterhaltung einer

    Weiter kann sich eine Verpflichtung des Dienstbarkeitsberechtigten zur Neuerrichtung von Anlagen zum Schutz des dienenden Grundstücks auf eigene Kosten nach § 242 BGB aus einer der Ausübung der Dienstbarkeit innewohnenden Gefahr ergeben; das gilt auch dann, wenn die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen erst aus einer Nutzungsänderung des belasteten Grundstücks folgt (BGH, Urteil vom 25.2.1959 - V ZR 176/57, BeckRS 1959, 31204909: Dienstbarkeit zum Betrieb einer Seilbahn; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 14.1.1997 - 22 U 158/96, juris Rn. 5 f.).
  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 196/03

    Wirksamkeit einer Dienstbarkeit für eine Trafostation auf einem jeweils im

    Schutz vor Geräuschimmissionen kann erst verlangt werden, wenn diese das dem Grundstückseigentümer zumutbare Maß übersteigen, die Nutzung der Dienstbarkeit hingegen durch Schutzvorkehrungen nicht beeinträchtigt wird und die für den Begünstigten hierdurch entstehenden Kosten im Vergleich zu der Beeinträchtigung des Grundstückseigentums im übrigen nicht ins Gewicht fallen (OLG Köln, MDR 1997, 545; Bamberger/Roth/Wegmann, § 1020 Rdn. 5).
  • OLG Bremen, 11.09.2002 - 1 U 79/01

    Zur Fortwirkung einer 1931 eingetragenen Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt, das

    Wie im Nachbarschaftsrecht besteht auch hier eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme (OLG Köln MDR 1997, 545).
  • VG Aachen, 08.11.2005 - 9 L 506/05

    Behördliche Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ; Ausübung der zu

    vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2004 - V ZR 196/03 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 14. Januar 1997 - 22 U 158/96 -, juris.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.04.1997 - 22 U 158/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,23165
OLG Celle, 10.04.1997 - 22 U 158/96 (https://dejure.org/1997,23165)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.04.1997 - 22 U 158/96 (https://dejure.org/1997,23165)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. April 1997 - 22 U 158/96 (https://dejure.org/1997,23165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftung wegen Vermögensübernahme; Vermögensbegriff; Berücksichtigung von dinglichen Belastungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung wegen Vermögensübernahme; Vermögensbegriff; Berücksichtigung von dinglichen Belastungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1984 - X ZR 103/83

    Vermögensübernahme bei einer Mehrheit von Verträgen

    Auszug aus OLG Celle, 10.04.1997 - 22 U 158/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter dem Vermögen im Sinne des § 419 BGB das Aktivvermögen ohne Abzug darauf ruhender Lasten zu verstehen (BGHZ 66, 217, 220 [BGH 19.02.1976 - III ZR 75/74] ; BGHZ 93, 135, 138 [BGH 06.12.1984 - X ZR 103/83] ; BGHZ 111, 14 [BGH 15.03.1990 - III ZR 131/89] ).

    Diese Frage stellt sich nur, wenn festzustellen ist, ob überhaupt eine Vermögensübernahme vorliegt oder ob die dem Schuldner verbliebenen Teile seines Vermögens gegenüber den veräußerten Vermögensteilen als Zwangsvollstreckungsobjekt ins Gewicht fallen (BGHZ 93, 138 f [BGH 06.12.1984 - X ZR 103/83] m.w.N.).

  • BGH, 19.02.1976 - III ZR 75/74

    Begriff der Vermögensübernahme

    Auszug aus OLG Celle, 10.04.1997 - 22 U 158/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter dem Vermögen im Sinne des § 419 BGB das Aktivvermögen ohne Abzug darauf ruhender Lasten zu verstehen (BGHZ 66, 217, 220 [BGH 19.02.1976 - III ZR 75/74] ; BGHZ 93, 135, 138 [BGH 06.12.1984 - X ZR 103/83] ; BGHZ 111, 14 [BGH 15.03.1990 - III ZR 131/89] ).
  • LG München II, 10.10.1990 - 10 O 2604/90
    Auszug aus OLG Celle, 10.04.1997 - 22 U 158/96
    Der Senat vermag auch nicht der nicht weiter begründeten Entscheidung des Landgerichts München (NJW-RR 1991, 685) zu folgen, nach der eine Haftung des Übernehmers nach § 419 BGB ausscheide, wenn valutierte Grundpfandrechte den Wert des veräußerten Grundvermögens erreichen.
  • BGH, 15.03.1990 - III ZR 131/89

    Abtretung des Zuschlagsanspruchs durch einen vermögenslosen Schuldner

    Auszug aus OLG Celle, 10.04.1997 - 22 U 158/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter dem Vermögen im Sinne des § 419 BGB das Aktivvermögen ohne Abzug darauf ruhender Lasten zu verstehen (BGHZ 66, 217, 220 [BGH 19.02.1976 - III ZR 75/74] ; BGHZ 93, 135, 138 [BGH 06.12.1984 - X ZR 103/83] ; BGHZ 111, 14 [BGH 15.03.1990 - III ZR 131/89] ).
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