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   OLG Frankfurt, 10.01.2011 - 22 U 174/07   

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https://dejure.org/2011,6695
OLG Frankfurt, 10.01.2011 - 22 U 174/07 (https://dejure.org/2011,6695)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2011 - 22 U 174/07 (https://dejure.org/2011,6695)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2011 - 22 U 174/07 (https://dejure.org/2011,6695)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wahrung der Parteiöffentlichkeit bei zahnärztlicher Untersuchung einer Partei; Abwägung zwischen der Privatsphäre der zu untersuchenden Person und dem Recht der Gegenpartei auf rechtliches Gehör und faires Verfahren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zahnarztgutachten - Teilnahme an Gutachtentermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 357 Abs. 1
    Anforderungen an die Parteiöffentlichkeit bei ärztlicher Untersuchung einer Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Anwesenheit des Arztes bei der Begutachtung im Rahmen von Arzthaftungsprozesse

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Anwesenheitsrecht des Zahnarztes bei zahnärztlicher Untersuchung durch gerichtlichen Sachverständigen

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Anwesenheitsrecht des Zahnarztes bei zahnärztlicher Untersuchung durch gerichtlichen Sachverständigen

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 2 O 377/04
  • OLG Frankfurt, 10.01.2011 - 22 U 174/07
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 15.10.1999 - 1 W 2656/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2011 - 22 U 174/07
    Der Sachverständige hat im Zuge der den Untersuchungstermin vorbereitenden Terminsabsprachen unter Berufung auf die Entscheidung des OLG München vom 15.10.1999 (1 W 2656/99) die Ansicht vertreten, der Beklagte habe nur dann ein Anwesenheitsrecht bei der zur Durchführung der Begutachtung notwendigen Untersuchung, wenn die Klägerin damit einverstanden sei (Schreiben des Sachverständigen vom 04.10.2010, Bl. 683 f d.A.).

    Mit der vorliegenden Entscheidung weicht er von den in Beschwerdeverfahren wegen Befangenheit ergangenen Beschlüssen des OLG München vom 15.10.1999 (1 W 2656/99), des OLG Köln vom 25.03.1992 (27 W 16/92, NJW 1992, 1568) und des OLG Hamm vom 16.07.2003 (1 W 13/03) ab.

  • OLG München, 08.08.1990 - 1 W 1996/90

    Geltung des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit für die ärztliche Untersuchung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2011 - 22 U 174/07
    Die Mundhöhle ist kein Bereich, bezüglich dessen gemeinhin eine besondere Scheu zur Offenbarung zu bestehen pflegt (vgl. OLG München NJW-RR 1991, 896).
  • OLG Hamm, 16.07.2003 - 1 W 13/03

    Rechtmäßigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen medizinischen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2011 - 22 U 174/07
    Mit der vorliegenden Entscheidung weicht er von den in Beschwerdeverfahren wegen Befangenheit ergangenen Beschlüssen des OLG München vom 15.10.1999 (1 W 2656/99), des OLG Köln vom 25.03.1992 (27 W 16/92, NJW 1992, 1568) und des OLG Hamm vom 16.07.2003 (1 W 13/03) ab.
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07

    Hohlfasermembranspinnanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2011 - 22 U 174/07
    Zwar sind Anordnungen des Prozessgerichts nach § 404 a ZPO als Bestandteile oder Ergänzung eines Beweisbeschlusses grundsätzlich ebenso wenig anfechtbar wie dieser selbst (§ 355 II ZPO); jedoch sind hiervon solche Fälle auszunehmen, in denen die Zwischenentscheidung selbst bereits einen für die Partei bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hat, der sich im weiteren Verfahren jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (vgl. BGH I ZB 118/07 vom 18.12.2008, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 25.03.1992 - 27 W 16/92

    Sachverständiger Untersuchung Patient Arzthaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2011 - 22 U 174/07
    Mit der vorliegenden Entscheidung weicht er von den in Beschwerdeverfahren wegen Befangenheit ergangenen Beschlüssen des OLG München vom 15.10.1999 (1 W 2656/99), des OLG Köln vom 25.03.1992 (27 W 16/92, NJW 1992, 1568) und des OLG Hamm vom 16.07.2003 (1 W 13/03) ab.
  • OLG München, 01.06.2015 - 24 W 881/15

    Anwesenheitsrecht der Gegenpartei bei einer ärztlichen Untersuchung durch einen

    Es handele sich um einen relativ geringen Eingriff in die Privat- und Intimsphäre der zu untersuchenden Partei, der gegen das Recht des Beklagten abzuwägen sei, die Untersuchung zu beobachten und während der Untersuchung sachbezogene Fragen und Anregungen abzuwägen (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.01.2011 - 22 U 174/07, GesR 2011, 295).
  • OLG Koblenz, 18.02.2013 - 3 U 775/12

    Bauprozess: Konkludente Werkabnahme durch vorbehaltlose und vollständige Zahlung

    Der Zutritt kann bei alledem nicht durch das Gericht erzwungen werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2011 - GesR 2011, 295; Zöller/Greger, aaO).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 8/12

    Arzthaftung: Entfallen des Honoraranspruchs des Zahnarztes wegen Unbrauchbarkeit

    Auch wenn der Kläger das Recht gehabt haben mag, bei der Untersuchung der Beklagten durch den Sachverständigen D anwesend zu sein (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.1.2011, 22 U 174/07), ergibt sich Im Streitfall insoweit kein Fehler der Beweisaufnahme.
  • OLG Bremen, 05.02.2013 - 5 W 7/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Weisung des Gerichts an den

    Auch hier kann die Klägerin im Ergebnis nicht gezwungen werden, die Teilnahme des Beklagten an der Begutachtung zu dulden, derartige Zwangsmittel sieht die ZPO nicht vor (vgl. OLG Frankfurt, GesR 2011, 295).
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