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   OLG Frankfurt, 09.12.2019 - 22 U 182/18   

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https://dejure.org/2019,48551
OLG Frankfurt, 09.12.2019 - 22 U 182/18 (https://dejure.org/2019,48551)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.12.2019 - 22 U 182/18 (https://dejure.org/2019,48551)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Dezember 2019 - 22 U 182/18 (https://dejure.org/2019,48551)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall - Nutzungsausfallentschädigung für Motorrad für längere Zeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 2 S. 1
    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfall: Geschädigter muss nicht stets vorfinanzieren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung bei finanzieller Reparaturunmöglichkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 15.05.2018 - 14 U 179/17

    Pflicht des Unfallgeschädigten zur Vorfinanzierung der Schadensersatzleistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2019 - 22 U 182/18
    Das Risiko, dem Geschädigten überhaupt zum Ersatz verpflichtet zu sein, trägt dabei der Schädiger, wie es umgekehrt zu Lasten des Geschädigten geht, wenn ein anfänglicher Streit über den Haftungsgrund später zu seinen Ungunsten geklärt wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2017 - 9 U 3/17, zitiert nach juris, Rz. 7; OLG Celle, Urteil vom 15.05.2018 - 14 U 179/17, zitiert nach juris, Rz. 8).

    Allenfalls kann eine Verpflichtung des Geschädigten, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder gar Kredit zur Schadensbehebung aufzunehmen, ausnahmsweise dann bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2017 - 9 U 3/17, zitiert nach juris, Rz. 8; OLG Celle, Urteil vom 15.05.2018 - 14 U 179/17, zitiert nach juris, Rz. 8; BGH, Urteil vom 18.02.2002 - II ZR 355/00, zitiert nach juris, Rz. 18).

    Zunächst ist es Aufgabe des Schädigers bzw. des gesamtschuldnerisch mit ihm haftenden Versicherers, für eine umgehende Reparatur und für die Vermeidung von weiteren Kosten zu sorgen (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2017 - 9 U 3/17, zitiert nach juris, Rz. 9; OLG Celle, Urteil vom 15.05.2018 - 14 U 179/17, zitiert nach juris, Rz. 8).

  • OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2019 - 22 U 182/18
    Das Risiko, dem Geschädigten überhaupt zum Ersatz verpflichtet zu sein, trägt dabei der Schädiger, wie es umgekehrt zu Lasten des Geschädigten geht, wenn ein anfänglicher Streit über den Haftungsgrund später zu seinen Ungunsten geklärt wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2017 - 9 U 3/17, zitiert nach juris, Rz. 7; OLG Celle, Urteil vom 15.05.2018 - 14 U 179/17, zitiert nach juris, Rz. 8).

    Allenfalls kann eine Verpflichtung des Geschädigten, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder gar Kredit zur Schadensbehebung aufzunehmen, ausnahmsweise dann bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2017 - 9 U 3/17, zitiert nach juris, Rz. 8; OLG Celle, Urteil vom 15.05.2018 - 14 U 179/17, zitiert nach juris, Rz. 8; BGH, Urteil vom 18.02.2002 - II ZR 355/00, zitiert nach juris, Rz. 18).

    Zunächst ist es Aufgabe des Schädigers bzw. des gesamtschuldnerisch mit ihm haftenden Versicherers, für eine umgehende Reparatur und für die Vermeidung von weiteren Kosten zu sorgen (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2017 - 9 U 3/17, zitiert nach juris, Rz. 9; OLG Celle, Urteil vom 15.05.2018 - 14 U 179/17, zitiert nach juris, Rz. 8).

  • BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17

    Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2019 - 22 U 182/18
    Der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrades, das dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient, stellt einen Vermögensschaden dar und kann einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung begründen (BGH, Urteil vom 23.01.2018 - VI ZR 57/17, zitiert nach juris, Rz. 9).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2015 - 1 W 17/15

    Umfang des Nutzungsausfalls bei Ablehnung einer Kreditgewährung durch die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2019 - 22 U 182/18
    Es ist das Risiko des Schädigers, wenn er auf einen Geschädigten trifft, der finanziell nicht in der Lage ist, die zur Ersatzbeschaffung notwendigen Mittel vorzustrecken und sich hierdurch der Zeitraum des Nutzungsausfalls und der Umfang der damit einhergehenden Schäden vergrößert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2015 - I-1 W 17/15, zitiert nach juris, Rz. 4).
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2019 - 22 U 182/18
    Allenfalls kann eine Verpflichtung des Geschädigten, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder gar Kredit zur Schadensbehebung aufzunehmen, ausnahmsweise dann bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2017 - 9 U 3/17, zitiert nach juris, Rz. 8; OLG Celle, Urteil vom 15.05.2018 - 14 U 179/17, zitiert nach juris, Rz. 8; BGH, Urteil vom 18.02.2002 - II ZR 355/00, zitiert nach juris, Rz. 18).
  • OLG München, 24.06.2016 - 10 U 3161/15

    Unfallhergang - Bindung an Beweiswürdigung des Erstgerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2019 - 22 U 182/18
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel in der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (BGH, Urteil vom 19.04.2005 - VI ZR 175/04, zitiert nach juris, Rz. 9; OLG München, Urteil vom 24.06.2016 - 10 U 3161/15, zitiert nach juris, Rz.10).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2019 - 22 U 182/18
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel in der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (BGH, Urteil vom 19.04.2005 - VI ZR 175/04, zitiert nach juris, Rz. 9; OLG München, Urteil vom 24.06.2016 - 10 U 3161/15, zitiert nach juris, Rz.10).
  • LG Darmstadt, 05.09.2018 - 4 O 36/17

    Nutzungsausfallentschädigung für beschädigtes Motorrad

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2019 - 22 U 182/18
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.09.2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt, Az.: 4 O 36/17 , wird zurückgewiesen.
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